Zusätzlich zu den Leistungen der Denta-Solidar zahlt die Denta + Ihnen:
für die Behandlungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden:
für die Behandlungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden (insbesondere bei Kieferorthopädie im Erwachsenenalter) und unter der Voraussetzung, dass der vorher einzureichende Behandlungsplan (PDF) angenommen wird:
Behandlungsplan (PDF)
Antrag auf Kostenerstattung der Denta + (PDF)
Erneuerungsfrist: 15 Jahre.