Welche Unterlagen müssen Sie dabei haben?

  • World Assistance Card (WAC/Mutas-Karte)
    Auf der Rückseite dieser Karte finden Sie die Telefonnummer der Mutas-Rufzentrale für den Notfall. Mutas erteilt Ihnen zweckdienliche Auskünfte. Die Karte zum Herunterladen (PDF).
  • Anspruchsschein BE-MAR 111
    Dieser spezielle Vordruck bei Ihrem Kundenberater bestellt werden Selbständige benötigen diesen Vordruck nicht. 
    Der Anspruchsschein hat eine Gültigkeitsdauer von 3 Monaten. Eine Verlängerung kann nur aus zwingenden medizinischen Gründen erfolgen.

Sie mussten für Behandlungen bezahlen: was nun ?

  • Ambulante medizinische Behandlung
    Grundsätzlich müssen Sie zunächst die ambulante Behandlung selbst bezahlen (Beratung, Arzneimittel).
    Bringen Sie dann alle Zahlungsbelege mit nach Belgien (nur die Originale), füllen Sie den Antrag auf Kostenübernahme (PDF) aus und reichen Sie alle Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse ein oder gehen Sie in Ihren persönlichen Online-Bereich «Meine Akte».
  • Hospitalisation
    Rufen Sie Mutas innerhalb von 48 Stunden an..

Abrechnung

  • Die Gesamtkosten liegen unter 200 Euro 
    Bis zu einem Maximalbetrag von 200 Euro haben Sie Anspruch auf eine Kostenerstattung in Höhe von 75% der Gesamtsumme. Für Selbständige besteht im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung für ambulante Gesundheitsleistungen kein Abkommen zwischen Belgien und Marokko. Daher besteht für Selbständige kein Erstattungsanpsruch für Gesundheitlesitungen im Wert unter 200 Euro.
  • Die Gesamtkosten liegen über 200 Euro
    Mutas übernimmt fast alle Unkosten abzüglich eines Selbstbehalts in Höhe von 60 Euro (bzw. maximal 25 Euro für Versicherte, die Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung (EKE) haben.

Gut zu wissen

Mutas gilt weltweit, außer in Risikoländern.

Für alle CKK-Mitglieder unter 25 Jahren, die Kindergeld erhalten, gilt der Versicherungsschutz weltweit! Für unsere anderen Mitglieder gilt die CKK-Reisehilfe für alle Aufenthalte in Mittel- und Westeuropa sowie in den Mittelmeer-Anrainerstaaten; ausgenommen sind Länder oder Regionen, für die der Föderale Öffentliche Dienst für Auswärtige Angelegenheiten zum Zeitpunkt Ihrer Abreise eine negative Reisewarnung ausgesprochen hat. Die Regionen, von denen abgeraten wird, können auf der Website des FÖD Auswärtige Angelegenheiten eingesehen werden. Klicken Sie hier.

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Siehe auch hier