Dieser Anspruch gilt in folgenden Fällen:
Für die drei letzten Situationen beträgt die Erstattung 0,32 €/km, der zwischen Ihrem Wohnort und dem Krankenhaus, in dem Sie sich behandeln lassen, zurückgelegt wird.
Wenn Ihr Kind noch keine 18 Jahre alt ist und eine Chemotherapie oder eine Strahlentherapie braucht oder wenn es sich zu den Kontroll-Untersuchungen nach einer dieser Behandlungen begibt oder wegen einer onkologischenBehandlung stationär behandelt wird: Ihre Krankenkasse übernimmt einen Teil der Fahrkosten. Wenn das Kind stationär behandelt wird, gilt die Erstattung für eine Hin- und Rückfahrt pro Tag für jeden Verweiltag des Kindes im Krankenhaus bei einer Behandlung mit mindestens einer Übernachtung. Sie wird dem Vater, der Mutter oder dem gesetzlichen Vertreter des Kindes gewährt für die tatsächliche Strecke zwischen der Wohnsitzadresse des Kindes und dem Krankenhaus, in dem es behandelt werden. Es werden maximal 300 km hin und zurück erstattet.
Sie müssen ein Antragsformular bei Ihrer Krankenkasse einreichen, das Sie vom behandelnden Krankenhausarzt ausfüllen lassen.
Die Möglichkeiten des Krankentransports sind unterschiedlich, je nachdem, wo Sie wohnen und wo Sie behandelt werden. Im Süden der DG ist die VoG Hilfe für Krebskranke, Montenau 50, 4770 AMEL, Tel: 080 34 93 46, E-MAIL: info@krebshilfe.be, www.krebshilfe.be und im Norden der DG die Josephine-Koch-Service VoG, Hufengasse 4A - B-4700 Eupen, Tel: 087 56 98 44, E-Mail: info@jks-eupen.be, www.jks-eupen.be zuständig
Der Sozialdienst der Christlichen Krankenkasse hilft Ihnen gerne weiter: 087 32 43 33