HomeVorteileSchwangerschaft und Geburt

Benötigen Sie Hilfe?

Zum Zeitpunkt der Geburt und nach der Ankunft eines Babys ist nicht immer alles einfach. Die CKK begleitet Sie auch in schwierigen Zeiten.

Inhaltsverzeichnis

Sorglos nach Hause zurückkehren

Brauchen Sie und/oder Ihr Baby bei der Rückkehr nach Hause eine besondere medizinische Versorgung? Brauchen Sie Unterstützung bei Ihren täglichen Aufgaben? Die CKK und ihr Partner Vivadom stehen Ihnen zur Seite!

Krankenpflege

Wenn Sie nach der Entlassung aus dem Krankenhaus noch Pflege benötigen, wird Ihr Arzt Ihnen eine Verordnung ausstellen. Für die Pflegeleistungen – von der einfachsten bis zur kompliziertesten, Wochenenden und Feiertage inbegriffen - kontaktieren Sie den CKK-Partner Vivadom.

Wie können Sie die Hilfe in Anspruch nehmen?

Wenden Sie sich an Vivadom, 087 59 07 80 oder  info@viva-dom.be.

Die Voraussetzungen der Inanspruchnahme

  • Wenn Sie nicht bei der CKK versichert sind, können Sie trotzdem die Leistungen der Vivadom in Anspruch nehmen, aber dann erhalten Sie nicht die gleichen günstigen Bedingungen. 
  • Wenn Sie bei der CKK versichert sind und regelmäßig die Beiträge zur Zusatzversicherung bezahlen, übernimmt die CKK die gesetzlichen Eigenanteile für die Pflege bis zu dem Zeitpunkt, an dem Sie die MAGER-Schwelle (maximale Gesundheitsrechnung) erreichen.

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Mit einer Mehrlings- oder Risikoschwangerschaft umgehen

Werden Sie nach einer Mehrlingsschwangerschaft oder im Rahmen einer Hochrisikoschwangerschaft Eltern? Es gibt Hilfe, um Ihre finanziellen, materiellen oder psychologischen Bedürfnisse zu erfüllen.

Sie erwarten Zwillinge?

Sie können eine Familienhilfe bei den Diensten Ihrer Gemeinde oder beim Sozialdienst Ihrer Krankenkasse beantragen. Dieser Dienst begleitet Sie und hilft Ihnen, die für Ihre Situation am besten geeigneten Lösungen zu finden, wenn ein Problem auftritt.

Sie erwarten Drillinge, Vierling oder Fünflinge?

Wenn Sie in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Drillinge bekommen oder Ihr Haushalt mindestens drei Kinder unter 18 Monate zählt, dann haben Sie Anrecht auf eine Familien- und Haushaltshilfe.

Wie können Sie die Hilfe in Anspruch nehmen?

Wenn Sie in der Deutschsprachigen Gemeinschaft leben, wenden Sie sich an Kaleido-Ostbelgien, Gospertstraße 44, 4720 Eupen, 087 55 46 44, info@kaleido-ostbelgien.be oder an den Sozialdienst der Christlichen Krankenkasse.

Wenn Sie in der Wallonischen Region wohnen, müssen Sie den Antrag so schnell wie möglich über das ÖSHZ (CPAS) der Gemeinde, in der Sie wohnen, stellen. Sie werden möglicherweise um einen finanziellen Beitrag gebeten, wenn das steuerpflichtige Nettoeinkommen Ihres Haushalts eine bestimmte Grenze überschreitet. Einige Krankenhäuser organisieren Informationsveranstaltungen über Mehrlingsgeburten.

Medizinische Betreuung bei Risikoschwangerschaft

Bei einer Risikoschwangerschaft schlägt der Arzt Ihnen zwischen der 11. und der 13. Woche einen Test zur Frühdiagnose von Trisomie 21 vor. 

Der nichtinvasive Pränataltest (NIPT)

Dieser Trisomie 21-Früherkennungstest, der auf der Grundlage einer von der Mutter entnommenen Blutprobe durchgeführt wird, liefert zuverlässigere Ergebnisse als die Amniozentese. In Belgien wird der NIPT von der gesetzlichen Krankenversicherung ausreichend erstattet (die Laborkosten betragen 260 €).

Ihre Kosten

  • Nach Abzug des gesetzlichen Kostenanteils tragen Sie noch 8,68 €.
  • Wenn Sie Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung haben, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die gesamten Kosten.

Die Voraussetzungen der Inanspruchnahme

  • Gültig für alle Schwangeren, unabhängig vom Alter oder von den Risikofaktoren
  • Der Test darf nur einmal je Schwangerschaft abgerechnet werden
  • Der NIPT muss von dem Arzt angeordnet werden, der Sie während der Schwangerschaft betreut. 

Die Amniozentese

Dieser Test, der komplizierter ist als die Blutentnahme, wird vorgeschlagen, um den NIPT im Zweifelsfall oder bei einem ungewöhnlichen Ergebnis zu bestätigen. Sie können auf die Rückerstattung der Krankenkasse zählen, einschließlich der mit dieser Analyse verbundenen Honorare.

Die Krankenkasse übernimmt auch die Kosten für zusätzliche Ultraschalluntersuchungen bei Risiken oder Anomalien. Abgesehen von der Frage der Erstattung von ärztlichen Untersuchungen, zögern Sie nicht, sich von Ihrem Arzt (Hausarzt, Gynäkologe, Geburtshelfer(in) oder andere) helfen zu lassen, wenn der Test positiv ausfällt. 

Früherkennung von Schwangerschaftsdiabetes

Die Pflichtkrankenversicherung trägt einen Teil der Kosten bei Schwangerschaftsdiabetes. Im Falle eines positiven Tests werden die Geräte zur Messung des Blutzuckerspiegels (mit einem Sensor auf der Haut) erstattet. Als schwangere Frau können Sie auch die Betreuung in einem spezialisierten Zentrum nutzen.

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Psychologische Hilfe

Haben Sie das Gefühl, dass Sie als Eltern nicht mehr zurechtkommen? Möchten Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen? Die CKK erstattet psychologische Beratungen bis zu 20 € je Sitzung, begrenzt auf 360 € pro Jahr und Person. Entdecken Sie auch die Gesundheits- und Wohlfühltipps der CKK!

Ihr Vorteil bei der CKK

Die CKK erstattet psychologische Beratungen bis 20 € pro Sitzung (pro Mitglied und höchstens 360 € pro Jahr).

  • Diese Leistung ist für alle CKK-Mitglieder ohne Altersbeschränkung zugänglich.
  • Eine AMA ist nicht erforderlich.

Erstattet werden außerdem auch:

  • Sitzungen bei einem Sexualberater
  • Sitzungen bei einem Neuropsychologen 
  • spezialisierte Sitzungen bei Essstörungen 
  • Kostenerstattung für jedes Familienmitglied bei Paar- und/oder Familiensitzungen

Welches sind die Bedingungen?

  • Um von dieser Rückerstattung zu profitieren, lassen Sie diesen Vordruck (PDF) von Ihrem Leistungserbringer ausfüllen und schicken Sie ihn unterschrieben an Ihre Krankenkasse zurück.  
  • Ein von Ihrem Leistungserbringer erstelltes Formular ist ebenfalls gültig, vorausgesetzt es enthält folgende Informationen:
    • Eigenschaft einer psychologischen Beratung
    • Datum der Behandlung
    • Name des Patienten
    • Betrag, den der Patient zahlt
    • Unterschrift des Leistungserbringers

Der Leistungserbringer muss bei der Psychologenkommission registriert sein oder in einer von der CKK anerkannten Gemeinschaftseinrichtung arbeiten.

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