Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung werden Schmerzmittel unter gewissen Voraussetzungen erstattet.

Wer hat Anspruch auf Kostenerstattung?

Bestimmte Patienten mit chronischen Krankheiten haben Anspruch auf eine Erstattung von 20 Prozent für bestimmte Schmerzmittel.

Um diese Erstattung zu erhalten:

Die Krankheitsbilder

  • Krebsleiden
  • Neurogene oder neuropathische Schmerzen zentralen oder peripheren Ursprungs (einschließlich multiple Sklerose)
  • periphere Gefäßschmerzen
  • post-chirurgische Schmerzen (einschließlich Phantomschmerzen)
  • Fibromyalgie

Liste der anerkannten Schmerzmittel

Namehandelsübliche VerpackungArzneimittelzubereitung
ALGOSTASE MONO20x IGBrausetabletten
ALGOSTASE MONO32 x 500 MGPulver
DAFALGAN30x500MGTabletten
DAFALGAN FORTE16x 1 GBrausetabletten
DAFALGAN FORTE32x 1 GBrausetabletten
DAFALGAN32 x 500 MGBrausetabletten
DAFALGAN FORTE16x 1 GTabletten
DAFALGAN FORTE32x 1 GTabletten
DAFALGAN FORTE50x 1 GTabletten
DOLPRONE16 x 500 MGTabletten
PANADOL20x 1 GTabletten
PANADOL50x 1 GTabletten
PANADOL20x 500 MGTabletten
PANADOL30x 500 MGTabletten
PANADOL60x 500 MGTabletten
PARACETAMOL EG30x 500 MGTabletten
PARACETAMOL TEVA30x 500 MGTabletten
PERDOLAN30x 500 MGTabletten
SANICOPYRINE20x 500 MGTabletten
WITTE KRUIS20x 500 MGTabletten
WITTE KRUISMONO20x 500 MGPulver
ALGOCOD32Brausetabletten
DAFALGAN CODEINE30Tabletten
DOCPARACOD30Tabletten

Praktisch...

Der behandelnde Arzt oder der Arzt, der die allgemeine medizinische Akte des Patienten verwaltet, muss eine Mitteilung an den Vertrauensarzt der Krankenkasse richten.

Dieser stellt dem Patienten daraufhin eine Genehmigung aus. Um die Erstattung zu erhalten, muss der Patient dem Apotheker die Genehmigung mit der SIS-Karte vorlegen.

Gut zu wissen

Der Betrag, den der Patient dann trotzdem noch aus seiner eigenen Tasche bezahlen muss, wird bei der Berechnung der maximalen Gesundheitsrechnung berücksichtigt.