HomeVorteileVorbeugung und BehandlungImpfungen und Desensibilisierungsmittel

Impfungen: Kostenerstattung im Rahmen der Zusatzleistungen

Ihr Vorteil

Die CKK erstattet bis zu 25 % der Kosten für Impfstoffe und Desensibilisierungsmittel, die in Belgien anerkannt sind, begrenzt auf 25 € pro Jahr für jeden Leistungsberechtigten, unabhängig vom Alter.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

  • Sie sind Mitglied der Christlichen Krankenkasse und bezahlen regelmäßig Ihren Beitrag zur Zusatzversicherung;
  • Das Produkt muss in Belgien anerkannt sein. Die Liste aller anerkannten Impfungen finden Sie auf der Seites des  Belgisches Pharmakotherapeutisches Informationszentrum.

Praktisch

Fragen Sie Ihren Apotheker nach dem Abrechnungsvordruck "BVAC" und überreichen Sie diesen der Krankenkasse. Vergessen Sie bitte nicht Ihren gelben Erkennungsaufkleber.

Kein Erstattungsanspruch, wenn ...

  • Sie am Arbeitsplatz Gelegenheit zu einer Grippeimpfungen erhalten, wobei das Serum kostenlos zur Verfügung gestellt wird;
  • Ihr Kind im Rahmen der regelmäßigen Impfungen durch die Kinderfürsorge das Serum kostenlos zur Verfügung gestellt bekommt.

Die Kostenerstattung im Rahmen der CKK-Zusatzleistungen erfolgt auf Vorlage einer speziellen Lieferungsbescheinigung Ihres Apothekers (VordruckBVAC). Weisen Sie Ihren Apotheker stets auf diesen Vordruck hin, da es nur in diesem Fall eine Kostenerstattung gibt.
Wenn Sie Ihren Impfstoff in einer Apotheke im Ausland gekauft haben, reicht eine offizielle Lieferungsbescheinigung (Rechnung).
Sobald Sie den Impfstoff in der Apotheke erworben haben, überreichen Sie Ihrem Kundenberater Ihre Originalbescheinigung(en) oder werfen Sie Ihren Umschlag in einen unserer CKK-Briefkästen ein.
Wir erinnern Sie schließlich daran, dass alle Kostenerstattungen im Rahmen unserer Zusatzleistungen nur dann gewährt werden, wenn Ihre Beiträge bei uns verbucht wurden.