Denta-Solidar: die Zahnpflegeabsicherung, die in Ihrem Beitrag enthalten ist

CKK-Mitglieder profitieren von einer hochwertigen Zahnpflegeabsicherung, die Denta-Solidar. Denta-Solidar ist bereits im Beitrag enthalten und bietet eine Kostenübernahme für Kieferorthopädie, Prothesen und Zahnimplantate.

Die Stärken der Denta-Solidar

  • Schon im Mitgliedsbeitrag bei der CKK enthalten
  • Ohne medizinischen Fragebogen oder ohne vorherige ärztliche Untersuchung
  • Ohne Altersgrenze und ohne Selbstbeteiligung
  • Ohne Wartezeit, sofern Sie die Zusatzversicherungsbeiträge der CKK regelmäßig entrichten
  • Kostenübernahme für frühzeitigen Kieferorthopädie, der klassischen Kieferorthopädie, Zahnprothesen und Zahnimplantate

Vorzeitige Kieferorthopädie: bis zu 100 € 

Die Denta-Solidar übernimmt einen Teil der Kosten für Zahnspangen durch die Zahlung von zwei Festbeträgen von 50 € bei der vorzeitigen Kieferorthopädie. Die vorzeitige Kieferorthopädie wird bis zum 9. Geburtstag Ihres Kindes gewährt. 

Die Denta-Solidar erstattet außerdem 100% der gesetzlichen Eigenanteile, insofern Ihr Kind eine AMA (allgemeine medizinische Akte) besitzt.

Klassische Kieferorthopädie: bis zu 500 € 

Für Behandlungen, die von der Pflichtversicherung erstattet werden:

  • Voruntersuchung, regelmäßige Kontrolluntersuchungen und Retentionskontrollen: 100%ige Erstattung der gesetzlichen Eigenanteile, sofern Ihr Kind eine allgemeine medizinische Akte besitzt
  • Zahnspange im Rahmen der klassischen Kieferorthopädie: Festbetrag von 500 € (zwei Festbeträge von 250 €) + zusätzlicher Festbetrag von 500 €, sofern eine besondere Krankheit vorliegt (Lippen- und/oder Gaumenspalte usw.)
  • 100%ige Erstattung der gesetzlichen Eigenanteile. Der Antrag auf Kostenerstattung muss vor dem 15. Geburtstag beim Vertrauensarzt der Krankenkasse eingereicht werden. 

    Alles erfolgt automatisch. Die Erstattung der gesetzlichen Eigenanteile (Voruntersuchungen, regelmäßige Kontrolluntersuchungen, Retentionskontrollen und vorzeitige Kieferorthopädie) erfolgt automatisch bei der Abrechnung der Leistungsbescheinigung mit der CKK oder per Drittzahlersystem. Der Festbetrag für besondere Erkrankungen wird nach dem 37. Kontrollbesuch ausgezahlt.

    Gut zu wissen: Die Erstattung erfolgt in zwei Schritten. Zuerst erhalten Sie diejenige der gesetzlichen Krankenversicherung, dann folgt innerhalb von 2 Werktagen diejenige der Zusatzversicherung (Denta-Solidar).

    Zahnprothesen und -implantate: bis zu 200 €

    Die Denta-Solidar zahlt 200 € für Zahnersatz, der nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird. Die Leistung wird sowohl für herausnehmbare Prothesen (Gebiss) vor dem 50. Lebensjahr als auch für feste Prothesen (Kronen, Bridge...) und Implantate gewährt. Eine Erneuerung ist alle 3 Jahre möglich.

      Um den Festbetrag zu erhalten, lassen Sie diesen Antrag auf Erstattung der Denta-Solidar von Ihrem Zahnarzt ausfüllen oder fragen Sie ihn nach einer Rechnung. Das Erstattungsformular oder die Rechnung (Original oder Kopie) können Sie in Papierform oder über die App Meine CKK einreichen.

      Sie haben die Zahnzusatzversicherung Denta + abgeschlossen? Dann brauchen Sie diesen Erstattungsantrag nicht auszufüllen. Indem Sie die Formular der Denta + einreichen, erhalten Sie automatisch die Erstattung der Denta-Solidar von 200 € (Prothesen und Implantate).

      Zahnpflege für unter 19 Jährige: 100 % erstattet

      Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt für Leistungsberechtigte unter 19 Jahren die gesamten Kosten zu 100 % (des amtlichen Tarifs). Wenn der Leistungserbringer sich an den Vertrag mit den Krankenkassen hält (Vertragszahnarzt) kostet die zahnmedizinische Versorgung Ihrer Kinder also nichts. Um zu erfahren, ob Ihre Zahnarzt sich an den Vertrag mit den Kassen hält, empfehlen wir Ihnen unser Online-Tool.