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Krankenhausaufenthalt 2021

Die Hospi-Solidar ist eine Absicherung gegen Krankenhauskosten, die in Ihrem CKK-Beitrag enthalten ist!
  • Ohne Fragebogen, ohne ärztliche Untersuchung;
  • Ohne Selbstbehalt für Kinder bis 18 Jahre;
  • Ohne Wartezeit;
  • Mit einem maximalen Selbstbehalt von 275€ für eine Behandlung im Mehrbett- oder Zweibettzimmer (550 € im Jahr bei mehreren stationären Behandlungen).

Hospi +, Hospi +100 oder Hospi +200

Sie möchten noch besser abgesichert sein? Wir informieren Sie gerne zu unseren Krankenhausversicherungen, die bspw. Ihren Eigenanteil oder Honorarzuschläge abdecken. Kontaktieren Sie uns!

150€ für Schwere und kostspielige Krankheit

Erstattung von 150€, einmal je Krankheitsbild.

Genesungsaufenthalte

  • Kostenerstattung von 39,90€/Tag für Aufenthalte in einem Genesungshaus der CKK (Genesungshaus Spa-Nivezé, Hooidonk in Zandhoven und Ter Duinen in Nieuwpoort). Sie erhalten 70,65€, wenn Sie Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung haben;
  • Bei Aufenthalt in einem Genesungshaus der CKK erhalten Sie eine Erstattung von 45 % Ihres persönlichen Kostenanteils für bis zu 30 Übernachtungen im Jahr;
  • 25€ pro Tag (während maximal 14 Tagen) für einen pflegenden Angehörigen, der eine genesende Person in ein Genesungshaus der CKK begleitet (Spa-Nivezé, Hooidonk und Ter Duinen);
  • Für andere Genesungshäuser erstattet die CKK unter bestimmten Bedingungen 15€ pro Tag bei mindestens 10 Tagen und für maximal 20 Tage Aufenthaltsdauer. Anwendbar alle zwei Jahre.

Dringender Transport

  • Sie zahlen höchstens 60,84 € Eigenbeteiligung für dringende Transporte mit dem Krankenwagen (Anforderung über den Notruf 112);
  • Sie zahlen höchstens 450 € Eigenbeteiligung für dringende Transporte mit dem Rettungshubschrauber (Anforderung über den Notruf 112);
  • Sie zahlen höchstens 75 € Eigenbeteiligung für dringende Transporte (ohne Anforderung über den Notruf 112 und unter bestimmten Bedingungen).

Nicht dringender Transport

Erstattung eines Teils der Kosten für Ihren Transport zu oder ab einem Krankenhaus bzw. Standort, der von einem Krankenhaus abhängig ist (Aufnahme oder Entlassung, Behandlung, Untersuchung oder Beratung).

  • 1,50 €/km mit dem Krankenwagen;
  • 0,50 €/km mit einem leichten Sanitätsfahrzeug (LSF) oder einem Fahrzeug, das für den Transport von Personen mit eingeschränkter Mobilität (PEM) geeignet ist;
  • 0,15 €/km mit einem Privatwagen, Taxi, öffentlichen Verkehrsmittel, gemeinnützigen Verkehrsmittel wie Sozialtaxi oder von Freiwilligen gewährleistete Fahrdienste.