Patienten mit chronischen Wunden, also mit unzureichend verheilten Wunden nach einer konventionellen Behandlung von sechs Wochen, und deren Krankheitsbild hier unten aufgelistet ist, haben Anspruch auf einen Kostenzuschuss.
Anerkannte Krankheitsbilder:
Um den monatlichen Festbetrag zu erhalten, füllt der behandelnde Arzt des Patienten ein Antragsformular (PDF) aus, worin er bescheinigt, dass der Patient an einer chronischen Wunde leidet, die nach sechs Wochen konventioneller Behandlung nicht ausreichend ausgeheilt ist. Ferner bescheinigt er, dass er an einer der hier oben aufgeführten Krankheiten leidet. Das Formular wird an den Vertrauensarzt gesandt.
Die Auszahlung des Kostenzuschusses wird vierteljährlich durch die Krankenkasse ausgeführt, ob tatsächlich eine Auslieferung von aktivem Verbandsmaterials stattgefunden hat oder nicht.
Der Kostenzuschuss in Höhe von 0,25 Euro je Packung Wundverband wird dem Patienten bei Vorlage einer ärztlichen Verschreibung per Drittzahlersystem gewährt.
Die zu Lasten des Patienten übrig gebliebenen Kosten für Wundverbandsmaterial werden im Rahmen der "maximalen Gesundheitsrechnung" erstattet.