Aufgrund dieser Feststellungen hat die Föderalregierung seit 2016 ein Programm zur Förderung der Zahngesundheit eingeführt, das Ihnen bei jährlichen Zahnarztbesuchen eine höhere Rückerstattung garantiert. Warten Sie also nicht erst ab, bis Ihre Zähne Ihnen Schmerzen bereiten, sondern suchen Sie Ihren Zahnarzt einmal jährlich auf. Denn eine regelmäßige Untersuchung ist unerlässlich zur Erhaltung Ihrer Zahngesundheit und zur Vermeidung böser Überraschungen.
Achtung! Während der derzeitigen Lockerung der Ausgangsbeschränkungen empfängt Sie Ihr Zahnarzt ausschließlich auf Termin und im Respekt der gängigen Hygienevorschriften zur Vermeidung der weiteren Verbreitung von Covid-19.
Alle Personen, die über 18 Jahre alt sind und mindestens einmal pro Jahr zum Zahnarzt gehen, erhalten eine höhere Erstattung.
Sie erhalten jedoch eine geringere Erstattung, falls Sie Ihren Zahnarzt im Vorjahr nicht aufgesucht und demnach keine Rückzahlung seitens der Pflichtversicherung für zahnärztliche Leistungen erhalten haben. Der Betrag zu Ihren Lasten liegt dann um etwa 15 % höher.
Sie können Ihren Zahnarzt bitten – wenn er Vertragszahnarzt ist – das Drittzahlersystem anzuwenden. Dann rechnet Ihr Leistungserbringer direkt mit der Krankenkasse ab und sie brauchen beim Zahnarztbesuch nichts zu zahlen (außer bei bestimmten Leistungen).
Für Kinder, die unter 18 Jahre alt sind, und ganz gleich, ob der Leistungserbringer Vertragsarzt ist oder nicht, können Sie Ihren Zahnarzt bitten, das Drittzahlersystem auf alle zahnärztlichen Leistungen anzuwenden. Er ist jedoch nicht verpflichtet, Ihrer Bitte nachzukommen.
Auch Personen, die von der erhöhten Kostenerstattung (EKE) profitieren, haben Anrecht auf eine höhere Rückerstattung. Wenn Sie Anrecht auf die EKE haben, können Sie Ihren Zahnarzt ebenfalls bitten, das Drittzahlersystem anzuwenden. Dabei spielt es ebenfalls keine Rolle, ob er Vertragsarzt ist oder nicht.
Vor dem Erreichen des 18 Lebensjahres werden zahnärztliche Leistungen vollständig zurückerstattet.
Sowohl präventive als auch kurative zahnärztliche Leistungen werden bis zum 18. Geburtstag zu 100 Prozent zurückerstattet, wenn Sie sich an einen Vertragszahnarzt wenden, der die offiziellen Tarife anwendet.
Mit Hilfe unseres Suchmoduls finden Sie ganz einfach einen Vertragszahnarzt in Ihrer Nähe!
Es wird angeraten, mit Ihrem Kind einen Zahnarzt aufzusuchen, sobald die Zähne anfangen zu wachsen (etwa ab dem zweiten Lebensjahr) - auch, wenn es scheinbar keine Probleme mit der Zahngesundheit gibt.
Tipps zur Erhaltung guter Zähne :