Versicherungen: rechtliche Informationen

Rechtliche Informationen zu den Krankenhaus- und Zahnzusatzversicherungen von CKK-Assura.

1. Kontaktangaben, Zulassungen und Aufsicht

Kontaktangaben 

CKK-Assura, Chaussée de Haecht 579, 1031 Brüssel.
Vom Kontrollamt der Krankenkassen (KAK) unter der Nr. 150/02, Zweig 2 (Krankheit) zugelassenes Versicherungsunternehmen.
Unternehmensnummer ZUD 0834.322.140. 

Ausschließliche und vom KAK zugelassene Versicherungsvermittler der CKK-Assura: CKK, dessen Sozialsitz in der Chaussée de Haecht 579, n° 1006c in 1031 Brüssel gelegen ist.

Unsere Versicherungsvermittler bieten Versicherungen der Branche 2 (Krankheit) an. Die verwendeten Sprachen sind Französisch und Deutsch.

Informationen über diese Versicherungen erhalten Sie bei der CKK unter der Nummer 087 32 43 33.

Aufsicht

Für die Aufsicht der Versicherungsgesellschaften auf Gegenseitigkeit und ihrer Vermittler auf Gegenseitigkeit ist das Kontrollamt der Krankenkassen (KAK) zuständig.

KAK - Rue de l’Astronomie 1 – 1210 BRÜSSEL

2. Sorgfalspflicht

Die Dienstleistungserbringer müssen sich verpflichten, im besten Interesse ihrer Kunden, d.h. der Mitglieder der Christlichen Krankenkassen, ehrlich, redlich und professionell zu handeln. Vor Abschluss eines Geschäfts ist der Dienstleistungserbringer verpflichtet, sich über die Wünsche oder Bedürfnisse seines Kunden zu erkundigen.

Die Versicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit CKK-Assura bietet zwei Produktfamilien des Zweigs 2 „Krankenversicherung“ an: eine Krankenhausversicherung und eine Zahnzusatzversicherung. Diese Versicherungen haben jeweils besondere Eigenschaften, anhand derer sich die Bedürfnisse und Erwartungen der Kunden ermessen lassen. Die verschiedenen Produkte sind:

  • Hospi + in Verbindung mit der solidarischen Krankenhausversicherung (operatives Geschäft im Sinne des Gesetzes vom 26. April 2010): es handelt sich um eine Schadensersatzversicherung, die insbesondere dazu dient, die mit einer Behandlung im Mehrbett- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus verbundenen Kosten zu erstatten. Bei schweren und kostspieligen Krankheiten ist ein Kostenzuschuss vorgesehen. Die Versicherung übernimmt keine vor- und nachstationären Kosten.
  • Hospi +100 in Verbindung mit der solidarischen Krankenhausversicherung (operatives Geschäft im Sinne des Gesetzes vom 26. April 2010): es handelt sich um eine Schadensersatzversicherung, die Zimmer- und übertarifliche Arztkosten bis zum Einfachen des amtlichen Tarifs übernimmt. Bei schweren und kostspieligen Krankheiten ist ein Kostenzuschuss vorgesehen.
  • Hospi +200 in Verbindung mit der solidarischen Krankenhausversicherung (operatives Geschäft im Sinne des Gesetzes vom 26. April 2010): es handelt sich um eine Schadensersatzversicherung, die Zimmer- und übertarifliche Arztkosten bis zum Zweifachen des amtlichen Tarifs übernimmt. Bei schweren und kostspieligen Krankheiten ist ein Kostenzuschuss vorgesehen. Die Versicherung übernimmt vor- und nachstationären Kosten.
  • Denta + in Verbindung mit der Denta-Solidar (operatives Geschäft im Sinne des Gesetzes vom 26. April 2010): es handelt sich um eine Versicherung zur Deckung der gesetzlichen Eigenanteile für zahnärztliche Leistungen und nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattete Prothesen.

3. Informationspflicht

Die Dienstleistungserbringer müssen vor jedem Vertragsabschluss die Kunden klar, deutlich und nicht irreführend, sowohl über die vorgeschlagenen Versicherungsverträge als auch über den Dienstleistungserbringer, aufklären.

4. Kommunikation

Die gesamte Kommunikation mit unseren Versicherten erfolgt in der Sprache, die der Versicherte beim Beitritt zur Christlichen Krankenkasse gewählt hat, d.h. entweder Französisch oder Deutsch.

Sämtliche Unterlagen (Kostenvoranschläge, Versicherungsanträge, allgemeine Bestimmungen, besondere Bestimmungen, Werbeunterlagen, Internetseite) sind in französischer und deutscher Sprache verfügbar.

Die Kommunikation mit unseren Versicherten erfolgt über:

  • gewöhnliche Schreiben mit der Post oder E-Mail;
  • telefonisch;
  • den direkten Kundenkontakt in den Geschäftsstellen, die Versicherungsvermittler der VGaG CKK-Assura sind.

Weitere klare und transparente Auskünfte finden Sie in niederländischer oder französischer Sprache auf Wikifin.be, einer vom der FSMA, der Behörde für Finanzdienstleistungen und -märkte veröffentlichten Internetseite. 

5.  Beschwerden

Im Falle einer Beschwerde, können Sie sich an folgende Anlaufstellen wenden:

6. Vorkehrungen zur Handhabung von Interessenkonflikten

Die Dienstleistungserbringer sind verpflichtet, Verfahren zur Verhütung von und zum Umgang mit Interessenkonflikten auszuarbeiten, die nachteilige Auswirkungen für die Kunden haben könnten. Der Dienstleistungserbringer muss die Interessenkonflikte erkennen, und Vorkehrungen treffen, um diese zu vermeiden oder zu handhaben.

Die Versicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit CKK-Assura ist bei der Ausübung ihrer Tätigkeit kaum echten Interessenkonflikten ausgesetzt. Trotzdem ist der Schutz der Interessen unserer Versicherten Kernstück unserer Strategie. Aus diesem Grund hat die Versicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit Vorkehrungen zum Umgang mit Interessenkonflikten (PDF) getroffen.

7. Anreize

Die VGaG CKK-Assura stellt ihren Versicherten keinerlei Aufnahmegebühr oder Verwaltungskosten in Rechnung. Die ausschließlichen Versicherungsvermittler (Regionalkrankenkassen) erhalten von der VGaG CKK-Assura eine jährliche Entschädigung für die Verwaltung der Versicherungsverträge und die Regelung der Schadensfälle im Rahmen der zwischen den Parteien unterzeichneten Vermittlungsvereinbarung. Diese Entschädigung deckt ausschließlich die tatsächlich entstandenen Kosten und gründet sich auf die Anzahl Personen, die für diese Aufgaben zuständig sind. Es besteht keinerlei Produktionsförderungsanreiz.

8. Bericht über die Solvabilität und Finanzlage (SFCR) (in Französisch)