Sobald Sie wieder vollzeitig arbeiten oder sich arbeitslos melden, gilt Ihre Arbeitsunfähigkeit als beendet. Diese Wiederaufnahme bedingt auch die Einstellung der Geldleistungen, die Ihnen die Krankenkasse zahlt.
Bei einer vollständigen Wiederaufnahme der Arbeit ist zwischen einer spontanen Wiederaufnahme und einer vorgeschriebenen Wiederaufnahme zu unterscheiden, bei der entweder der Vertrauensarzt der Krankenkasse, der Kontrollarzt des LIKIV oder der AÏR die Anerkennung der Arbeitsunfähigkeit aufhebt.
Wichtig: Dieses Kapitel bezieht sich nicht auf die teilzeitige Wiederaufnahme der Arbeit im Rahmen der Ausübung einer genehmigten Tätigkeit, bei der die Arbeitsunfähigkeit weiterhin anerkannt wird.
Der Vertrauensarzt, der Kontrollarzt oder der ärztliche Invaliditätsrat (ÄIR) können der Ansicht sein, dass Sie wieder arbeitsfähig sind und Ihre Tätigkeit wieder aufnehmen können. Er beschließt daher, Ihre Arbeitsunfähigkeit über das "Formular zur Beendigung der Arbeitsunfähigkeit" (PDF) zu beenden, das Sie während des Gesprächs mit dem Vertrauensarzt unterschreiben können, um zu bestätigen, dass Sie das Dokument erhalten haben. Ihre Unterschrift bedeutet nicht, dass Sie mit dieser Entscheidung einverstanden sind, sondern dass Ihnen das Formular ausgehändigt wurde. Sollten Sie das Dokument nicht während des Gesprächs unterschreiben, wird Ihnen dieses per Einschreiben zugesandt.
Hinweis: Wenn Sie mit der Entscheidung zur Beendigung der Arbeitsunfähigkeit nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntwerden des Endes der Arbeitsunfähigkeit beim zuständigen Arbeitsgericht Berufung einlegen.
Wichtig: Selbst nach Ende der Anerkennung der Arbeitsunfähigkeit müssen sie eine Bescheinigung der Wiederaufnahme der Arbeit/des Bezugs von Arbeitslosengeld bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Dies sollte spätestens 8 Tage nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit geschehen.
Wenn Sie Ihre Erwerbstätigkeit nach Beendigung der Anerkennung für eine Arbeitsunfähigkeit aus eigenem Antrieb wieder aufnehmen oder sich erneut arbeitslos melden, brauchen Sie Ihre Krankenkasse nicht zu informieren.
• Wenn Sie keine verlängernde Krankmeldung einreichen wird die Anerkennung Ihrer Arbeitsunfähigkeit automatisch aufgehoben. Bescheinigung über die Wiederaufnahme der Arbeit oder die erneute Anmeldung als Arbeitsloser (PDF)
• Sollten Sie vor Ablauf der Anerkennung Ihrer Arbeitsunfähigkeit die Arbeit/den Bezug des Arbeitslosengeldes wieder aufnehmen oder sollten Sie sich als Invalide anerkannt sein, senden Sie Ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung über die "Wiederaufnahme der Arbeit/ des Bezugs von Arbeitslosengeld”(Arbeitnehmer und Arbeitslose) oder die “Wiederaufnahme der Arbeit” (für Selbstständige) innerhalb von 8 Tagen zu.
• Auf diese Weise wird die Zahlung der Geldleistungen rechtzeitig eingestellt und eine Rückforderung von Leistungen kann vermieden werden, die Ihnen ausbezahlt wurden, obwohl sie Ihnen nicht mehr zustanden.
Hinweis: Jede Wiederaufnahme der Arbeit sollte vorher mit dem Arbeitgeber und/oder dem Arbeitsarzt besprochen werden.
Bei einer neuen Arbeitsunfähigkeit nach einer vollständigen Wiederaufnahme muss eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht werden, die entweder als neue Krankmeldung oder als Rückfall betrachtet wird. Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie unter „Hauptfragen zur Arbeitsunfähigkeit".
Mehr infos finden sie unter „Hauptfragen zur Arbeitsunfähigkeit".