Die CKK erstattet bis zu 25 % der Kosten für Impfstoffe und Desensibilisierungsmittel, die in Belgien anerkannt sind, begrenzt auf 25 € pro Jahr für jeden Leistungsberechtigten, unabhängig vom Alter.
Fragen Sie Ihren Apotheker nach dem Abrechnungsvordruck "BVAC" und überreichen Sie diesen der Krankenkasse. Vergessen Sie bitte nicht Ihren gelben Erkennungsaufkleber.
Die Kostenerstattung im Rahmen der CKK-Zusatzleistungen erfolgt auf Vorlage einer speziellen Lieferungsbescheinigung Ihres Apothekers (VordruckBVAC). Weisen Sie Ihren Apotheker stets auf diesen Vordruck hin, da es nur in diesem Fall eine Kostenerstattung gibt.
Wenn Sie Ihren Impfstoff in einer Apotheke im Ausland gekauft haben, reicht eine offizielle Lieferungsbescheinigung (Rechnung).
Sobald Sie den Impfstoff in der Apotheke erworben haben, überreichen Sie Ihrem Kundenberater Ihre Originalbescheinigung(en) oder werfen Sie Ihren Umschlag in einen unserer CKK-Briefkästen ein.
Wir erinnern Sie schließlich daran, dass alle Kostenerstattungen im Rahmen unserer Zusatzleistungen nur dann gewährt werden, wenn Ihre Beiträge bei uns verbucht wurden.