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Chronische Wunden

Patienten mit chronischen Wunden sind Menschen, deren Wunden seit 6 Wochen behandelt wurden und nicht ausreichend ausgeheilt sind. Diese Patienten haben Anspruch auf einen Kostenzuschuss für Verbandsmaterial. Ein Festbetrag in Höhe von 22,90 Euro pro Monat (Stand 1. Januar 2015) wird den Patienten mit chronischen Wunden gewährt. Dieser Zuschuss gilt für die gleiche Wunde für eine Dauer von drei Monaten und kann dreimal verlängert werden (dies entspricht einer maximalen Zeitspanne von 4 x 3 Monaten). Ein zusätzlicher Kostenzuschuss von 0,25 Euro je Einheit aktiver Wundauflagen kann gewährt werden.

Zuschussbedingungen

Patienten mit chronischen Wunden, also mit unzureichend verheilten Wunden nach einer konventionellen Behandlung von sechs Wochen, und deren Krankheitsbild hier unten aufgelistet ist, haben Anspruch auf einen Kostenzuschuss.

Anerkannte Krankheitsbilder:

  • arterielles Geschwür
  • Venengeschwür
  • diabetisches Geschwür
  • Druckgeschwür im Stadium II, III oder IV
  • nervenbedingtes Geschwür (bei  Patienten ohne Diabetes)
  • Vaskulitis-Geschwüre
  • eitrige Hydradénite 
  • onkologische Wunde 
  • postoperative Wunde
  • Wundbrand 

Wie erhält man diesen Kostenzuschuss ?

Um den monatlichen Festbetrag zu erhalten, füllt der behandelnde Arzt des Patienten ein Antragsformular (PDF) aus, worin er bescheinigt, dass der Patient an einer chronischen Wunde leidet, die nach sechs Wochen konventioneller Behandlung nicht ausreichend ausgeheilt ist. Ferner bescheinigt er, dass er an einer der hier oben aufgeführten Krankheiten leidet. Das Formular wird an den Vertrauensarzt gesandt.

Die Auszahlung des Kostenzuschusses wird vierteljährlich durch die Krankenkasse ausgeführt, ob tatsächlich eine Auslieferung von aktivem Verbandsmaterials stattgefunden hat oder nicht. 

Der Kostenzuschuss in Höhe von 0,25 Euro je Packung Wundverband wird dem Patienten bei Vorlage einer ärztlichen Verschreibung per Drittzahlersystem gewährt.

Gut zu wissen

Die zu Lasten des Patienten übrig gebliebenen Kosten für Wundverbandsmaterial werden im Rahmen der "maximalen Gesundheitsrechnung" erstattet.

Siehe auch hier


Meine Vorteile


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