Welche Unterlagen müssen Sie dabei haben ?

  • World Assistance Card (WAC/Mutas-Karte)
    Auf der Rückseite dieser Karte finden Sie die Telefonnummer der Mutas-Rufzentrale für den Notfall. Mutas erteilt Ihnen zweckdienliche Auskünfte. Die Karte zum Herunterladen(PDF).
  • Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK)
    Diese kleine blaue Karte ist streng persönlich und gilt als Nachweis Ihres Anspruchs auf die gesetzliche Krankenversicherung. Bestellen Sie diese Karte bei Ihrem Kundenberater oder direkt online.

Medicare

Die belgischen Versicherten (Arbeitnehmer und Selbständige) haben Anspruch auf Pflegeleistungen:

  • kostenlose Behandlung in öffentlichen Krankenhäusern (public hospital). Vorausgesetzt wird Ihr Einverständnis, sich als „Medicare“-Patient behandeln zu lassen und nicht als Privatpatient. Zum Erhalt der "Medicare-Card" legen Sie Personalausweis und europäische Krankenversicherungskarte vor. 
  • Die kostenlose ambulante Behandlung durch einen Allgemeinmediziner oder Facharzt erfolgt in einer „Medicare“-Niederlassung

Sie mussten für Behandlungen bezahlen: was nun ?

  • Ambulante medizinische Behandlung
    • Bei Behandlungskosten unter 200 Euro müssen Sie sich direkt an die zuständigen Stellen vor Ort wenden. Nach Ihrer Rückkehr haben Sie in Belgien keinen Erstattungsanspruch mehr.
    • Bei Behandlungskosten über 200 Euro reichen Sie Ihrer Krankenkasse alle Orginalunterlagen gemeinsam mit dem Vordruck Antrag auf Kostenerstattung (PDF) ein oder gehen Sie in Ihren persönlichen Online-Bereich «Meine Akte».
  • Krankenhausaufenthalt
    Wenn Sie ins Krankenhaus müssen legen Sie immer Ihre europäische Krankenversicherungskarte vor.
    Rufen Sie Mutas innerhalb von 48 Stunden an.

Abrechnung

  • Die Gesamtkosten liegen unter 200 Euro
    Bei Behandlungskosten unter 200 Euro müssen Sie sich direkt an die zuständigen Stellen vor Ort wenden. Nach Ihrer Rückkehr haben Sie in Belgien keinen Erstattungsanspruch mehr.
  • Die Gesamtkosten liegen über 200 Euro
    Mutas übernimmt fast alle Unkosten abzüglich eines Selbstbehalts in Höhe von 60 Euro (bzw. maximal 25 Euro für Versicherte, die Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung (EKE)) haben.

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