Erstattung Psychomotorik

Die CKK leistet eine Kostenerstattung für Psychomotorik-Sitzungen mit bis zu 10 € pro Sitzung und 750 € pro Jahr.

Die CKK leistet eine Kostenbeteiligung von bis zu 750 € pro Jahr für Psychomotorik-Sitzungen. Sie erhalten eine Erstattung von 10 € pro verordnete Sitzung oder psychomotorischer Abklärung bei höchstens 75 Sitzungen pro Jahr und ohne Altersbegrenzung.

Bedingungen für den Erhalt der Erstattung für Psychomotorik

  • Sie sind Mitglied bei der CKK und haben die Beiträge ordnungsgemäß bezahlt
  • Keine Altersbegrenzung
  • Auf Verordnung eines Allgemeinmediziners, Kinderarztes, Neuropädiaters bzw. eines Kinderpsychiaters oder auf Antrag eines Psychologen eines sozial-psychologischen Dienstes, eines Zentrums für geistige Gesundheit oder einer Familienplanungsstelle
  • Achtung: Es handelt sich um eine Rehabilitations- und nicht um eine sportliche Behandlung!

Wie können Sie eine Erstattung erhalten?

Gegen Vorlage des Antragsformulars für eine Kostenbeteiligung für Psychomotorik oder der Rechnungen eines (vom belgischen Berufsverband der französischsprachigen Psychomotoriker anerkannten) Psychomotorikers mit Anführung der Daten der Sitzungen.

Sie können dieses Dokument/diese Dokumente über die App Meine CKK einreichen (Foto oder PDF) oder in einen unserer Briefkästen werfen.