Personen mit geringem Einkommen haben im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf eine erhöhte Kostenerstattung Ihrer Gesundheitsleistungen. Zudem haben Sie Anspruch auf weitere finanzielle Vorteile.
Seit dem 1. Januar 2014 wurden die beiden Anspruchsbegriffe (EKE: erhöhte Kostenerstattung und OMNIO: Haushalte mit bescheidenem Einkommen) zu einem einzigen verschmolzen: die erhöhte Kostenerstattung.