HomeIhre CKKIhre Gesundheitsakte

Die gemeinsam genutzte Arzneimittelakte

In jeder Apotheke, in der Sie ein ärztlich verordnetes Arzneimittel abholen, wird dieser Vorgang elektronisch aufgezeichnet.

In jeder Apotheke, in der Sie ein ärztlich verordnetes Arzneimittel abholen, wird dieser Vorgang elektronisch aufgezeichnet.

Auch andere Vorgänge werden aufgezeichnet :

  • die Abgabe eines rezeptfreien Arzneimittels oder Medizinprodukts, dürfen gespeichert werden (z.B. Nahrungsmittelzusätze);
  • chronische Krankheiten;
  • bestehende Allergien oder Unverträglichkeiten (beispielsweise Laktose-Unverträglichkeit), die sich auf die Einnahme von Medikamenten auswirken können.

Durch die Speicherung dieser Daten in Ihrer Arzneimittelakte kann Ihr Apotheker Sie besser beraten und eventuellen Problemen bei doppelter Verschreibung, Über- oder Unterdosierung zuvorkommen. Falls erforderlich kann er dann mit Ihrem Arzt Rücksprache nehmen.
Wenn Sie keine Aufzeichnung dieser zusätzlichen Daten wünschen, weisen Sie Ihren Apotheker darauf hin.

Gemeinsam genutzte Daten

Es kann passieren, dass Sie Ihre Arzneimittel nicht in Ihrer Stammapotheke einkaufen gehen, sondern vielleicht in einer Apotheke, die Bereitschaftsdienst macht. Die gemeinsam genutzte Arzneimittelakte ermöglicht es jedem Apotheker, einen Teil Ihrer Daten zu konsultieren, die in Ihrer Arzneimittelakte gespeichert sind. Dadurch werden Sie in jeder Apotheke stets gut begleitet und beraten.

In der gemeinsam genutzten Arzneimittelakte werden die wichtigsten Informationen über Ihre Arzneimittel oder anderen Produkten abgespeichert. Diese Daten werden sicher in einer zentralen Datenbank abgelegt und können nur von Apothekern abgerufen werden. 

Die Daten in der gemeinsam genutzten Arzneimittelakte dürfen nur abgerufen werden, wenn Sie vor Ihr Einverständnis dazu gegeben haben. Die Apotheker sind im Übrigen nicht verpflichtet, ihre Akten mit anderen Apothekern zu teilen.