Erstattung Logopädie
Die Pflichtversicherung erstattet die Kosten für logopädische Sitzungen, nachdem der Vertrauensarzt zugestimmt hat. Wenn die Pflichtversicherung nicht oder nicht mehr zahlt, erstattet Ihnen die CKK 10 € pro Sitzung, bis zu 150 Sitzungen je Krankheitsbild und ohne Altersbegrenzung.
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