Für die von der gesetzlichen Krankenversicherung (offiziell: Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung - GEPV) erstatteten Leistungen
Unter 100%iger Erstattung ist die Erstattung auf der Grundlage des amtlichen Tarifs gemeint. Der Antrag auf Kostenerstattung muss vor dem 15. Geburtstag beim Vertrauensarzt der Krankenkasse eingereicht werden.
Die Denta-Solidar zahlt 175 Euro für Zahnersatz, der nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird. Die Leistung wird sowohl für herausnehmbare Prothesen (Gebiss) vor dem 50. Lebensjahr als auch für feste Prothesen (Kronen, Bridge, …) und Implantate gewährt. Eine Erneuerung ist alle sieben Jahre möglich.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt für Leistungsberechtigte unter 18 Jahren die gesamten Kosten zu 100% (des amtlichen Tarifs). Wenn der Leistungserbringer sich an den Vertrag mit den Krankenkassen hält (Vertragszahnarzt) kostet die zahnmedizinische Versorgung Ihrer Kinder unter 18 Jahren Sie also nichts. Um zu erfahren, ob Ihre Zahnarzt sich an den Vertrag mit den Kassen hält, empfehlen wir Ihnen diese Anwendung.