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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich einen beliebigen Zahnarzt oder Kieferorthopäden wählen?

Die Wahl Ihres Zahnarztes, Kieferorthopäden, Stomatologen oder Parodontologen steht Ihnen völlig frei. Sie sollten jedoch wissen, dass die 100%ige Erstattung für die von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckten Leistungen auf der Grundlage der offiziellen Tarife berechnet wird. Sie können also sicher sein, dass Ihnen die Kosten für diese Behandlung (mit Denta +) in vollem Umfang erstattet werden, wenn Ihr Leistungserbringer sich an den Vertrag und damit an diese Sätze hält. Nutzen Sie unser Suchmodul, um herauszufinden, mit welchen Dienstleistern in Ihrer Nähe ein Vertrag besteht. Hier finden Sie die amtlichen Tarife.

Bis zu welchem Alter kann ich die zahnärztliche Absicherung der CKK in Anspruch nehmen?

Die solidarische Absicherung der zahnärztlichen Versorgung "Denta-Solidar" ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Alle CKK-Mitglieder sind bereits versichert, und es gibt keine Wartezeit. Die wahlfreie Zahnzusatzversicherung "Denta +" steht allen Mitgliedern ohne Altersgrenze und ohne medizinischen Fragebogen offen. Die Versicherungsprämie hängt jedoch von Ihrem Alter ab.

Wie erhalte ich die Leistungen der Denta-Solidar?

Die solidarische Absicherung der zahnärztlichen Versorgung "Denta-Solidar" ist im CKK-Mitgliedsbeitrag enthalten. Sie und alle mitversicherten Familienangehörigen genießen diese Absicherung, wenn Sie Ihre Beiträge zur CKK-Zusatzversicherung regelmäßig bezahlen. Hierzu brauchen Sie nichts zu unternehmen und keine zusätzlichen Beiträge zu leisten.

Was sind die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Zahnzusatzversicherung Denta +?

Um die Zahnzusatzversicherung "Denta +" abzuschließen, 

  • müssen Sie Mitglied der CKK sein oder werden,
  • müssen Sie den Beitrag zur CKK-Zusatzversicherung regelmäßig zahlen,
  • dürfen Sie die Zahnzusatzversicherung "Denta +" in den letzten drei Jahren nicht gekündigt haben.

Um die Leistungen dieser Zahnzusatzversicherung zu erhalten, müssen Sie

  • die entsprechenden Prämien sowie die Beiträge zur CKK-Zusatzversicherung regelmäßig zahlen,
  • eine sechsmonatige Wartezeit erfüllen, sofern Sie vorher keine ähnliche Zahnzusatzversicherung nachweisen können.

Muss ich eine Wartezeit einhalten, um die zahnärztliche Absicherung der CKK in Anspruch nehmen zu können?

Die solidarische Absicherung der zahnärztlichen Versorgung "Denta-Solidar" ist im CKK-Mitgliedsbeitrag enthalten. Für die solidarische Absicherung ist also keine Wartezeit zu erfüllen. Die regelmäßige Zahlung der Beiträge zur CKK-Zusatzversicherung genügt. Wenn Sie allerdings die Zahnzusatzversicherung "Denta +" nehmen, erhalten Sie erst nach einer Wartezeit von sechs Monaten Leistungen, es sei denn, Sie können nachweisen, dass Sie vorher eine ähnliche Versicherung hatten. Für Leistungen im Rahmen eines traumatischen Unfalls entfällt die Wartezeit. 

Wie hoch ist die Prämie der Denta + für meine Familie?

Um herauszufinden, wie hoch die Prämie für die Zahnzusatzversicherung "Denta+" für Ihre ganze Familie sein wird, nutzen Sie unser Berechnungsmodul.

Was ist ein Heil- und Kostenplan?

Es ist wichtig, dass Sie vor Beginn der Behandlung wissen, wie die Behandlung abläuft und welche Kosten damit verbunden sind. Deshalb wird für bestimmte Behandlungen, die oft teuer sind und von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden, ein Heil- und Kostenplan verlangt. Noch bevor Sie mit der Behandlung beginnen erfahren Sie also, wie viel diese kosten wird und was die Denta + Ihnen erstatten wird. Dieser Behandlungsplan muss zum Teil von Ihnen selbst ausgefüllt und unterschrieben und mit dem Kostenplan des Zahnarztes eingereicht werden. Der Heil- und Kostenplan ist vor Beginn der Behandlung an Ihre Krankenkasse zu schicken. Die Versicherung übernimmt nur die Kosten, die ihr beratender Zahnarzt genehmigt hat.

Gibt es eine jährliche Höchstgrenze für die Denta + und gilt sie für meine ganze Familie?

Die Erstattungen der Zahnzusatzversicherung "Denta +" sind auf einen jährlichen Höchstbetrag begrenzt: 300 Euro im ersten Jahr des Versicherungsschutzes, 600 Euro im zweiten Jahr und 1000 Euro ab dem dritten Jahr. Diese Erstattungsobergrenze gilt pro Person. Jedes Mitglied Ihrer Familie kann also ab dem dritten Versicherungsjahr die Obergrenze von 1000 Euro in Anspruch nehmen. Im Falle eines traumatischen Unfalls beträgt die Obergrenze 2000 Euro pro Person für die Kosten im Zusammenhang mit diesem Unfall, und zwar ab dem ersten Jahr und ohne Wartezeit.

Welche Formulare muss ich ausfüllen, um die Kostenerstattung zu erhalten?

"100%ige Kostenerstattung bis zum 18. Lebensjahr - Antrag auf Kostenerstattung bei Anwendung der Drittzahlerregelung": von Ihrem Kieferorthopäden auszufüllen, um die Erstattung der Kontrollbesuche für die kieferorthopädische Behandlung Ihres Kindes in Anspruch nehmen zu können. Dieser Antrag ist nur dann erforderlich, wenn der Kieferorthopäde die Drittzahlerregelung anwendet, d.h. wenn er den gesetzlichen Anteil direkt mit der Krankenkasse abrechnet und Sie nur Ihren Eigenanteil bezahlt haben. Wenn der Zahnarzt Ihnen aber eine Behandlungsbescheinigung ausstellt, reichen Sie diese einfach bei Ihrer Krankenkasse ein: Der Kostenanteil der Denta-Solidar wird dann automatisch auf Ihr Konto überwiesen.

"Denta-Solidar - Antrag auf Zahnersatz": auszufüllen von Ihrem Zahnarzt, wenn die Versorgung mit Zahnersatz nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird.

"Denta + - Antrag auf Kostenerstattung": von Ihrem Zahnarzt und Ihnen selbst auszufüllen, um die Kostenerstattung der Denta + zu erhalten (Kieferorthopädie, Prothesen, Heilbehandlungen und präventive Behandlung, Extraktionen und Parodontologie).

"Denta + - Heil- und Kostenplan": für bestimmte Behandlungen, die oft teuer sind und von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden, wird ein Heil- und Kostenplan verlangt.

Noch bevor Sie mit der Behandlung beginnen erfahren Sie also, wie viel diese kosten wird und was die Denta + Ihnen erstatten wird.

Kann ich meine Zahnzusatzversicherung Denta + mit einer Krankenhausversicherung kombinieren? Worin liegt der Vorteil?

Zusätzlich zur Denta + haben Sie die Möglichkeit, eine Krankenhausversicherung bei der CKK abzuschließen. Alle Informationen zu den Krankenhausversicherungen Hospi +, Hospi +100 und Hospi +200 finden Sie hier. Wenn Sie die Krankenhausversicherung mit der Zahnzusatzversicherung "Denta +" kombinieren, erhalten Sie einen Rabatt von 10% auf die jährliche Prämie, die Sie für die Denta + zahlen müssen.

Was sind die Bedingungen für die Erstattung meines persönlichen Kostenanteils?

Dank der Absicherung "Denta-Solidar" wird Ihnen der gesetzliche Eigenanteil (der gemäß den offiziellen Tarifen vom Patienten selbst zu tragende Kostenanteil) für die kieferorthopädische Behandlung Ihrer Kinder erstattet. Um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können, muss Ihr Kind über eine allgemeine medizinische Akte (AMA) bei Ihrem Hausarzt verfügen. Die AMA enthält alle medizinischen Daten, wodurch alle Leistungen und die gesamte Krankengeschichte des Patienten besser erfasst werden. Die Kosten für die Eröffnung der AMA werden vollständig von Ihrer Krankenkasse erstattet. Weitere Informationen finden Sie unter www.ckk-mc.be/ama.

Kann ich vor einer Behandlung mehrere Zahnärzte oder Kieferorthopäden um ein Angebot bitten?

Ja, die Einholung eines Kostenvoranschlags bindet Sie nicht an den Leistungserbringer. Sie können sich gerne die Meinung eines anderen Leistungserbringer einholen, bevor Sie mit der Behandlung beginnen. Im Falle einer kieferorthopädischen Behandlung eines Kindes unter 18 Jahren, für das eine allgemeine medizinische Akte (AMA) besteht, wird die Beratung des zweiten Kieferorthopäden zu 100% auf der Grundlage des amtlichen Tarifs erstattet.

Wo kann ich Ratschläge für die Erhaltung meiner Zahngesundheit finden?

Vorbeugung ist der beste Weg zur Erhaltung einer guten Mundgesundheit. Informieren Sie sich über unsere Ratschläge in der Rubrik "Meine Gesundheit" auf der CKK-Website.

Erstatten die Denta-Solidar und die Denta + meine Zahnbehandlung im Ausland?

Denta-Solidar und Denta + erstatten Leistungen in Belgien, Frankreich, den Niederlanden, Deutschland und Luxemburg. 

Wie kann ich meinen Versicherungsvertrag kündigen?

Sie dürfen Ihren Versicherungsvertrag nach einer Mindestlaufzeit von einem Jahr kündigen, indem Sie einen eingeschriebenen Brief an Ihre regionale Krankenkasse schicken. Ihr Vertrag endet am Ende des Quartals, wenn der Antrag spätestens am letzten Tag des zweiten Monats des betreffenden Quartals eingereicht wurde und eingegangen ist (es gilt das Datum des Poststempels). Wenn Ihr Antrag im letzten Monat des laufenden Quartals eingereicht wird oder eingeht, endet Ihr Vertrag am Ende des nächstfolgenden Quartals.