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Zahnärzte (für Versicherte ab 18) - Tarife 2016

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die amtlichen Honorare und Kostenerstattungssätze für die gebräuchlichsten Leistungen.

Beratungen

Kode

Leistung

amtlicher Tarif

Kostenerstattung

normal versichert

EKE

301011

Beratung

22,50

17

22,50

301033

Beratung eines Zahnarztes beim Patienten zu Hause auf Antrag des Hausarztes

31

23

31

301055

Zuschlag Notversorgung Wochenende oder Feiertag

9,50

6,50

9,50

301070

Zuschlag Notversorgung nachts

21

15,50

21

301092

Beratung durch einen Kieferorthopäden

26,50

21

26,50

301114

Beratung durch einen Facharzt in Parodontologie

26,50

21

26,50

Vorsorge

Kode

Leistung

amtlicher Tarif

Kostenerstattung

normal versichert

EKE

Gebissuntersuchung bis zum 63. Lebensjahr

301593

Gebissuntersuchung einmal pro Jahr

64

60,50

64

Prophylaktische Reinigung (je Kalenderjahr), je Quadrant
Um 2018 eine Zahnsteinentfernung erstattet zu bekommen, müssen Personen ab dem 18. Lebensjahr im Vorjahr 2017 mindestens eine Kostenerstattung für zahnärztliche Leistungen erhalten haben. Wer diese Voraussetzung nicht erfüllt, erhält jedoch trotzdem die Hälfte der Kosten (4,95 Euro für einen gewöhnlichen Versicherten und 6,59 Euro für einen Versicherten, der Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung (EKE) hat.) In diesem Fall ist dann die Voraussetzung für das Jahr danach erfüllt.

302153

rechter oberer Quadrant

14,50

11

14,50

302175

linker oberer Quadrant

14,50

11

14,50

302190

rechter unterer Quadrant

14,50

11

14,50

302212

linker unterer Quadrant

14,50

11

14,50

302234

mehrere Quadranten

14,5,0

11

14,50

„Verlauf der zahnärztlichen Versorgung“

2016 wurde der sogenannte „Verlauf der zahnärztlichen Versorgung“ in den Leistungskatalog aufgenommen, um Erwachsene anzuhalten, regelmäßig einen Zahnarzt aufzusuchen. Zu diesem Versorgungsverlauf gehört auch, dass für die meisten zahnärztlichen Leistungen die Erstattung gekürzt wird, wenn der Versicherte im Kalenderjahr zuvor keine einzige zahnärztliche Leistung in Anspruch genommen hat.