Krankenhausversicherungen: Hospi +100 und Hospi +200

Sie suchen nach einer Versicherung, die die Kosten für das Einzelzimmer, die übertariflichen Honorare und die medizinischen Behandlungskosten im Rahmen Ihrer Krankenhausbehandlung übernimmt? Dann entscheiden Sie sich für die Krankenhausversicherung Hospi +100 oder Hospi +200, die Sie noch besser vor, während und nach einer stationären Behandlung absichern.

Welchen Versicherungsschutz bieten die Hospi +100 und die Hospi +200?

  • Erstattung der Einzelzimmerzuschläge
  • Erstattung der Honorarzuschläge
  • Erstattung der medizinischen Behandlungen vor und nach dem Krankenhausaufenthalt

Die Vorteile der Hospi +100 und der Hospi +200

  • Erstattung des Einzelzimmerzuschlags bis zu 100 € je Tag.
  • Erstattung der Honorarzuschläge:
  • Erstattung der Kosten für medizinische und paramedizinische Leistungen in den 30 Tagen vor und den 90 Tagen nach der stationären Behandlung (auch bei Hausgeburten oder Entbindungen in einem Geburtshaus).
  • Nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattete und nicht von der Hospi-Solidar erstattete Implantate: bis zu 5000 € je Krankenhausaufenthalt.
  • Im Falle einer schweren und/oder kostspieligen Krankheit: Zusätzlich zum Festbetrag von 150 € im Rahmen der Hospi-Solidar, erhalten Sie einen zusätzlichen Festbetrag von 200 € (erneuerbar) und einen Zuschuss von 50 %, maximal 1800 €, auf erstattungsfähigen Ausgaben (die mit der Erkrankung zusammenhängen und nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden: Transport, Medikamente, Bandagistik, paramedizinische Leistungen, Fertilitätserhaltung), deren Betrag 400 € übersteigt. 
  • Häusliche Hilfe in den drei Monaten nach der Entlassung aus dem Krankenhaus:
    • bis zu 30 € monatlich für das Ausleihen von Sanitätsmaterial in den Qualias-Geschäften
    • bis zu 17 € monatlich für das Ausleihen eines Hausnotrufsystems über die ÖSHZ der Gemeinden der DG oder über Vitatel
  • Aufenthalt in einem psychiatrischen Krankenhaus: 10 € pro Tag (höchstens 300 €) über den Festbetrag von 450 € hinaus, den die Hospi-Solidar zahlt.
  • Erstattung verschiedener anderer Kosten (Wasser, Kühlschrank, usw.) und Telefonkosten.
  • Eine Wartezeit von nur 6 Monaten, auch bei Schwangerschaft.

Zusätzlich zu allen Leistungen der Hospi-Solidar.

Die Tarife der Hospi +100 und der Hospi +200

     Monatliche PrämieAlter bei Vertragsabschluss
     vor 45 Jahre45-4950-5455-5960-6465+
    0-173,10 €-----
    18-24 4,60 €-----
    25-49 10,87 €  11,99 €----
    50-64 13,97 €15,36 €  16,09 € 18,17 € 20,99 € -
    65+24,87 €27,37 € 28,62 € 32,37 € 37,33 € 67,62 €
     Monatliche PrämieAlter bei Vertragsabschluss
     vor 45 Jahre45-4950-5455-5960-6465+
    0-17 7,85 €-----
    18-24 11,59 €-----
    25-49 27,36 €30,10 €----
    50-64 35,20 €38,74 €40,49 €45,79 €52,84 €-
    65+62,53 €68,80 €71,92 €81,28 €93,82 €130,65 €

    Eigenbeteiligung für die Hospi +100 und die Hospi +200

    • Maximal 100 € Selbstbeteiligung pro Jahr im Einzelzimmer
    • Ohne Selbstbeteiligung im Zweibettzimmer sowie für Personen unter 18 Jahren

    Für wen eignet sich die Hospi +100 und Hospi +200?

    Die Krankenhausversicherungen Hospi +100 und Hospi +200 sind für alle zugänglich, ohne medizinischen Fragebogen, ohne ärztliche Untersuchung und ohne Ausschluss aufgrund von Vorerkrankungen.

    Die Wartezeit ist auf 6 Monate begrenzt, auch im Falle einer Schwangerschaft. Sie entfällt, wenn Sie bis zum Abschluss der Hospi eine ähnliche Krankenhausversicherung hatten.

    Um die Hospi +100 oder Hospi +200 abschließen zu können, müssen Sie lediglich Mitglied der CKK sein und Ihre Beiträge regelmäßig bezahlen. 

    Nach dem 70. Lebensjahr ist es nicht mehr möglich, die Hospi +100 oder die Hospi +200 abzuschließen (es sei denn, es besteht bereits eine ähnliche Versicherung bei einem anderen Versicherungsunternehmen).

    Wie erhalte ich Rückerstattungen meiner Krankenhausaufenthaltskosten?

    Der Betrag wird auf Ihr Bankkonto überwiesen.

    Wenn Sie sich bei der Rechnung für den Krankenhausaufenthalt nicht sicher sind, legen Sie sie dem Kundenberater Ihrer Krankenkasse vor. Er kann Sie beraten.

    Wie erhalte ich eine Rückerstattung der vor- und nachstationären Leistungen?

    • Bewahren Sie sämtliche Rechnungen und Abrechnungen mit der Krankenkasse für Leistungen, die Sie in den 30 Tagen vor und den 90 Tagen nach Ihrer Krankenhausbehandlung erhalten haben, auf
    • Füllen Sie den Antrag auf Kostenerstattung im Rahmen einer Krankenhausbehandlung (PDF) aus, unterschreiben Sie ihn und fügen Sie Ihre Rechnungen und Abrechnungen hinzu.
    • Übermitteln Sie Ihrem Kundenberater die Unterlagen gleichzeitig mit dem Antrag auf Erstattung der Krankenhausrechnung. Sie können auch mit dem Antrag der Erstattung der vor- und nachstationären Kosten warten bis die 90 Tage nach der Krankenhausbehandlung um sind. 

    Gut zu wissen: Eine Übersicht aller Abrechnungen finden Sie in Ihrem Online-Konto Meine CKK oder unter telefonisch unter der Nummer 087 32 43 33 an. Der Kundenberater kann Ihnen auch eine Abrechnung aushändigen, wenn Sie Ihre Krankenhausrechnung einreichen.

    Wir erhalte ich eine Rückerstattung der Anzahlung?

    Zur Erstattung Ihrer Krankenhauskosten:

    Der Betrag wird auf Ihr Bankkonto überwiesen.

    Bei der Erstattung Ihrer abschließenden Krankenhausrechnung werden die bereits erstatteten Beträge für die Anzahlungen abgezogen.

    Wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass der Krankenhausaufenthalt nicht gedeckt werden kann, oder wenn der Betrag der Anzahlung höher ist als die Erstattung der Versicherung, werden die zu Unrecht gezahlten Beträge zurückgefordert.

    Weitere Informationen über die Rückerstattung von Anzahlungen