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Wer hat Anspruch auf den Versorgungsverlauf ?

Sind Sie an einer chronischen Niereninsuffizienz oder an einer Typ-2-Diabetes erkrankt? Wenn Sie die hier weiter unten aufgeführten Kriterien und die allgemeinen gesetzlichen Bedingungen zum Anspruch auf den Versorgungsverlauf erfüllen, dürfen Sie mit einer optimalen Überwachung und Betreuung Ihrer Behandlung rechnen.

Sie sind an einer chronischen Niereninsuffizienz erkrankt ?

Die Bedingungen zum Anspruch auf den Versorgungsverlauf:

  • Ihre chronische Niereninsuffizienz ist ernst (die glomeruläre Filtrationsrate (GFR) liegt unter 45, zweimal durch Bluttest gemessen);
  • Ihre chronische Niereninsuffizienz erbringt eine mit Proteinurie-Rate von über 1 g / Tag (zweimal durch einen Urintest gemessen).

Außerdem müssen Sie:

  • mindestens 18 Jahre alt sein ;
  • nicht dialysiert oder transplantiert sein ;
  • imstande sein, den Beratungssitzungen beizuwohnen.

Sie sind an einer Typ-2-Diabetes erkrankt ?

Sie haben Anspruch auf den Versorgungsverlauf, wenn:

  • mit Insulin behandelt werden (mindestens eine und höchstens zwei Injektionen pro Tag oder
  • sich die orale Therapieform als unzureichend erweist, sodass eine Insulin-Behandlung in Betracht gezogen werden muss.

Sie haben keinen Anspruch auf den Versorgungsverlauf, wenn:

  • Sie schwanger sind (oder eine Mutterschaft anstreben) ;
  • Sie an Typ-1-Diabetes erkrankt sind;
  • Sie sich nicht zu den Beratungsterminen begeben können;
  • Sie mehr als zwei Insulin-Injektionen pro Tag erhalten.

Welches sind Ihre Verpflichtungen ?

  • Sie lassen den Versorgungsverlauf vertraglich verankern.  
  • Sie gehen mindestens zweimal jährlich zum Hausarzt.  
  • Sie gehen mindestens einmal jährlich zum Facharzt; er darf ebenfalls einen Versorgungsverlaufs-Vertrag unterschreiben.  
  • Sie müssen vorab eine allgemeine medizinische Akte bei Ihrem Hausarzt anlegen lassen.

Siehe auch hier


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