Sie sind von einem Autonomieverlust betroffen und brauchen einfach mal einen Tapetenwechsel? Sie sind pflegender Angehöriger und müssen mal einige Tage durchatmen? Dann profitieren Sie von den Verschnaufpausen und Genesungsaufenthalten, die Ihnen die CKK bietet.
Der Aufenthalt in einem Genesungszentrum kann als Übergangsphase zwischen dem Krankenhausaufenthalt und der Rückkehr nach Hause nötig sein. Für Patienten, die das Krankenhaus verlassen und Personen, die unter einer schweren oder chronischen Krankheit leiden, bietet die Christliche Krankenkasse die Möglichkeit, eines mehrwöchigen Aufenthaltes in einem Genesungszentrum.
Dazu müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:
Sie sind Mitglied der Christlichen Krankenkasse und bezahlen regelmäßig Ihren Beitrag zur Zusatzversicherung. Dieser Beitrag gewährt sowohl Ihnen als auch allen Mitgliedern Ihrer Familie Anrecht auf eine Rückerstattung
Der Aufenthalt muss vorab des Arztes des Gensungszentrums genehmigt sein.
Der CKK-Kostenzuschuss deckt die folgenden Zeiträume ab :
Aufenthalt von mindestens 14 Tagen. Je nach Fortschritt Ihrer Genesung kann der genehmigte Zeitraum für Begleiter von chronisch Kranken 60 Tage betragen. Neu ab 2019: Wenn der Orthopäde eine Vermeidung jeglicher Belastung anordnet oder wenn eine Chemotherapie durchgeführt wird, können die maximale Verweildauer und die maximale Anzahl der erstattungsfähigen Verweiltage auf 90 Tage erhöht werden.
Für Personen, die einen akut Kranken begleiten gibt es besondere Konditionen.
Für Personen, die unter einer schweren oder unter einer chronischen Krankheit leiden, übernimmt die CKK bei einem Aufenthalt (Aufenthalt von 14 bis 60 Tage) in einem der drei anerkannten Kurhäuser (Domaine de Nivezé in Spa, Ter Duinen in Nieuport und Hooidonk in Zandhoven) folgende Kosten:
Vorteil der CKK pro Tag | |
Stand: 1. Januar 2021 | |
Genesende mit Anrecht auf die erhöhte Kostenerstattung (EKE) | 80.90 € |
Genesende ohne Anrecht auf die erhöhte Kostenerstattung | 48.40 € |
Darüber hinaus interveniert die Hospi-Solidar bei einem Aufenthalt in einem unserer Partnerzentren zusätzlich bis zu 45% auf Ihren Eigenanteil. Bis zu 30 Nächte pro Kalenderjahr.
Planen Sie folgendes ein:
Sie möchten wissen, wieviel ein Aufenthalt in einem der drei durch die CKK anerkannten Genesungszentren kostet? Informieren Sie sich unter www.sejouretsante.be
Seit dem 1. Januar 2019 erstattet die CKK pflegenden Angehörigen, die eine genesende Person bei ihrem Aufenthalt in einem der drei Kurhäuser der CKK begleiten, 25 Euro pro Tag (max. 14 Tage pro Jahr) zurück.
Wie können Sie von diesem Vorteil profitieren?
Der pflegende Angehörige muss CKK-Mitglied sein und die Beiträge der Zusatzversicherung regelemäßig zahlen;
Die Erstattung erfolgt auf der Grundlage der Rechnung des Aufenthaltes, die auf den Namen des pflegenden Angehörigen ausgestellt ist. Die Rechnung ist nach Ihrem Aufenthalt bei Ihrer Krankenkasse einzureichen.
Das Antragsformuler für einen Genesungsaufenthalt in einem CKK-Genesungshaus erhalten Sie beim Sozialdienst des Krankenhauses (während Ihres Krankenhausaufenthaltes) oder beim Sozialdienst Ihrer Krankenkasse. Dieses muss von einem Allgemein- oder Fachmediziner ausgefüllt und beim Genesungszentrum Ihrer Wahl eingereicht werden. Nach Prüfung erhalten Sie dann eine Rückmeldung seitens des Zentrums.
Dazu müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:
Das Antragsformular für einen Genesungsaufenthalt außerhalb eines CKK Genesungszentrums erhalten Sie bei Sozialdienst Ihrer Krankenkasse. Dieses muss von einem Allgemein- oder Fachmediziner ausgefüllt und beim Genesungszentrum Ihrer Wahl eingereicht werden. Nach Prüfung erhalten Sie dann eine Rückmeldung seitens des Zentrums.
Die CKK arbeitet mit Diensten und Einrichtungen zusammen, die pflegenden Angehörigen einer Person mit einer Beeinträchtigung ermöglichen, für einige Stunden oder Tage, sei es punktuell oder regelmäßig, eine Verschnaufpause einzulegen.
Für die folgenden vier Arten von Aufenthalten übernimmt die CKK einen jährlichen Höchstbetrag von maximal 250 Euro:
Die CKK arbeitet eng mit drei Kurhäusern zusammen: Spa-Nivèze, Ter Duinen in Nieuwpoort und Hooidonk in Zandhoven, Seniorendorfhaus Schönberg. Diese sind für den Aufenthalt von Personen mit eingeschränkter Mobilität ausgelegt; sowohl Genesungsaufenthalte als auch Urlaub ist hier möglich.
Hier legen Sie den Grundstein für Ihre Genesung. Dieses vollständig renovierte Kurhaus, das von einem bewaldeten, 7 Hektar großen Gelände umgeben ist, ist der ideale Ort, um wieder zu Kräften zu kommen. Das qualifizierte Personal betreut und umsorgt Sie im Hinblick auf Ihren Bedarf. In Spa-Nivèze im Herzen der Ardennen können Sie auch Ihren Urlaub verbringen. Profitieren Sie von Vorteilspreisen und einem reichhaltigen Programm.
Im September 2020 erhielt das Genesungszentrum Spa Nivezé einen Preis in der Rubrik „Vertragsküchen und Catering“ vom renommierten, gastronomischen Führer Gault & Millau. Sie erhielten den Preis für „Gesundheits- und Ernährungsaspekte“. Dieser Preis berücksichtigt die Qualität der Menüs, ernährungswisschenschaftliche Aspekte, spezifischen Diäten und die Anpassung an die Bedürfnisse des Kunden.
In den vergangenen 20 Jahren konnte sich das Genesungszentrum in Ter Duinen einen hervorragenden Ruf erarbeiten - besonders hinsichtlich der Rehabilitation nach einem chirurgischen Eingriff. Ein im Hinblick auf medizinische und paramedizinische Begleitung erfahrenes Team betreut die Patienten während des Aufenthaltes.
Das Kurhaus in Hooidonk ist in einem geschichtsträchtigen Kloster untergebracht, das von einem herrlichen Park umgeben ist. Das Genesungszentrum empfängt sowohl chronisch kranke Personen als auch Patienten, die sich einem chirurgischen Eingriff unterziehen lassen mussten. In Hooidonk ist es zudem möglich, Kurzurlaube oder Ferien zu verbringen.
Krankenwache, Kurzzeitaufenthalt, Aufenthalt in einer Tagespflegestätte oder aber in einer Tagesbetreuungsstätte sind die vier Betreuungs- und Aufenthaltsformen, für die Sie im Rahmen der Verschnaufpause finanzielle Beihilfen erhalten können. Die Leistung kann dabei stunden- oder tageweise erfolgen, die Bezuschussung ist unabhängig vom Alter und vom Grad des Autonomieverlustes. Dies gilt nun auch für den Besuch des Seniorendorfhauses in Schönberg.