HomeIhre CKKLeistungen-KostenerstattungenAllgemeine medizinische Akte (AMA)

Fragen und Antworten

Patienten, die ihren Hausarzt mit der Führung einer allgemeinen medizinischen Akte (AMA) beauftragen, erhalten auf diese Weise eine bessere medizinische Betreuung und eine höhere Kostenerstattung für die hausärztlichen Beratungen.

Eröffnung und Verlängerung einer AMA

Wie wird die AMA eröffnet?

Wenn Sie eine AMA eröffnen möchten, brauchen Sie Ihren Arzt nur bei seinem nächsten Hausbesuch oder bei einer Beratung in der Praxis darauf anzusprechen.

Ihr ausdrücklicher Wunsch und/oder Ihre schriftliche Einwilligung müssen/muss in Ihrer Akte zu finden sein.

Der Arzt darf die AMA nicht anlegen, wenn Sie ihn nur zu diesem Zweck aufsuchen. Die Beratung muss auch noch einen weiteren Grund haben (zum Beispiel eine ärztliche Untersuchung zwecks Diagnose oder Behandlung, Erstellung einer allgemeinen oder vorbeugenden Gesundheitsbilanz, …).

Außer den Kosten für die Beratung zahlen Sie 29,57 Euro für die Eröffnung Ihrer Akte. Dieser Betrag wird Ihnen >in voller Höhe von der Krankenkasse erstattet. Um das Geld nicht vorstrecken zu müssen, können Sie den Arzt bitten, das Drittzahlersystem anzuwenden. Dann zahlen Sie nichts für die Akte und der Arzt lässt sich die 29,57 Euro von Ihrer Krankenkasse auszahlen.

Wie kann ich meine AMA verlängern, und was muss ich dafür zahlen?

Die jährliche Verlängerung Ihrer AMA erfolgt auf Anfrage. Es gilt der gleiche Tarif wie für die Eröffnung. Auch die Verlängerung wird Ihnen in voller Höhe von Ihrer Krankasse erstattet.

Wenn Sie die Verlängerung vergessen, kann sie automatisch erfolgen, vorausgesetzt, Sie haben im Laufe des Jahres wenigstens eine Beratung oder einen Hausbesuch Ihres Hausarztes in Anspruch genommen. Ihr Arzt erhält die 29,57 Euro (Stand am 1. Februar 2013) dann direkt von Ihrer Krankenkasse. Sie brauchen nichts vorzustrecken.

Was geschieht, wenn ich den Arzt im Laufe des Jahres wechsle?

Bei einem Arztwechsel im Laufe des Jahres wird die AMA auf Wunsch kostenlos an Ihren neuen Hausarzt weitergeleitet. Ihr neuer Arzt wird seinen Kollegen bitten, ihm die Akte zu übermitteln.

Wenn Ihr neuer Hausarzt auf seiner Behandlungsbescheinigung den Buchstaben "G" und die Leistungsziffer Ihres bisherigen Hausarztes einträgt, kommen Sie in den Genuss der 30-prozentigen Vergünstigung.

Anderenfalls erhalten Sie bis zum Ende des laufenden Jahres allerdings nicht mehr die 30-prozentige Vergünstigung auf Ihre Eigenanteile. Diese Vergünstigung wird im nächsten Jahr bei der Verlängerung Ihrer Akte erneut gewährt.

Die AMA und mein Geldbeutel

Worin besteht die Ermäßigung, die ich dank der AMA genieße?

Dank der AMA zahlen Sie 30 Prozent weniger Eigenanteile bei:

  • einer Beratung beim Hausarzt oder bei jedem anderen Arzt für Allgemeinmedizin, der Zugang zu Ihrer Akte hat;
  • einem Hausbesuch Ihres Hausarztes, wenn Sie mindestens 75 Jahre alt sind;
  • einem Hausbesuch Ihres Hausarztes, wenn Sie unter einer chronischen Krankheit leiden, ganz gleich, wie alt Sie sind.

Die Ermäßigung auf die Eigenanteile gilt bis zum Ende des zweiten Jahres nach der Eröffnung der AMA.

Darf der Hausarzt die unmittelbare Abrechnung der Kosten mit der Krankenkasse ablehnen, wenn Sie eine AMA eröffnen?

Wenn Sie den Arzt bei der Eröffnung Ihrer AMA bitten, unmittelbar mit der Kasse abzurechnen, darf er dies grundsätzliche nicht ablehnen. In diesem Fall muss er sich die 29,57 Euro von Ihrer Krankenkasse auszahlen lassen, und Sie brauchen nichts vorzustrecken..

Welche Bedingungen sind zu erfüllen, um auch beim Facharzt eine Ermäßigung zu erhalten?

Um in den Genuss einer Senkung Ihrer Eigenanteile um 5 Euro (oder 2 Euro, wenn Sie Anspruch auf die EKE haben) beim Facharzt zu gelangen, muss Ihr Hausarzt Sie schriftlich an den Facharzt überweisen.

Darüber hinaus muss der Facharzt zu folgender Liste gehören:

  • Gynäkologie und Geburtshilfe
  • Augenheilkunde
  • Hals-Nasen-Ohren
  • Urologie
  • Stomatologie (Mundheilkunde)
  • Haut- und Geschlechtskrankheiten
  • Innere Medizin
  • Geriatrie (Altersheilkunde)
  • Endokrinologie (Hormone)
  • Magen- und Darmkrankheiten
  • Pädiatrie (Kinderheilkunde)
  • Kardiologie (Herz)
  • Neuropsychiatrie
  • Neurologie
  • Psychiatrie
  • Rheumatologie
  • Pneumologie (Lungenheilkunde)

Für die Endokrino-Diabetologie gilt die Ermäßigung auf die Eigenanteile noch nicht.

Fragen Sie Ihren Arzt und/oder den Kundenberater Ihrer Krankenkasse.

Die AMA und meine Familie

Muss mein Kind mit mir zum Arzt gehen, um eine AMA auf seinen Namen zu eröffnen?

Ihr Kind muss bei der Eröffnung der AMA zugegen sein, denn es soll ja vom Arzt beraten werden. Eine AMA darf nämlich niemals ohne Beratung oder Hausbesuch des Hausarztes eröffnet werden.

Ich bin nicht bei der CKK versichert, aber meine Kinder. Können diese die CKK-Leistung für 0- bis 18-Jährige (100-prozentige Leistungserstattung bei einem Vertragsarzt ab 1. Januar 2014) in Anspruch nehmen, wenn sie eine AMA besitzen?

Ja, Ihre Kinder dürfen die CKK-Leistung für 0- bis 18-Jährige in Anspruch nehmen, wenn Sie Mitversicherte eines CKK-Versicherten sind (in vorliegendem Beispiel bei dem anderen Elternteil oder gegebenenfalls dem Vormund).

Ein Familienangehöriger ist nicht in der Lage, die Eröffnung einer AMA zu beantragen, Sie möchten aber, dass dieser in den Genuss der Ermäßigung gelangt. Geht das?

Wenn Sie mit einem Patienten, der die AMA nicht selbst beantragen kann, verwandt sind oder ihm nahestehen, dürfen Sie den Antrag an seiner Stelle einreichen. Allerdings müssen die Angaben zu Ihrer Person dann auch in der Akte zu finden sein.

Die AMA und der Schutz meiner Daten

Wer hat außer meinem Hausarzt noch Zugang zu den Daten, die in meiner AMA gespeichert sind? Wenn mein Hausarzt in einer Gemeinschaftspraxis tätig ist, haben dann auch die anderen Ärzte der Praxis Zugang zu meiner AMA?

Wie für alle ärztlichen Unterlagen sind für die AMA auch die Bestimmungen über den Schutz des Privatlebens einzuhalten. Die Gesundheitsdaten sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergeleitet werden.

In einer Gemeinschaftspraxis haben alle in der Praxis tätigen Ärzte Zugang zu den Daten. Da Sie nicht bei jedem Praxisbesuch denselben Arzt antreffen, müssen die anderen Ärzte Zugang zu den Daten haben, um eine hochwertige Betreuung gewährleisten zu können.

Können die von mir aufgesuchten Fachärzte sehen, welche Leistungen ich bei ihren Kollegen in Anspruch genommen habe?

Nein, nur der Hausarzt, der die AMA verwaltet (bzw. alle Ärzte einer Gemeinschaftspraxis), hat/haben Einsicht in Ihre Akte.

Ihr Hausarzt wird allerdings dem Facharzt die Informationen übermitteln, die für Ihre Weiterbehandlung relevant und erforderlich sind.

Besondere Fälle

Darf ein zeitweilig in Belgien verbleibender ausländischer Patient eine AMA eröffnen?

Nein, ein ausländischer Patient, der sich vorübergehend in Belgien aufhält erfüllt die Bedingungen hinsichtlich der Betreuung und der Aktualisierung der AMA nicht und hat demnach nicht die Möglichkeit, eine solche Akte anlegen zu lassen. Da für eine AMA + die AMA erforderlich ist, können ausländische Patienten auch das Präventionsmodul nicht in Anspruch nehmen.

Stimmt es, dass für einen Versorgungsverlauf die AMA erforderlich ist?

Ein Versorgungsverlauf ist ein Abkommen zwischen einem chronisch kranken Patienten (zurzeit in bestimmten Fällen von Diabetes-Typ-II sowie bei chronischer Niereninsuffizienz), seinem Hausarzt und dem Facharzt, der für die Behandlung zuständig ist. Dieses Abkommen soll die Zusammenarbeit und die Abstimmung zwischen Ärzten und Patienten optimieren.

Um eine solches Abkommen abzuschließen muss eine AMA vorhanden sein. Die AMA kann aber zur gleichen Zeit wie der Versorgungsverlauf beantragt werden.

Ich werde in einem Ärztehaus betreut. Habe ich dann automatisch eine AMA?

Bei der Anmeldung legen die Ärzte für Allgemeinmedizin, die Sie in dem Ärztehaus betreuen, automatisch eine AMA an. Sie brauchen nichts zu unternehmen und brauchen weder bei der Eröffnung noch bei der Verlängerung der AMA irgendwelche Kosten vorzustrecken.

Siehe auch hier


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