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Festbetrag für unheilbare Harninkontinenz

Dieser Festbetrag darf allen Personen gewährt werden, die unter einer Inkontinenz leiden, welche der Hausarzt als unumkehrbar und unheilbar erachtet. Dieser Kostenzuschuss ist nicht kumulierbar mit dem Festbetrag für Harninkontinenz für betroffene Pflegebedürftige. Der Kostenzuschuss beträgt 160,96 Euro.

Welche Voraussetzungen müssen für diesen Festbetrag erfüllt sein?

  1. Der Patient darf sich nicht in einer Pflegeinrichtung aufhalten;
  2. darf keinen „Festbetrag für Plfegebedürftige“ beziehen;
  3. darf keine Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für die Verwendung von Selbstkatheterisierungshilfen erhalten;
  4. darf keine Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für Bandagisten-Material (Urinbeutel, Katheter usw.) erhalten. 

Wie ist der Antrag zu stellen?

Wenn Ihre Inkontinenz trotz der vom Hausarzt empfohlenen Schritte und Behandlungen weiterhin besteht, haben Sie vielleicht Anspruch auf den Festbetrag für unheilbare Harninkontinenz.

Bevor Sie Ihren Hausarzt aufsuchen, laden Sie das Antragsformular (PDF) herunter. Er wird diesen Vordruck ausfüllen. 

Leiten Sie ihn anschließend an den Vertrauensarzt weiter. Unsere Sachbearbeiter überprüfen, ob der Festbetrag auf der Grundlage des korrekt ausgefüllten Dokuments und nach Abgleich mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen gewährt werden kann.  

Wenn das zutrifft, kann dieser Festbetrag einmal jährlich und für einen Zeitraum von drei Jahren gewährt werden. Die Überprüfung wird durch den Versicherungsträger gewährleistet . Sie müssen sich also keiner jährlichen Untersuchung unterziehen.

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