Menschen mit Zöliakie haben im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf einen Maximalzuschuss in Höhe von 38 Euro pro Monat zur Finanzierung ihrer besonderen Ernährungsweise. Es handelt sich um einen Festbetrag. Es wird dem Nutznießer jeden Monat automatisch für die durch den Vertrauensarzt genehmigte Zeitspanne gezahlt.
Um Anspruch auf diesen Kostenzuschuss zu erhalten, müssen die Patienten eine der folgenden Unverträglichkeiten oder Allergien vorweisen:
Bei Zöliakie oder
| Bei Guten-, Gliadin-, oder Getreidemehl-Unverträglichkeit |
Antragsformular zum Herunterladen(PDF) | Antragsformular zum Herunterladen(PDF) |
Übermitteln Sie dem Vertrauensarzt der Krankenkasse
und unterchriebenen Antrag, begleitet von einem Bericht und serologischen Untersuchungsergebnisse enthalten. | Übermitteln Sie dem Vertrauensarzt der Krankenkasse den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag des Facharztes für innere Medizin, Kinderkrankheiten oder Lungenerkrankungen. |
Die vertrauensärztliche Genehmigung hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Da eine Verlängerung möglich ist. Beachten Sie bitte diese Laufzeit, damit Sie rechtzeitig einen Verlängerungsantrag stellen können.
Der Verlängerungsantrag muss die folgenden Angaben enthalten :
Auf der (französischsprachigen) Webseite der Belgischen Zöliakie-Gesellschaft gibt es interessante Infos. Auskünfte erteilt Ihnen ebenfalls sehr gerne der behandelnde Arzt.