HomeWas tun bei ....Aufnahme im KrankenhausDie Krankenhausrechnung

Arzt- und Pflegehonorare

Diese Rubrik beinhaltet Festbeträge und Honorare für erbrachte Gesundheitsleistungen.

Festbeträge

Bei jedem Krankenhausaufenthalt können 3 Festbeträge berechnet werden; selbst dann, wenn die Dienste nicht beansprucht wurden.

  • Festbetrag für klinische Biologie
    In der Regel zahlen die Versicherten 7,44 Euro ; EKE-Versicherte zahlen nichts.
  • Pauschalhonorar für medizinische Bildgebung und Beratung  
    Normalversicherte zahlen 6,20 Euro; EKE-Versicherte zahlen 1,98 Euro.
  • Pauschalhonorar für den medizinischen Bereitschaftsdienst
    Dieser Festbetrag wird einzig der Krankenkasse in Rechnung gestellt. Sie zahlen nichts. 
Im Rahmen eines Aufenthalts in der Tagesklinik können bestimmte Festbeträge berechnet werden.
Im Rahmen eines Aufenthalts in einer psychiatrischen Klinik wird ein Festbetrag für klinische Biologie berechnet. Die Höhe der Summe kann von einem Krankenhaus zum anderen variieren.

Honorare

Die Honorare von Ärzten, Zahnärzten, Kinesiotherapeuten und Hebammen sind in vier Kategorien aufgeteilt.

Honorare, die vollständig von der Krankenversicherung übernommen werden

Der Patient bezahlt für diese Leistungen weder Eigenanteil noch Zuschlag.

Honorare mit Eigenanteil und/oder Honorarzuschlag

  • Der Eigenanteil wird durch eine Tarifvereinbarung geregelt.  
  • Die Berechnung der Honorarzuschläge hängt von der Zimmerwahl ab. Honorarzuschläge sind nur im Einzelzimmer zulässig. 
  • Sämtliche Gesundheitsleistungen werden nach Leistungserbringer und Fachrichtung unterschieden.  
  • In der Kolonne „Vertrag" wird aufgeführt, ob der Leistungserbringer dem Krankenkassenabkommen vollständig (v), teilweise (t) oder nicht beigetreten ist (nv).  
  • In der Kolonne « Zimmer » wird die Zimmerwahl des Patienten aufgeführt. Wenn diese Wahl durch einen Buchstaben (E für Einzelzimmer, Z für Zweibett- oder Gemeinschaftszimmer) angegeben wird, muss der Buchstabe erklärt werden.

Honorare für alle nicht erstattbaren Gesundheitsleistungen

Diese Gesundheitsleistungen werden im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erstattet und gehen vollständig zu Lasten des Patienten. Diese Honorare müssen auf der Rechnung zweifelsfrei beschrieben werden.

Eigenanteil für technische Gesundheitsleistungen

Für jeden Krankenhausaufenthalt müssen Sie einen Festbetrag in Höhe von 16,40 Euro als Eigenanteil für technische Gesundheitsleistungen entrichten.  EKE-Versicherte zahlen nicht.

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