Diese Rubrik beinhaltet Festbeträge und Honorare für erbrachte Gesundheitsleistungen.
Bei jedem Krankenhausaufenthalt können 3 Festbeträge berechnet werden; selbst dann, wenn die Dienste nicht beansprucht wurden.
Die Honorare von Ärzten, Zahnärzten, Kinesiotherapeuten und Hebammen sind in vier Kategorien aufgeteilt.
Der Patient bezahlt für diese Leistungen weder Eigenanteil noch Zuschlag.
Diese Gesundheitsleistungen werden im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erstattet und gehen vollständig zu Lasten des Patienten. Diese Honorare müssen auf der Rechnung zweifelsfrei beschrieben werden.
Für jeden Krankenhausaufenthalt müssen Sie einen Festbetrag in Höhe von 16,40 Euro als Eigenanteil für technische Gesundheitsleistungen entrichten. EKE-Versicherte zahlen nicht.