Sie suchen nach einer Versicherung, die die Kosten für das Einzelzimmer, die übertariflichen Honorare und die medizinischen Behandlungskosten im Rahmen Ihrer Krankenhausbehandlung übernimmt? Dann entscheiden Sie sich für die Krankenhausversicherung Hospi +100 oder Hospi +200, die Sie noch besser vor, während und nach einer stationären Behandlung absichern.
Welchen Versicherungsschutz bietet die Hospi +100 und die Hospi +200?
- Erstattung der Einzelzimmerzuschläge
- Erstattung der übertariflichen Honorare
- Erstattung der medizinischen Behandlungen vor und nach dem Krankenhausaufenthalt
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Die Vorteile der Hospi +100 und der Hospi +200
- Erstattung des Einzelzimmerzuschlags bis zu 100 € je Tag.
- Erstattung der übertariflichen Honorare
- Hospi +100: bis zum Einfachen (100%) des amtlichen Tarifs nach dem Leistungsverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung);
- Hospi +200: bis zum Zweifachen (200%) des amtlichen Tarifs nach dem Leistungsverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung).
- Erstattung der Kosten für ärztliche und nichtärztliche Heilbehandlungen in den 30 Tagen vor und den 90 Tagen nach der stationären Behandlung (auch bei Hausgeburten oder Entbindungen in einem Geburtshaus).
- Nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung (GEPV) erstattete und nicht von der Hospi- Solidar erstattete Implantate: bis zu 5000 € je Krankenhausaufenthalt.
- Zusätzlich zum 150 € Festbetrag (im Rahmen von Hospi +) haben Sie Anspruch auf auf einen Festbetrag in Höhe von 200 Euro als Zuschuss für die im Rahmen einer schweren und kostspieligen Krankheit entstandenen Unkosten. Die Krankheit muss jedenfalls Anlass zu einem Krankenhausaufenthalt gegeben haben.
- Häusliche Hilfe in den drei Monaten nach der Entlassung aus dem Krankenhaus:
- bis zu 30 € monatlich für das Ausleihen von Sanitätsmaterial in den Qualias -Geschäften
- bis zu 17 € monatlich für das Ausleihen eines Hausnotrufsystems über die ÖSHZ der Gemeinden der DG oder über Vitatel.
- Aufenthalt in einem psychiatrischen Krankenhaus: 10 € pro Tag (höchstens 300 Euro) über den Festbetrag von 450 € hinaus, den die Hospi- Solidar zahlt.
- Erstattung verschiedener anderer Kosten (Wasser, Kühlschrank, ...) und Telefonkosten.
- Keine Beitrittsaltersbeschränkung. Wer allerdings das Alter von 70 Jahren bei Versicherungsabschluss überschritten hat, muss einen ähnlichen Versicherungsschutz bei einer anderen Versicherungsgesellschaft oder Krankenkasse nachweisen können.
Zusätzlich zu allen Leistungen der Hospi- Solidar.
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Die Prämien/Tarife der Hospi +100 und der Hospi +200
Eigenbeteiligung
- Maximal 100 € Selbstbeteiligung pro Jahr im Einbettimmer
- Ohne Selbstbeteiligung im Zweibettzimmer sowie für Personen unter 18 Jahren
Für wen eignet sich die Hospi +100 und Hospi +200?
Die Hospi +100 und die Hospi +200 sind für alle zugänglich, ohne Fragebogen, ohne ärztliche Untersuchung und ohne Ausschluss aufgrund von Vorerkrankungen.
Die Wartezeit ist auf 6 Monate begrenzt, auch im Falle einer Schwangerschaft. Sie entfällt, wenn Sie bis zum Abschluss der Hospi eine ähnliche Krankenhausversicherung hatten.
Um die Hospi +100 oder Hospi +200 abschließen zu können, müssen Sie lediglich Mitglied der Christlichen Krankenkasse (CKK) sein und den Beitrag zur Zusatzversicherung bezahlen.
Hinweis: Die Altersgrenze für den Abschluss liegt bei 70 Jahren (es sei denn, Sie haben bereits eine ähnliche Versicherung bei einer anderen Organisation).
Für wen ist die Hospi +100 und die Hospi +200 geeignet?
Die Hospi +100 und die Hospi +200 stehen allen Versicherten offen, ohne Fragebogen, ohne ärztliche Untersuchung, ohne Fragen zu den vorher bestehenden Krankheiten und ohne Einschränkung der Kostenerstattung.
Die Wartezeit ist auf sechs Monate beschränkt, auch bei Schwangerschaft. Die Wartezeit fällt weg, wenn Sie bei Abschluss der Versicherung bereits eine ähnliche Krankenhausversicherung besitzen.
Um die Hospi +100 oder Hospi +200, abzuschließen, brauchen Sie nur Mitglied der Christlichen Krankenkasse zu sein und regelmäßig Ihre Beiträge zur Zusatzversicherung zu entrichten.
Noch kein Mitglied?
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Wie erhalte ich eine Rückersstattungen meiner Krankenhausaufenthaltskosten?
Zur Erstattung Ihrer Krankenhauskosten:
Der Betrag wird auf Ihr Bankkonto überwiesen.
Hinweis: Sie sind nicht verpflichtet, die Rechnung zu begleichen, bevor Sie sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Wenn Sie sich bei der Rechnung für den Krankenhausaufenthalt nicht sicher sind, legen Sie sie dem Kundenberater Ihrer Krankenkasse vor. Er kann Sie beraten.
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Wie erhalte ich eine Rückerstattung der vor- und nachstationären Leistungen?
- Bewahren Sie sämtliche Rechnungen und Abrechnungen mit der Krankenkasse für Leistungen, die Sie in den 30 Tagen vor und den 90 Tagen nach Ihrer Krankenhausbehandlung erhalten haben, auf
- Füllen Sie den Antrag auf Kostenerstattung im Rahmen einer Krankenhausbehandlung aus, unterschreiben Sie ihn und fügen Sie Ihre Rechnungen und Abrechnungen hinzu.
- Übermitteln Sie Ihrem Kundenberater die Unterlagen gleichzeitig mit dem Antrag auf Erstattung der Krankenhausrechnung. Sie können auch mit dem Antrag der Erstattung der vor- und nachstationären Kosten warten bis die 90 Tage nach der Krankenhausbehandlung um sind.
Gut zu wissen: Eine Übersicht aller Abrechnungen finden Sie in Ihrem Online-Konto Meine CKK oder unter telefonsch unter der Nummer 087 32 43 33 an. Der Kundenberater kann Ihnen auch eine Abrechnung aushändigen, wenn Sie Ihre Krankenhausrechnung einreichen.
(Info) Merkblätter und allgemeine Bestimmungen
(Info) Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) – VerhaltensregelnZurück nach oben
Wir erhalte ich eine Rückerstattung der Anzahlung?
Zur Erstattung Ihrer Krankenhauskosten:
Der Betrag wird auf Ihr Bankkonto überwiesen.
Bei der Erstattung Ihrer Krankenhausrechnung werden die Vorauszahlungen, die Sie für die Anzahlungen erhalten haben, von der Endsumme abgezogen.
Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass der Krankenhausaufenthalt nicht abgedeckt ist oder dass die Anzahlung höher als die eigentliche Rechnung des Krankenhausaufenthaltes ist, werden die zu Unrecht gezahlten Beträge zurückgefordert.
Mehr Informationene finden Sie bei „ Rückerstattung der Anzahlung im Krankenhaus".
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