Kieferorthopädie
Zusätzlich zu den Leistungen der Denta-Solidar zahlt die Denta + Ihnen:
für die Behandlungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden:
- eine zusätzliche Erstattung von 375 Euro für die Zahnspange;
- eine zusätzliche Erstattung von 50 Euro für die Retentionsspange;
für die Behandlungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden (insbesondere bei Kieferorthopädie im Erwachsenenalter) :
- einen Kostenanteil von 375 Euro für die Zahnspange;
- einen Kostenanteil von 50 Euro für die Retentionsspange.
Wie erhalte ich eine Rückerstattung?
- Behandlungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden: lassen Sie sich zu Beginn der Behandlung von Ihrem Zahnarzt oder Ihrem Kieferorthopäden den Antrag auf Kostenerstattung der Denta + (PDF) ausfüllen und reichen Sie diesen Antrag mit der Behandlungsbescheinigung, in der die erste Pauschale für die Zahnspange vermerkt ist (Code 305631), bei Ihrer Krankenkasse ein. Vergessen Sie nicht, den ersten Teil des Antrags auszufüllen und zu unterzeichnen.
- Behandlungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden: Reichen Sie uns entweder die Honorarabrechnung Ihres Zahnarztes oder des Kieferorthopäden oder den ausgefüllten Antrag auf Kostenerstattung der Denta + (PDF).
- Retentionsspange: Reichen Sie uns entweder die Honorarabrechnung Ihres Zahnarztes oder des Kieferorthopäden oder den ausgefüllten Antrag auf Kostenerstattung der Denta + (PDF).
Erneuerungsfrist: 15 Jahre.
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Prothesen
Herausnehmbare Prothese vor dem Alter von 50 Jahren
Zusätzlich zu den Leistungen der Denta-Solidar zahlt die Denta + Ihnen:
- 75 % des amtlichen Tarifs der Prothese; 75% des amtlichen Tarifs für Reparaturen, Hinzufügen von Zähnen und Erneuerung der Unterfütterung
- bis zu 100 Euro für zusätzliche Sondermaterialkosten für eine Kunststoffprothese;
- bis zu 300 Euro für zusätzliche Kosten einer Skelettprothese.
Wie kann die Leistung in Anspruch genommen werden?
Erneuerungsfrist: 7 Jahre
Herausnehmbare Prothese nach Erreichen des 50. Lebensjahres
Zusätzlich zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zahlt die Denta + Ihnen:
- Die Erstattung der gesetzlichen Eigenanteile der Prothese, als auch die getzlichen Eigenanteile für Reparaturen, Hinzufügen von Zähnen und Erneuerung der Unterfütterung
- bis zu 100 Euro für zusätzliche Sondermaterialkosten für eine Kunststoffprothese;
- bis zu 300 Euro für zusätzliche Kosten einer Skelettprothese.
Wie kann die Leistung in Anspruch genommen werden?
Erneuerungsfrist: 7 Jahre
Feste Prothesen und Implantate
Zusätzlich zu den Leistungen der Denta-Solidar zahlt die Denta + Ihnen:
- 75%des Patientenanteils (nach Abzug der Erstattung der Denta-Solidar).
- Bis zu 75€ für eine 3D Röntgenaufnahme, welche vor dem Einsetzen des Implantates gemacht wird (für Versicherte über 18 Jahre)
Wie kann die Leistung in Anspruch genommen werden?
Erneuerungsfristen:
Festsitzende Protese oder Implantat: 15 Jahre
3D Röntgenaufnahme: 1 Jahr
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Jährliche Gebissuntersuchung und Zahnsteinentfernung
- Für Leistungsberechtigte unter 18 Jahren werden die Vorbeugung und die Heilbehandlung zu 100% von der gesetzlichen Krankenversicherung (GEPV). Die Leistungen kosten Sie also nichts, wenn der Leistungserbringer sich an die amtlichen Tarife hält.
- Für Leistungsberechtigte ab 18 Jahren erstattet die Denta + Ihnen den gesetzlichen Eigenanteil zu 100% für die Vorbeugung und die Heilbehandlung. Die Leistungen kosten Sie also nichts, wenn der Leistungserbringer sich an die amtlichen Tarife hält.
Wie kann die Leistung in Anspruch genommen werden?
Die Erstattung der Denta+ wird automatisch auf Ihr Konto überwiesen. Die Erstattung erfolgt in zwei Schritten. Im ersten Schritt wird der Anteil der Pflichtversicherung erstattet und im zweiten Schritt der Anteil der Denta+.
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Ziehen von Zähnen
Für Leistungsberechtigte unter 18 Jahren
- Erstattung zu 100% nach dem amtlichen Tarif von Milchzähnen und der definitiven Zähne.
- Ziehen von Milchschneidezähne VOR dem 5. Lebensjahr: 25€/ Zahn
Für Leistungsberechtigte zwischen 18 und 50 Jahren
- Ziehen der Milcheckzähne, der Milchbackenzähne und der endgültigen Zähne zu 100% von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet
Für Leistungsberechtigte ab 50 Jahren
- Zusätzlich zu der Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung erstatten wir Ihnen 100% des gesetzlichen Eigenanteils (der Kostenanteil, den Sie selbst tragen müssen, nach Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung). Die Leistungen kosten Sie also nichts, wenn der Leistungserbringer sich an die amtlichen Tarife hält.
Wie kann die Leistung in Anspruch genommen werden?
- Leistungen, die durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattet werden: Reichen Sie die Leistungsbescheinigung Ihres Zahnarztes ein. Die Erstattung erfolgt automatisch. Die Zahlung erfolgt in zwei Schritten.
- Leistungen, die NICHT durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattet werden: Reichen Sie uns entweder die Honorarabrechnung Ihres Zahnarztes oder des Kieferorthopäden oder den ausgefüllten Antrag auf Kostenerstattung der Denta + (PDF)
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Paradontologie
Für Leistungsberechtigte unter 18 Jahren:
- Parodontose-Index zu 100% von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet
Für Leistungsberechtigte über 18:
- Parodontose-Index : zusätzlich zu der Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung erstatten wir Ihnen 100% des gesetzlichen Eigenanteils (der Kostenanteil, den Sie selbst tragen müssen, nach Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung).
Für Leistungsberechtigte zwischen 18 und 55 Jahren
- Parodontale Munduntersuchung: zusätzlich zu der Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung erstatten wir Ihnen 100% des gesetzlichen Eigenanteils (der Kostenanteil, den Sie selbst tragen müssen, nach Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung).
Für Leistungsberechtigte zwischen 18 und 60 Jahren
- Entfernung des Zahnsteins unterhalb des Zahnfleischrands: zusätzlich zu der Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung erstatten wir Ihnen 100% des gesetzlichen Eigenanteils (der Kostenanteil, den Sie selbst tragen müssen, nach Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung).
Für Leistungsberechtigte über 55 Jahren
- Parodontale Munduntersuchung: 100% des amtlichen Tarifes
Für Leistungsberechtigte über 60 Jahren
- Entfernung des Zahnsteins unterhalb des Zahnfleischrands: 100% des amtlichen Tarifes
Wie kann die Leistung in Anspruch genommen werden?
- Parodontose-Index: Reichen Sie die Leistungsbescheinigung bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Erstattung der Denta+ erfolgt automatisch. Die Erstattung findet in zwei Schritten statt.
- Entfernung des Zahnsteins unterhalb des Zahnfleischrands und Parodontose-Untersuchung vor dem Alter von 50 Jahren: Reichen Sie die Leistungsbescheinigung bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Erstattung der Denta+ erfolgt automatisch. Die Erstattung findet in zwei Schritten statt.
- Entfernung des Zahnsteins unterhalb des Zahnfleischrands und Parodontose-Untersuchung ab 50 Jahren:
Erneuerungsfrist für die Entfernung des Zahnsteins unterhalb des Zahnfleischrands: 1 Jahr.
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Chirurgie, Transplantationen, Füllungen
Zahnchirurgie, -verpflanzung, -füllung usw. werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Die Denta + gewährt Ihnen bis zu 100 Euro je Quadrant.
Wie kann die Leistung in Anspruch genommen werden?
Erneuerungsfrist: 7 Jahre
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Behandlungsplan
Im Falle eines Unfalls ist ein Behandlungsplan für prothetische, parodontologische und kieferorthopädische Behandlungen erforderlich, die nicht von der Pflichtversicherung erstattet werden.
Er ist jedoch nicht verpflichtend, wenn die zu Behandlungen nicht mit einem Unfall in Verbindung stehen.
Da eine Behandlung jedoch schnell teuer werden kann, können Sie uns vor Beginn der Behandlung immer einen Kostenvoranschlag oder Ihren Behandlungsplan übermitteln: So können Sie feststellen, welcher Betrag von Ihrer Denta + Versicherung übernommen wird.
Behandlungsplan runterladen
Wenn Sie wissen möchten, ob und welche Erstattungen die Denta+ vorsieht, können Sie uns einen Behandlungsplan vorlegen. In folgender Tabelle werden alle Situationen aufgelistet, in denen die Denta+ eine Erstattung vorsieht. Sie enthält auch die verschiedenen Situationen, in denen ein Antrag auf Rückerstattung ausgefüllt werden muss.
| Behandlungsplan möglich | Antrag auf Kostenerstattung notwendig |
---|
Vorbeugende Behandlungen erstattet von der GEKV* |
---|
Jährliche Gebissuntersuchung, Zahnsteinentfernung, prophylaktische Zahnreinigung | Automatische Erstattung | Automatische Erstattung |
Heilbehandlungen erstattet von der GEVK* erstattet |
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Beratungen, Röntgen, zahnerhaltende Maßnahmen, Ziehen der Zähne | Automatische Erstattung | Automatische Erstattung |
Heilbehandlungen ohne Erstattung der GEKV* |
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Ziehen der Zähne und Zuschläge für die Naht | ✘ | ✔ |
Ziehen der Milchschneidezähne vor dem 5. Lebensjahr | ✘ | ✔ |
Kieferorthopädie |
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Durch die GEKV ersattet | ✘ | ✔ |
Nicht durch die GEKV erstattet | ✔ | ✔ |
Herausnehmebare Prothesen von der GEKV* erstattet |
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Zuschläge für Skelett- und Kunststoffprothesen | | ✔ |
Herausnehmebare Prothesen ohne Erstattung der GEKV* |
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Prothesen | ✔ | ✔ |
Reparaturen,neue Unterfütterung, Hinzufügen von Zähnen | ✘ | ✔ |
Zuschläge für Skelett- und Kunststoffprothesen | ✘ | ✔ |
Feste Prothesen ohne Erstattung der GEKV* |
---|
Feste Prothsen und Implantate | ✔ | ✔ |
Paradontologische Behandlungen von der GEKV* erstattet |
---|
Paradontalindex, Zahsteinentfernung unterhalb des Zahnfleischsaumes, Gebissuntersuchung | Automatische Erstattung | Automatische Erstattung |
Paradontologische Behandlungen ohne ERstattung der GEKV* |
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Paradontalindex, Zahsteinentfernung unterhalb des Zahnfleischsaumes, Gebissuntersuchung | ✔ | ✔ |
Chirurgie, Transplantation, Knochenauffüllung | ✔ | ✔ |
GEKV = Gesetzliche Krankenversicherung