Patienten, die ihren Hausarzt mit der Führung einer allgemeinen medizinischen Akte (AMA) beauftragen, erhalten auf diese Weise eine bessere medizinische Betreuung und eine höhere Kostenerstattung für die hausärztlichen Beratungen.
Wenn Sie eine AMA eröffnen möchten, brauchen Sie Ihren Arzt nur bei seinem nächsten Hausbesuch oder bei einer Beratung in der Praxis darauf anzusprechen.
Ihr ausdrücklicher Wunsch und/oder Ihre schriftliche Einwilligung müssen/muss in Ihrer Akte zu finden sein.
Der Arzt darf die AMA nicht anlegen, wenn Sie ihn nur zu diesem Zweck aufsuchen. Die Beratung muss auch noch einen weiteren Grund haben (zum Beispiel eine ärztliche Untersuchung zwecks Diagnose oder Behandlung, Erstellung einer allgemeinen oder vorbeugenden Gesundheitsbilanz, …).
Außer den Kosten für die Beratung zahlen Sie 29,57 Euro für die Eröffnung Ihrer Akte. Dieser Betrag wird Ihnen >in voller Höhe von der Krankenkasse erstattet. Um das Geld nicht vorstrecken zu müssen, können Sie den Arzt bitten, das Drittzahlersystem anzuwenden. Dann zahlen Sie nichts für die Akte und der Arzt lässt sich die 29,57 Euro von Ihrer Krankenkasse auszahlen.
Die jährliche Verlängerung Ihrer AMA erfolgt auf Anfrage. Es gilt der gleiche Tarif wie für die Eröffnung. Auch die Verlängerung wird Ihnen in voller Höhe von Ihrer Krankasse erstattet.
Wenn Sie die Verlängerung vergessen, kann sie automatisch erfolgen, vorausgesetzt, Sie haben im Laufe des Jahres wenigstens eine Beratung oder einen Hausbesuch Ihres Hausarztes in Anspruch genommen. Ihr Arzt erhält die 29,57 Euro (Stand am 1. Februar 2013) dann direkt von Ihrer Krankenkasse. Sie brauchen nichts vorzustrecken.
Bei einem Arztwechsel im Laufe des Jahres wird die AMA auf Wunsch kostenlos an Ihren neuen Hausarzt weitergeleitet. Ihr neuer Arzt wird seinen Kollegen bitten, ihm die Akte zu übermitteln.
Wenn Ihr neuer Hausarzt auf seiner Behandlungsbescheinigung den Buchstaben "G" und die Leistungsziffer Ihres bisherigen Hausarztes einträgt, kommen Sie in den Genuss der 30-prozentigen Vergünstigung.
Anderenfalls erhalten Sie bis zum Ende des laufenden Jahres allerdings nicht mehr die 30-prozentige Vergünstigung auf Ihre Eigenanteile. Diese Vergünstigung wird im nächsten Jahr bei der Verlängerung Ihrer Akte erneut gewährt.
Dank der AMA zahlen Sie 30 Prozent weniger Eigenanteile bei:
Die Ermäßigung auf die Eigenanteile gilt bis zum Ende des zweiten Jahres nach der Eröffnung der AMA.
Wenn Sie den Arzt bei der Eröffnung Ihrer AMA bitten, unmittelbar mit der Kasse abzurechnen, darf er dies grundsätzliche nicht ablehnen. In diesem Fall muss er sich die 29,57 Euro von Ihrer Krankenkasse auszahlen lassen, und Sie brauchen nichts vorzustrecken..
Um in den Genuss einer Senkung Ihrer Eigenanteile um 5 Euro (oder 2 Euro, wenn Sie Anspruch auf die EKE haben) beim Facharzt zu gelangen, muss Ihr Hausarzt Sie schriftlich an den Facharzt überweisen.
Darüber hinaus muss der Facharzt zu folgender Liste gehören:
Für die Endokrino-Diabetologie gilt die Ermäßigung auf die Eigenanteile noch nicht.
Fragen Sie Ihren Arzt und/oder den Kundenberater Ihrer Krankenkasse.
Ihr Kind muss bei der Eröffnung der AMA zugegen sein, denn es soll ja vom Arzt beraten werden. Eine AMA darf nämlich niemals ohne Beratung oder Hausbesuch des Hausarztes eröffnet werden.
Ja, Ihre Kinder dürfen die CKK-Leistung für 0- bis 18-Jährige in Anspruch nehmen, wenn Sie Mitversicherte eines CKK-Versicherten sind (in vorliegendem Beispiel bei dem anderen Elternteil oder gegebenenfalls dem Vormund).
Wenn Sie mit einem Patienten, der die AMA nicht selbst beantragen kann, verwandt sind oder ihm nahestehen, dürfen Sie den Antrag an seiner Stelle einreichen. Allerdings müssen die Angaben zu Ihrer Person dann auch in der Akte zu finden sein.
Wie für alle ärztlichen Unterlagen sind für die AMA auch die Bestimmungen über den Schutz des Privatlebens einzuhalten. Die Gesundheitsdaten sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergeleitet werden.
In einer Gemeinschaftspraxis haben alle in der Praxis tätigen Ärzte Zugang zu den Daten. Da Sie nicht bei jedem Praxisbesuch denselben Arzt antreffen, müssen die anderen Ärzte Zugang zu den Daten haben, um eine hochwertige Betreuung gewährleisten zu können.
Nein, nur der Hausarzt, der die AMA verwaltet (bzw. alle Ärzte einer Gemeinschaftspraxis), hat/haben Einsicht in Ihre Akte.
Ihr Hausarzt wird allerdings dem Facharzt die Informationen übermitteln, die für Ihre Weiterbehandlung relevant und erforderlich sind.
Nein, ein ausländischer Patient, der sich vorübergehend in Belgien aufhält erfüllt die Bedingungen hinsichtlich der Betreuung und der Aktualisierung der AMA nicht und hat demnach nicht die Möglichkeit, eine solche Akte anlegen zu lassen. Da für eine AMA + die AMA erforderlich ist, können ausländische Patienten auch das Präventionsmodul nicht in Anspruch nehmen.
Ein Versorgungsverlauf ist ein Abkommen zwischen einem chronisch kranken Patienten (zurzeit in bestimmten Fällen von Diabetes-Typ-II sowie bei chronischer Niereninsuffizienz), seinem Hausarzt und dem Facharzt, der für die Behandlung zuständig ist. Dieses Abkommen soll die Zusammenarbeit und die Abstimmung zwischen Ärzten und Patienten optimieren.
Um eine solches Abkommen abzuschließen muss eine AMA vorhanden sein. Die AMA kann aber zur gleichen Zeit wie der Versorgungsverlauf beantragt werden.
Bei der Anmeldung legen die Ärzte für Allgemeinmedizin, die Sie in dem Ärztehaus betreuen, automatisch eine AMA an. Sie brauchen nichts zu unternehmen und brauchen weder bei der Eröffnung noch bei der Verlängerung der AMA irgendwelche Kosten vorzustrecken.