Zahnprothesen und -implantate: Preise und Erstattungen in Belgien

Wie viel kostet eine Prothese mit oder ohne Zahnimplantat? Wie hoch sind die Erstattungen der Krankenkasse in Belgien? Lesen Sie unsere Tipps, wie Sie mit den Kosten für Zahnprothesen und Zahnimplantate umgehen können.

Zahnimplantat

Ein Zahnimplantat ermöglicht es, die Wurzel eines Zahns zu ersetzen. Konkret handelt es sich um eine künstliche Schraube im Kieferknochen. In dieses Implantat kann dann eine Zahnkrone eingeschraubt werden, um einen fehlenden Zahn zu ersetzen. 

Zahnprothese

Eine Zahnprothese ermöglicht es, einen oder mehrere fehlende Zähne zu ersetzen. Sie kann abnehmbar oder fest sein.

Welche Arten von Zahnprothesen gibt es?

  1. Feste Zahnprothesen

    • Zahnkrone: Eine Zahnkrone bedeckt den sichtbaren Teil eines Zahns. Eine Krone wird entweder auf einen vorhandenen Zahn (abgebrochen oder beschädigt) oder (wenn der Zahn fehlt) auf ein Zahnimplantat gesetzt. 
    • Zahnbrücke: Eine Zahnbrücke besteht aus mehreren falschen Zähnen, die auf Implantaten oder vorhandenen Zähnen befestigt werden.
    • Zahnfacetten: Eine Zahnfacette bedeckt die Vorderseite und manchmal auch die Oberseite eines vorhandenen Zahns. Sie dient dem Schutz eines Zahns oder hilft kleinere Unvollkommenheiten zu verbergen
  2. Herausnehmbare Zahnprothesen

    Eine herausnehmbare Prothese, die auch als Gebiss bezeichnet wird, kann teilweise oder vollständig sein. Sie kann mithilfe eines Gestells und Metallklammern an den verbleibenden Zähnen befestigt oder auf Implantate geklippt werden.

Preise für Zahnprothesen und -implantate

Um die Kosten für eine Zahnprothese und/oder ein Zahnimplantat abschätzen zu können, sollten Sie vor der Behandlung einen Kostenvoranschlag von Ihrem Zahnarzt einholen. Informieren Sie sich auch über die verschiedenen möglichen Rückerstattungen.

Preis für eine Zahnprothese in Belgien

Der Preis für eine Zahnprothese hängt von der Art der Prothese (festsitzend oder herausnehmbar), den verwendeten Materialien, Ihrem Alter und denm Tarif Ihres Zahnarztes ab. Die Pflichtversicherung erstattet nämlich nur herausnehmbare Prothesen nach dem 50. Geburtstag.

Gut zu wissen: Einige Zahnärzte wenden das Drittzahlersystem an, wenn der Zahnersatz von der Pflichtversicherung erstattet wird. Sie zahlen also nur den Betrag, den Sie noch zu tragen haben, und müssen nicht die gesamte Rechnung vorstrecken.

Preis für ein Zahnimplantat in Belgien

Der Preis für ein Zahnimplantat hängt von der Art des Implantats und dem Tarif Ihres Zahnarztes ab. Für ein Implantat sind durchschnittlich 1 017 € zu zahlen, laut dem Denta + Barometer, das von der CKK im Februar 2024 durchgeführt wurde. Hinzu kommen etwa 1000 € für eine Krone, die auf dieses Implantat gesetzt wird.

Rückerstattungen für Zahnprothesen und -implantate in Belgien

In Belgien gibt es mehrere Rückerstattungen für Zahnprothesen und -implantate:

Die Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet einen Teil der Kosten für einen herausnehmbaren Zahnersatz nach dem 50. Geburtstag. Vor dem Alter von 50 Jahren ist eine Zustimmung des Vertrauensarztes erforderlich, um die Erstattung zu erhalten. Es ist keine Erstattung für festsitzenden Zahnersatz oder Zahnimplantate vorgesehen. In bestimmten Situationen sind Ausnahmen möglich: Krebs, Anodontie, Oligodontie.

Die Erstattung Ihrer Krankenkasse

Einige Krankenkassen bieten eine Kostenerstattung an. Bei der Christlichen Krankenkasse sind zahnärztliche Leistungen in Ihrem Beitrag enthalten: Denta-Solidar. Konkret bedeutet dies, dass CKK-Mitglieder Anspruch auf eine Erstattung von 200 € haben für das Einsetzen einer Zahnprothese oder eines Zahnimplantats, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erstattet werden. Dies betrifft also herausnehmbaren Zahnprothesen vor dem Alter von 50 Jahren, festsitzenden Zahnprothesen (Krone, Brücke) und Implantate. Die Erstattung ist alle 3 Jahre erneuerbar

Mehr über Denta-Solidar

Die Erstattung durch Ihre eventuelle Zahnzusatzversicherung

Sie wären gerne noch besser abgesichert? Schließen Sie eine Zahnzusatzversicherung ab. Bei der Christlichen Krankenkasse bietet die Zahnversicherung Denta + eine höhere Erstattung für Zahnprothesen und Zahnimplantate (kumulierbar mit Denta-Solidar, der in Ihrem Beitrag enthaltenen Zahnversicherung)

  • Herausnehmbare Prothesen vor dem Alter von 50 Jahren: Erstattung von 75 % des offiziellen Tarifs für Prothesen.
  • Herausnehmbare Prothesen nach dem Alter von 50. Jahren: Erstattung des Eigenanteils der Prothese (der Betrag, den Sie noch selbst tragen müssen).
  • Festsitzende Zahnprothesen (Kronen und Brücken) und Implantate: Erstattung von 75 % des vom Mitglied zu tragenden Betrags (nach Beteiligung der Denta-Solidar).

Mit der Denta + werden Ihnen bis zu 1 250 € pro Jahr erstattet. Bei Unfällen haben Sie eine zusätzliche Erstattungshöchstgrenze von 5 000 €.

Mehr über Denta +

Wie hoch sind die Erstattungen für Zahnprothesen und Implantate?

  1. Erstattungen für eine herausnehmbare Zahnprothese nach dem 50. Lebensjahr (oder vor dem 50. Lebensjahr, wenn vereinbart)

    • Bis zu 679,50 € aus der gesetzlichen Krankenversicherung für eine vollständige herausnehmbare Prothese (bis zu 844 €, wenn Sie Empfänger der erhöhten Kostenerstattung sind)
    • Erstattung des Eigenanteils für den Zahnersatz (Betrag, den Sie selbst tragen müssen, ohne Honorarzuschläge) mit der Zahnzusatzversicherung Denta +
  2. Erstattungen für eine herausnehmbare Zahnprothese vor dem 50. Lebensjahr

    • Keine Rückerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung
    • Bis zu 200 € von der CKK
    • Erstattung von 75 % der amtlichen Gebühr für Prothesen mit der Zahnversicherung Denta +
  3. Die Erstattungen für eine festsitzende Zahnprothese (Krone, Brücke...)

    • Keine Rückerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung 
    • Bis zu 200 € von der CKK
    • Erstattung von 75 % des vom Mitglied selbst zu tragenden Betrags nach Beteiligung der Denta-Solidar (200 €), mit der Zahnversicherung Denta +
  4. Rückerstattungen für ein Zahnimplantat

    • Keine Rückerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung 
    • Bis zu 200 € von der CKK
    • Erstattung von 75 % des vom Mitglied selbst zu tragenden Betrags nach Beteiligung der Denta-Solidar (200 €), mit der Zahnversicherung Denta + 

* Außer in Ausnahmefällen (Krebs, Anodontie, Oligodontie)

Wie erhalte ich die Erstattung?

Reichen Sie jede Behandlungsbescheinigung von Ihrem Zahnzart ein. Einige Zahnärzte versenden sie selbst auf elektronischem Weg (eAttest). Sie müssen dann nichts unternehmen. Sie erhalten die Erstattung von der Pflichtversicherung automatisch, wenn die Voraussetzungen für die Erstattung erfüllt sind (herausnehmbarer Zahnersatz, Patient über 50 Jahre alt, außer in Ausnahmefällen, Erneuerungsfrist von 7 Jahren).

Wenn Ihre Prothese oder Ihr Implantat nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet wird, stellt Ihnen Ihr Zahnarzt eine Rechnung oder ein harmonisiertes Antragsformular aus (das für alle Krankenkassen gleich ist). Reichen Sie dieses Dokument dann in Papierform oder über die App Meine CKK ein, um Ihre Erstattung zu erhalten.

Tipps, wie Sie weniger für Ihren Zahnersatz bezahlen

Wählen Sie einen vertragsgebundenen Zahnarzt

Sie werden auf der Grundlage der amtlichen Tarife erstattet. Wenn Ihr Zahnarzt nicht vertragsgebunden ist, können zusätzliche Gebühren anfallen. Diese zusätzlichen Kosten müssen Sie weiterhin selbst tragen. Die Wahl des Zahnarztes ist daher wichtig, um Ihre Kosten zu begrenzen.

Einen vertragsgebundenen Zahnarzt wählen

Eine Zahnzusatzversicherung abschließen

Mit Denta + erhalten Sie einen höheren finanziellen Schutz für Ihre Kosten für Zahnimplantate und Zahnprothesen.

Versicherung online abschließen

Ihre Behandlung aufteilen

Sie können Ihre Behandlung auf zwei verschiedene Kalenderjahre legen (außer bei einer Brücke). Dadurch können Sie zweimal den Höchstbetrag der Denta + in Anspruch nehmen. Sie können dann bis zu 2 500€ erstattet bekommen (das zweifache des Höchstbetrags von 1 250 €).

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