Zahnzusatzversicherung: Denta +

Denta +, die Zahnzusatzversicherung zum kleinen Preis! Sie ergänzt die Denta-Solidar, die Zahnpflegeabsicherung, die bereits im Beitrag der Mitglieder enthalten ist.

Die Denta + erhalten Sie eine Erstattung von 100 % der Eigenanteile für Ihre Vorsorge- und Heilbehandlungen. Diese Versicherung bietet Ihnen außerdem einen höheren finanziellen Schutz für Ihre Kosten für Kieferorthopädie, Zahnprothesen und -implantate oder Parodontologie.

Jährliche Erstattungshöchstgrenzen

Die jährlichen Erstattungshöchstgrenzen der Denta + steigen in den ersten drei Kalenderjahren nach Vertragsabschluss progressiv an: 

  • 1. Jahr nach Vertragsabschluss: 350 €
  • 2. Jahr: 650 €
  • Ab dem 3. Jahr: 1250 € 

Bei Unfällen liegt die Erstattungshöchstgrenze noch höher: 5000 € (und sogar ohne Wartezeit).

Wussten Sie schon?

Für eine Behandlung, die zwei Eingriffe erfordert (Implantat + Krone, Implantat + Brücke, Implantat + herausnehmbare Prothese...), können Sie diese auf zwei verschiedene Kalenderjahren vorsehen. Auf diese Weise können Sie zweimal die Erstattungshöchstgrenze der Denta + in Anspruch nehmen. Sie können dann eine Erstattung von bis zu 2500 € erhalten (2 Mal die Erstattungshöchstgrenze von 1250 € ab dem 3. Jahr nach Vertragsabschluss).

Zögern Sie nicht, sich vor Beginn einer Behandlung bei Ihrem Kundenberater zu erkundigen!

Kieferorthopädie für alle

Erwachsene und Kinder erhalten bei einer kieferorthopädischen Behandlung bis zu 1000 €: 

  • Festbetrag von 750 € bei der Einsetzung der Zahnspange
  • Festbetrag von 250 € bei der Einsetzung der Retentionsspange 

Die Vorteile der Denta +

  • Ohne medizinischen Fragebogen oder vorherige ärztliche Untersuchung
  • Ohne Selbstbehalt und ohne Altersgrenze
  • Jährliche Erstattung bis zu 1250 € ab dem 3. Kalenderjahr des Vertragsabschlusses
  • Zusätzliche Obergrenze von 5000 € bei  Unfallfolgeleistungen (ohne Wartezeit)
  • 0 € Prämie bis zum Vortag des 7. Geburtstages 
  • Vorteilhafte Prämie bei Versicherungsabschluss vor dem 45. Lebensjahr

Die Denta + enthält auch Einschränkungen und Ausschlüsse des Versicherungsschutzes: Lesen Sie diese unter ckk-mc.be/allgemeine-bestimmungen.

Erstattungen und Kostenbeteiligungen der Denta +

Erstattungen für Kieferorthopädie, Zahnprothesen und -implantate, Zähne ziehen... Entdecken Sie die vielen Vorteile der Zahnzusatzversicherung Denta +.

    Zusätzlich zu den Leistungen der Denta-Solidar zahlt die Denta + Ihnen für die Behandlungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden folgende Leistungen:

    • eine zusätzliche Erstattung von 750 € für die Zahnspange
    • eine zusätzliche Erstattung von 250 € für die Retentionsspange

    Für die Behandlungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden (insbesondere bei Kieferorthopädie im Erwachsenenalter):

    • eine Erstattung von 750 € für die Zahnspange
    • eine Erstattung von 250 € für die Retentionsspange

    Wie erhalte ich eine Rückerstattung?

    • Behandlungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden: lassen Sie sich zu Beginn der Behandlung von Ihrem Zahnarzt oder Ihrem Kieferorthopäden den Antrag auf Kostenerstattung der Denta + ausfüllen und reichen Sie diesen Antrag mit der Behandlungsbescheinigung, in der die erste Pauschale für die reguläre kieferorthopädische Behandlung vermerkt ist (Code 305631), bei Ihrer Krankenkasse ein. 
    • Behandlungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden: Reichen Sie uns entweder die Honorarabrechnung Ihres Zahnarztes oder des Kieferorthopäden oder den ausgefüllten Antrag auf Kostenerstattung der Denta +.
    • Retentionsspange: Reichen Sie uns entweder die Honorarabrechnung Ihres Zahnarztes oder des Kieferorthopäden oder den ausgefüllten Antrag auf Kostenerstattung der Denta +.

    Erneuerungsfrist

    Eine kieferorthopädische Behandlung ist einmal alle 15 Jahre erstattbar.

    Zusätzlich zu den Leistungen der Denta-Solidar zahlt die Denta + Ihnen:

    • 75 % des amtlichen Tarifs der Prothese; 75% des amtlichen Tarifs für Reparaturen, Hinzufügen von Zähnen und Erneuerung der Unterfütterung
    • Bis zu 100 € für zusätzliche Sondermaterialkosten für eine Kunststoffprothese
    • Bis zu 300 € für zusätzliche Kosten einer Skelettprothese

    Wie kann die Leistung in Anspruch genommen werden?

    Reichen Sie uns entweder die Honorarabrechnung Ihres Kieferorthopäden oder den ausgefüllten Antrag auf Kostenerstattung der Denta +.

    Erneuerungsfrist

    Eine herausnehmbare Prothese, eine Ergänzung des Kunststoff- oder Skelettmaterials sind einmal alle 7 Jahre pro Kiefer erstattungsfähig. Ergänzungen, Reparaturen sind einmal pro Jahr erstattungsfähig. Der Ersatz der Basis ist zweimal in einem Zeitraum von 7 Jahren erstattungsfähig.

    Zusätzlich zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zahlt die Denta + Ihnen:

    • Die Erstattung der gesetzlichen Eigenanteile der Prothese, als auch die gesetzlichen Eigenanteile für Reparaturen, Hinzufügen von Zähnen und Erneuerung der Unterfütterung
    • Bis zu 100 € für zusätzliche Sondermaterialkosten für eine Kunststoffprothese
    • Bis zu 300 € für zusätzliche Kosten einer Skelettprothese

    Wie kann die Leistung in Anspruch genommen werden?

    Reichen Sie uns entweder die Honorarabrechnung Ihres Kieferorthopäden oder den ausgefüllten Antrag auf Kostenerstattung der Denta +. Vergessen Sie nicht, den zweiten Teil des Dokuments auszufüllen und zu unterschreiben.

    Erneuerungsfrist

    Die Ergänzung von Kunststoff oder Material für die Skelettprothese ist einmal alle 7 Jahre erstattungsfähig. Ergänzungen, Reparaturen sind einmal pro Jahr erstattungsfähig. Der Ersatz der Basis ist zweimal in einem Zeitraum von 7 Jahren erstattungsfähig.

    Zusätzlich zu den Leistungen der Denta-Solidar zahlt die Denta + Ihnen:

    • 75 % des Patientenanteils (nach Abzug der Erstattung der Denta-Solidar)
    • Bis zu 75 € für eine 3D Röntgenaufnahme, welche vor dem Einsetzen des Implantates gemacht wird (für Versicherte über 18 Jahre)

    Wie kann die Leistung in Anspruch genommen werden?

    Reichen Sie uns entweder die Honorarabrechnung Ihres Zahnarztes oder den ausgefüllten Antrag auf Kostenerstattung der Denta +.

    Erneuerungsfristen

    Festsitzende Prothese oder Implantate werden alle 15 Jahre erstattet. Die 3D Röntgenaufnahme ist einmal pro Kalenderjahr erstattungsfähig.

    Für Leistungsberechtigte ab 19 Jahren erstattet die Denta + Ihnen den gesetzlichen Eigenanteil (gesetzlicher Eigenanteil nach Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung) zu 100% für die Vorbeugung und die Heilbehandlung. Die Leistungen kosten Sie also nichts, wenn der Leistungserbringer sich an die amtlichen Tarife hält.

    Wie erhalte ich eine Kostenerstattung?

    Reichen Sie die von Ihrem Zahnarzt ausgestellte Behandlungsbescheinigung bei der Krankenkasse ein. Die Kostenbeteiligung Ihrer Versicherung wird automatisch ausgezahlt. Die Zahlung erfolgt in zwei Schritten. Die Erstattung der Denta+ wird automatisch auf Ihr Konto überwiesen. Die Erstattung erfolgt in zwei Schritten.

    Für Leistungsberechtigte unter 19 Jahren werden die Vorbeugung und die Heilbehandlung zu 100% von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Die Leistungen werden also zu 100 % erstattet, wenn der Leistungserbringer sich an die amtlichen Tarife hält.

    Für Leistungsberechtigte unter 19 Jahren

    • Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung zu 100% nach dem amtlichen Tarif von Milchzähnen und der definitiven Zähne
    • Ziehen von Milchschneidezähne vor dem 5. Lebensjahr: 25 € pro Zahn

    Für Leistungsberechtigte zwischen 19 und 50 Jahren

    100%ige Erstattung von des amtlichen Tarifs. Die Leistungenwerden also zu 100 % erstattet, wenn der Leistungserbringer sich an die amtlichen Tarife hält.

    Für Leistungsberechtigte ab 50 Jahren

    Zusätzlich zur Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Sie eine 100%ige Erstattung des Eigenanteils (gesetzlicher Eigenanteil, den Sie nach Beteiligung der gesetzlichen Krankenversicherung zu tragen haben). Diese Behandlungen werden also zu 100 % erstattet, wenn Ihr Leistungserbringer die amtlichen Tarife anwendet.

    Wie kann die Leistung in Anspruch genommen werden?

    • Leistungen, die durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattet werden: Reichen Sie die Leistungsbescheinigung Ihres Zahnarztes ein. Die Erstattung erfolgt automatisch. Die Zahlung erfolgt in zwei Schritten.
    • Leistungen, die nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattet werden: Reichen Sie uns entweder die Honorarabrechnung Ihres Zahnarztes oder den ausgefüllten Antrag auf Kostenerstattung der Denta +.

    Für Leistungsberechtigte unter 19 Jahren

    • Parodontose-Index zu 100% von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet.

    Für Leistungsberechtigte über 19

    • Parodontose-Index: zusätzlich zu der Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung erstatten wir Ihnen 100% des gesetzlichen Eigenanteils (der Kostenanteil, den Sie selbst tragen müssen, nach Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung).

    Für Leistungsberechtigte zwischen 19 und 60 Jahren

    • Entfernung des Zahnsteins unterhalb des Zahnfleischrands: zusätzlich zu der Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung erstatten wir Ihnen 100% des gesetzlichen Eigenanteils (der Kostenanteil, den Sie selbst tragen müssen, nach Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung).
    • Parodontale Munduntersuchung: zusätzlich zu der Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung erstatten wir Ihnen 100 % des gesetzlichen Eigenanteils (der Kostenanteil, den Sie selbst tragen müssen, nach Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung). 

    Für Leistungsberechtigte über 60 Jahren

    • Parodontale Munduntersuchung: 100% des amtlichen Tarifes. 
    • Entfernung des Zahnsteins unterhalb des Zahnfleischrands: 100%ige Erstattung des amtlichen Tarifes.

    Wie kann die Leistung in Anspruch genommen werden?

    • Parodontose-Index: Reichen Sie die Leistungsbescheinigung Ihres Parodontologen bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Erstattung der Denta+ erfolgt automatisch. Die Erstattung findet in zwei Schritten statt.
    • Entfernung des Zahnsteins unterhalb des Zahnfleischrands und Parodontose-Untersuchung vor dem Alter von 60 Jahren: Reichen Sie die Leistungsbescheinigung Ihres Parodontologen bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Erstattung der Denta+ erfolgt automatisch. Die Erstattung findet in zwei Schritten statt.
    • Entfernung des Zahnsteins unterhalb des Zahnfleischrands und Parodontose-Untersuchung ab 60 Jahren: Reichen Sie uns entweder die Honorarabrechnung Ihres Paradontologen oder den ausgefüllten Antrag auf Kostenerstattung der Denta +.

    Erneuerungsfrist

    Entfernungen des Zahnsteins unterhalb des Zahnfleischrands sind ein Mal pro Jahr je Quadrant erstattbar.

    Zahnchirurgie, -verpflanzung, -füllung, Sinus Lift usw. werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. 

    Die Denta + gewährt:

    • eine Kostenbeteiligung bis zu 100 € je Quadrant bei Paradontalchirurgie, Transplantationen und Füllungen;
    • einen Festbetrag von 300 € bei einem Sinuslift je oberen Quadranten für Versicherte ab 18 Jahren.

    Wie kann die Leistung in Anspruch genommen werden?

    Erneuerungsfrist

    Eine Operation, Transplantation oder Auffüllung ist einmal alle 7 Jahre pro Quadrant erstattungsfähig.

    Im Falle eines Unfalls ist ein Behandlungsplan für prothetische, parodontologische und kieferorthopädische Behandlungen erforderlich, die nicht von der Pflichtversicherung erstattet werden.

    Er ist jedoch nicht verpflichtend, wenn die zu Behandlungen nicht mit einem Unfall in Verbindung stehen.  

    Da eine Behandlung jedoch schnell teuer werden kann, können Sie uns vor Beginn der Behandlung immer einen Kostenvoranschlag oder Ihren Behandlungsplan übermitteln: So können Sie feststellen, welcher Betrag von Ihrer Denta + Versicherung übernommen wird.

    Behandlungsplan herunterladen

    Wenn Sie wissen möchten, ob und welche Erstattungen die Denta + vorsieht, können Sie uns einen Behandlungsplan vorlegen. In folgender Tabelle werden alle Situationen aufgelistet, in denen die Denta+ eine Erstattung vorsieht. Sie enthält auch die verschiedenen Situationen, in denen ein Antrag auf Rückerstattung ausgefüllt werden muss.

     

    Behandlungsplan möglich

    Antrag auf Kostenerstattung notwendig

    Vorbeugende Behandlungen erstattet von der GEKV*
    Jährliche Gebissuntersuchung, Zahnsteinentfernung, prophylaktische Zahnreinigung

    Automatische Erstattung

    Automatische Erstattung

    Heilbehandlungen erstattet von der GEVK*
    Beratungen, Röntgen, zahnerhaltende Maßnahmen, Ziehen der Zähne

    Automatische Erstattung

    Automatische Erstattung

    Heilbehandlungen ohne Erstattung der GEKV*
    Ziehen der Zähne und Zuschläge für die Naht

    Ziehen der Milchschneidezähne vor dem 5. Lebensjahr

    Kieferorthopädie
    Durch die GEKV erstattet

    Nicht durch die GEKV erstattet

    Herausnehmbare Prothesen erstattet von der GEKV*
    Prothese

    Reparaturen, neue Unterfütterung, Hinzufügen von Zähnen

    Zuschläge für Skelett- und Kunststoffprothesen

    Herausnehmbare Prothesen ohne Erstattung der GEKV*
    Prothese

    Reparaturen, neue Unterfütterung, Hinzufügen von Zähnen

    Zuschläge für Skelett- und Kunststoffprothesen

    Feste Prothesen ohne Erstattung der GEKV*
    Feste Prothesen und Implantate

    3D-Röntgenaufnahme

    Parodontologische Behandlungen erstattet von der GEKV*
    Parodontalindex, Zahnsteinentfernung unterhalb des Zahnfleischsaumes, Gebissuntersuchung

    Automatische Erstattung

    Automatische Erstattung

    Parodontologische Behandlungen ohne Erstattung der GEKV*
    Parodontalindex,  Zahnsteinentfernung unterhalb des Zahnfleischsaumes, Gebissuntersuchung

    Chirurgie, Transplantation, Knochenauffüllung, Sinus Lift

    GEKV = Gesetzliche Krankenversicherung

    (*) = Für die von der GEKV ausgeschlossenen Altersgruppen in Höhe der GEKV-Tabelle gemäß den für diese Pflege vorgesehenen GEKV-Bedingungen.

    Die Tarife der Denta +

    Die Prämie kann zu Beginn eines jeden Jahres indexiert werden. Nachstehend finden Sie die Beträge für 2024.

    Monatliche Prämien der Denta + (ohne wahlfreie Krankenhausversicherung der CKK)

    Sie haben noch keine Hospi +, Hospi +100 oder Hospi +200 abgeschlossen? Dann beläuft sich die monatliche Prämie der Denta + auf:

     Monatliche Prämie 2024      Alter bei Vertragsabschluss
    45-54 Jahre55-64 Jahre+65 Jahre
    0-6 Jahre        0 €---
    7-17 Jahre5,66 €---
    18-29 Jahre7,68 €---
    30-49 Jahre12,82 €14,11 €--
    50-64 Jahre14,77 €16,24 €17,73 €-
    +65 Jahre16,07 €17,66 €19,28 €22,51 €

    Monatliche Prämien der Denta + (mit einer wahlfreien Krankenhauversicherung der CKK)

    Wenn Sie schon eine Hospi +, Hospi +100 oder Hospi +200 abgeschlossen haben, erhalten Sie eine Ermäßigung von 10 % auf die Denta +. Dann beläuft sich die monatliche Prämie auf:

     Monatliche Prämie 2024      Alter bei Vertragsabschluss
     
     45-54 Jahre55-64 Jahre+65 Jahre
    0-6 Jahre        0 €---
    7-17 Jahre4,92 €---
    18-29 Jahre6,66 €---
    30-49 Jahre11,09 €12,21 €--
    50-64 Jahre12,77 €14,02 €15,33 €-
     +65 Jahre13,89 €15,29 €16,66 €19,48 €