Betreuung kranker Kinder


Ihr Kind ist krank und Sie haben niemanden, der es betreuen kann? Die CKK erstattet Ihnen bis zu 80 € pro Tag, wenn Sie einen Betreuungsdienst für kranke Kinder in Anspruch nehmen.

Professionelle Betreuung

Die Betreuung wird von Fachleuten der Kinderbetreuung und der häuslichen Pflege gewährleistet. Diese Fachleute sind qualifiziert und werden regelmäßig fortgebildet. Ihr Beruf ist es, die Sicherheit und das Wohlbefinden Ihres Kindes zu gewährleisten. Die Betreuungsfachleute erbringen die erforderlichen Pflegeleistungen, spenden Trost, Aufmerksamkeit und hören zu.

Wie können Sie diese Leistung in Anspruch nehmen?

Um diese Leistung zu erhalten, müssen Sie die Rechnung des Dienstes, den Sie in Anspruch genommen haben, und das ärztliche Krankheitsattest des Kindes vorlegen. 

Bedingungen

  • Ihr Kind muss am Tag der Betreuung zwischen 0 und 12 Jahren alt sein (bis zum Tag vor seinem 13. Geburtstag).
  • Die Krankheit muss durch ein ärztliches Attest belegt werden.  
  • Die Leistung wird sogar bis zum Tag vor dem 18. Geburtstag gewährt, wenn eine chronische Krankheit vorliegt. Die Entscheidung über die Kostenübernahme liegt beim Betreuungsdienst. Die CKK greift in diese Entscheidung niemals ein.  

Gut zu wissen

Warten Sie nicht, bis Ihr Kind krank wird, sondern melden Sie sich bei einem Betreuungsdienst für kranke Kinder an. Durch einen ersten Kontakt mit dem Dienst können Sie alle relevanten Informationen bereitstellen, prüfen lassen, ob der Dienst Ihr Kind betreuen würde, wenn Sie von zu Hause aus arbeiten, oder ob er für die Betreuung eines Kindes mit einer chronischen Krankheit qualifiziert ist.