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Formalitäten zur Beantragung eines Genesungsaufenthalts

Lassen Sie sich von Ihrem Arzt vorher ein entsprechendes Antragsformular ausfüllen. Ihre CKK übernimmt einen Teil der Kosten für eine befristete Zeit.

Einreichen des Antrags

Sie können das Antragsformular herunterlagen oder sich an Ihre CKK-Geschäftsstelle bzw. eine Mitarbeiterin des Sozialdienstes der CKK wenden. Diesen Vordruck brauchen Sie dann nur von Ihrem Hausarzt ausfüllen zu lassen. Den ordnungsgemäß und vollständig ausgefüllten Antrag geben Sie dann in Ihrer CKK-Geschäftsstelle oder bei der Sozialarbeiterin ab. Sie erhalten dann Bescheid.

Dauer der Genesungsaufenthalte

Der Aufenthalt muss mindestens 14 Tage dauern. Mit Zustimmung des Arztes, der Sie im Genesungshaus betreut, ist eine Verlängerung bis zu 60 Tagen möglich.

Wenn der Patient sich nicht oder nur teilweise auf seine unteren Gliedmaßen aufstützen darf, sodass eine Rehabilitation innerhalb von 60 Tagen unmöglich ist, oder im Falle einer Chemotherapie werden die maximale Aufenthaltsdauer und die maximale Anzahl der Tagessätze auf 90 Tage erhöht.

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