Vom 1. Oktober 2017 an können Personen, die an einer chronischen Krankheit leiden, einen Hausapotheker wählen. Durch seine persönliche Begleitung und Betreuung hilft er, Ihre Gesundheit so weit wie möglich zu bewahren, insbesondere durch das Erstellen eines vollständigen und aktuellen Medikamentenplans.
Als kundennaher Anbieter ist der Apotheker ein Partner, der zuhört und berät. Bei Bedarf unterstützt er oder überweist zu einem anderen Leistungserbringer. Als Fachmann auf dem Gebiet der Arzneimittelkunde verbessert und ergänzt er die Bewältigung Ihrer Gesundheitsprobleme.
Wie Ihr Hausarzt für Ihre globale medizinische Gesundheitsakte verantwortlich ist, verwaltet Ihr Hausapotheker Ihre Arzneimittelakte. Er verwaltet Ihren Arzneimittelplan, der einen vollständigen und zuverlässigen Überblick über alle Dosierungen zulässt, sowohl der (von Ihrem Hausarzt, Zahnarzt oder anderen Leistungserbringern) verschriebenen, als auch der freiverkäuflichen Medikamente. Ihr Hausapotheker teilt wichtige Informationen bezüglich Ihres Arzneimittelschemas mit anderen Leistungserbringern in Ihrem direkten Umfeld, die Informationen anfragen.
Damit Ihr Apotheker die Aufgabe des Hausapothekers gewährleisten kann, werden Sie gebeten eine zweifache Einverständniserklärung abzugeben:
Ihr Hausapotheker erhält für diesen Dienst je Patient einen jährlichen Festbetrag. Für chronische Patienten im ambulanten Bereich trägt das Landessinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV) die Gesamtkosten.
Sprechen Sie mit Ihrem Apotheker oder besuchen Sie die (französischsprachige) Website.