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Zöliakie (Gluten-Unverträglichkeit)

Zöliakie ist die Gluten-Unversträglichkeit, die zu einer mangelhaften Aufnahme der Nährstoffe im Darm führt, weil das in ein bestimmten Getreidearten (Weizen, Gerste, Roggen usw.) vorhandene Gluten, das sehr häufig als Grundstoff in Nahrungsmitteln verwendet wird, vom Darm nicht aufgenommen werden kann. Das einzige wirksame Behandlungsverfahren ist der Verzicht auf Nahrungsmittel, die Gluten enthalten, also auf Brot, Kekse, Teigwaren usw. Sie müssen durch glutenfreie Getreidearten ersetzt werden.

Ihr Vorteil

Menschen mit Zöliakie haben im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf einen Maximalzuschuss in Höhe von 38 Euro pro Monat zur Finanzierung ihrer besonderen Ernährungsweise. Es handelt sich um einen Festbetrag. Es wird dem Nutznießer jeden Monat automatisch für die durch den Vertrauensarzt genehmigte Zeitspanne gezahlt.

Welches sind die Bedingungen

Um Anspruch auf diesen Kostenzuschuss zu erhalten, müssen die Patienten eine der folgenden Unverträglichkeiten oder Allergien vorweisen: 

  • Gluten-Unverträglichkeit (Zöliakie) ;
  • Dermatitis herpetiformis (ein Hautermanifestation der Zöliakie);
  • Gluten- oder Gliadin-Allergie;
  • Getreidemehl- Allergie.

Was ist zu tun?

 

Bei Zöliakie oder 
Dermatitis herpetiformis 

Bei Guten-, Gliadin-, oder Getreidemehl-Unverträglichkeit
  
Antragsformular zum Herunterladen(PDF)Antragsformular zum Herunterladen(PDF)

Übermitteln Sie dem Vertrauensarzt 

der Krankenkasse 
den ausgefüllten 

und unterchriebenen 

Antrag,  

begleitet von einem Bericht
Ihres Facharztes für Magen- und Darmerkrankungen, Dermatologen, 
Internist oder Kinderarzt. 
Dieser Bericht muss die histologischen 

und serologischen Untersuchungsergebnisse 

enthalten. 

Übermitteln Sie dem Vertrauensarzt 

der Krankenkasse 

den ausgefüllten 

und unterschriebenen 

Antrag

des Facharztes 

für innere Medizin, 

Kinderkrankheiten 

oder Lungenerkrankungen.

Nach Genehmigung des Antrags erhalten Sie automatisch eine monatliche Kostenbeteiligung von 38 Euro.

Gut zu wissen ...

Die vertrauensärztliche Genehmigung hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Da eine Verlängerung möglich ist. Beachten Sie bitte diese Laufzeit, damit Sie rechtzeitig einen Verlängerungsantrag stellen können.

Der Verlängerungsantrag muss die folgenden Angaben enthalten :

  • der behandelnden Arzt muss die Notwendigkeit einer besonderen Ernährungsweise erklären; 
  • der Patient muss ehrenwörtlich erklären, dass er den Ernährungsanweisungen bedingungslos Folge leistet. 

Weitere Infos

Auf der (französischsprachigen) Webseite der Belgischen Zöliakie-Gesellschaft gibt es interessante Infos. Auskünfte erteilt Ihnen ebenfalls sehr gerne der behandelnde Arzt.

Siehe auch hier


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