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Chronische Niereninsuffizienz bei Kindern

Wenn Ihr Kind an einer chronischen Niereninsuffizienz leidet, gewährt die CKK Ihnen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung einen monatlichen Festbetrag in Höhe von 30 Euro.

Ihr Vorteil

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt einen monatlichen Festbetrag von 30 Euro für Kinder, die unter chronischer Niereninsuffizienz leiden. Diese pauschale Kostenbeteiligung dient zur Deckung der Ausgaben für spezielle Nahrung, die ein Kind mit Niereninsuffizienz benötigt. 

Wer hat Anspruch?

Um diesen Festbetrag zu erhalten, muss das Kind bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • noch keine 18 Jahre alt sein,
  • unter einer chronischen Niereninsuffizienz leiden, dialyseabhängig sein oder eine glomeruläre Filtrationsrate (DFR) unter 30 ml/min. vorweisen;
  • unter Ernährungsproblemen leiden oder besondere Nahrungsmittelzusätze benötigen; 
  • die entsprechende Diagnose muss von einem Facharzt für Kinderkrankheiten gestellt werden, der in einer Einrichtung zur Behandlung von Nierenproblemen bei Kindern praktiziert; 
  • die entsprechende Mitteilung ist dem Vertrauensarzt der Krankenkasse zu übersenden.

Wie lange wird dieser Festbetrag gewährt?

Der erste Bescheid eröffnet den Anspruch auf einen monatlichen Festbetrag von 30 Euro während eines Jahres. Dieser Festbetrag wird alle drei Monate von der Krankenkasse überwiesen.
Nach dem ersten Jahr wird die Niereninsuffizienz vom Facharzt erneut beurteilt. Wenn sich herausstellt, dass die Behandlung fortgesetzt werden muss, reicht der Facharzt einen Verlängerungsantrag beim Vertrauensarzt der Krankenkasse ein. Diese Verlängerung gilt für fünf Jahre.

Siehe auch hier


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