HomeVorteileKrankheitenChronische ErkrankungenPflegepauschale

Welches sind die Bestimmungen?

Die Pflegepauschale (auch Festbetrag für Pflege) ist eine jährliche Beihilfe, die chronisch kranken Patienten gezahlt wird, die in hohe Maße pflegebedürftig sind und sehr hohe Gesundheitsausgaben zu bestreiten haben.

Hohe Gesundheitsausgaben

Die Gesundheitsausgaben des Patienten müssen bestimmte Mindestbeträge erreichen, sowohl im laufenden Kalenderjahr als auch in dem Jahr davor:

Die Berechnung des Gesamtbetrags erfolgt auf die gleiche Weise wie für die Maximale Gesundheitsrechnung (MAGER, sodass eine Reihe von Kosten nicht bei dieser Gesamtrechnung berücksichtigt werden.
Allerdings werden dabei - im Gegensatz zur MAGER - nur die Kosten des chronischen Patienten selbst berücksichtigt, und nicht die Gesamtausgaben der ganzen Familie.

Verlust der Eigenständigkeit

Der Patient muss sich in einer der folgenden Situationen befinden:

  1. während mindestens drei Monaten Anspruch auf die Krankenpflegepauschale B oder C haben;
  2. für mindestens sechs Monate als Patient mit einem schweren Krankheitsbild anerkannt sein, der Anspruch auf Bewegungstherapie (früher Kinesiotherapie E) oder Physiotherapie hat;
  3. im laufenden Jahr und im Jahr davor mindestens sechs Mal oder mindestens 120 Tage in einem allgemeinen Krankenhaus oder in einem psychiatrischen Krankenhaus gewesen sein;
  4. die medizinischen Voraussetzungen erfüllen, die Anspruch auf ein erhöhtes Kindergeld für Kinder mit einer Behinderung oder einer schweren Krankheit haben;
  5. nach der Pflegebedürftigkeitstabelle der sozialen Sicherheit (föderaler öffentlicher Dienst) 12 Punkte erreichen für die Eröffnung des Anspruchs auf die Integrationsbeihilfe für Personen mit einer Behinderung oder auf die Beihilfe für Betagte;
  6. Empfänger einer Beihilfe für die Hilfe einer Drittperson;
  7. Empfänger eines Festbetrags als Hilfe einer Drittperson für Invaliden, die unterhaltsberechtigte mitversichern;
  8. Empfänger von erhöhten Geldleistungen aus der Krankenversicherung zur Finanzierung der Hilfe einer Drittperson, wodurch der Satz für alleinstehende oder mit anderen zusammen wohnende Personen, dem der Invaliden angeglichen wird, die unterhaltsberechtigte Personen haben.

Siehe auch hier


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