Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt einen monatlichen Festbetrag von 30 Euro für Kinder, die unter chronischer Niereninsuffizienz leiden. Diese pauschale Kostenbeteiligung dient zur Deckung der Ausgaben für spezielle Nahrung, die ein Kind mit Niereninsuffizienz benötigt.
Um diesen Festbetrag zu erhalten, muss das Kind bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
Der erste Bescheid eröffnet den Anspruch auf einen monatlichen Festbetrag von 30 Euro während eines Jahres. Dieser Festbetrag wird alle drei Monate von der Krankenkasse überwiesen.
Nach dem ersten Jahr wird die Niereninsuffizienz vom Facharzt erneut beurteilt. Wenn sich herausstellt, dass die Behandlung fortgesetzt werden muss, reicht der Facharzt einen Verlängerungsantrag beim Vertrauensarzt der Krankenkasse ein. Diese Verlängerung gilt für fünf Jahre.