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Denta- Solidar: die Zahnzusatzversicherung, die automatisch in Ihrem Beitrag enthalten ist!

Es ist nicht normal, dass die zahnärztliche Versorgung Ihrer Familie Sie in finanzielle Bedrängnis stürzt. Aus diesem Grund genießen die Mitglieder der Christlichen Krankenkasse (CKK) automatisch eine hochwertige Absicherung der zahnmedizinischen Leistungen: die Denta-Solidar
Diese Absicherung ist automatisch im normalen Krankenkassenbeitrag der CKK enthalten. Die Denta-Solidar übernimmt einen Teil der Kosten für Kieferorthopädie, Prothesen und Zahnimplantate.

 
  • schon im Mitgliedsbeitrag der Zusatzversicherung enthalten
  • ohne Fragebogen und ohne vorherige ärztliche Untersuchung
  • ohne Altersgrenze
  • ohne Selbstbeteiligung
  • ohne Wartezeit, sofern Sie die Zusatzversicherungsbeiträge der Christlichen Krankenkasse regelmäßig entrichten 
 

Die Vorzeitige Kieferorthopädie

Die Denta-Solidar übernimmt einen Teil der Kosten für Zahnspangen durch die Zahlung von zwei Festbeträgen von 50 € bei der vorzeitigen Kieferorthopädie. Die vorzeitige Kieferorthopädie wird bis zum 9. Geburtstag Ihres Kindes gewährt. DIe Denta- Solidar erstattet außerdem  100% der gesetzlichen Eigenanteile, insofern Ihr Kind eine AMA (allgemeine medizinische Akte) besitzt.


Zahnspange im Rahmen der klassischen Kieferorthopädie: Festbetrag von 375 Euro (bis zu 750€) + 100% der gesetzlichen Eigenanteile für die Kontrollen

  • Voruntersuchung, regelmäßige Kontrolluntersuchungen und Retentionskontrollen: 100%ige Erstattung der gesetzlichen Eigenanteile, sofern Ihr Kind eine allgemeine medizinische Akte besitzt
  • Zahnspange im Rahmen der klassischen Kieferorthopädie: Festbetrag von 375 Euro (zwei Festbeträge von 187.50€) + zusätzlicher Festbetrag von 375€, sofern eine besondere Krankheit vorliegt (Lippen- und/oder Gaumenspalte usw.)
  • 100%ige Erstattung der gesetzlichen Eigenanteile. Der Antrag auf Kostenerstattung muss vor dem 15. Geburtstag beim Vertrauensarzt der Krankenkasse eingereicht werden.
 

Zahnprothesen und Implantate

Die Denta-Solidar zahlt 175 Euro für Zahnersatz, der nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird. Die Leistung wird sowohl für herausnehmbare Prothesen (Gebiss) vor dem 50. Lebensjahr als auch für feste Prothesen (Kronen, Bridge, …) und Implantate gewährt. Eine Erneuerung ist alle 7 Jahre möglich.


Leistungen für Leistungsberechtigte unter 18 Jahren

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt für Leistungsberechtigte unter 18 Jahren die gesamten Kosten zu 100% (des amtlichen Tarifs). Wenn der Leistungserbringer sich an den Vertrag mit den Krankenkassen hält (Vertragszahnarzt) kostet die zahnmedizinische Versorgung Ihrer Kinder unter 18 Jahren Sie also nichts. Um zu erfahren, ob Ihre Zahnarzt sich an den Vertrag mit den Kassen hält, empfehlen wir Ihnen diese Anwendung.

Von nun an erfolgt die Erstattung der zahnärztlichen Leistungen für Kinder im Alter von 0 bis 18 Jahren in 2 Stufen. Sie erhalten zunächst die Erstattung aus der Pflichtversicherung. Die Rückerstattung durch die Zusatzversicherung (gesetzlicher Eigenanteil) erfolgt automatisch innerhalb von 2 Arbeitstagen. Sie brauchen keine weiteren Schritte zu unternehmen.

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Wie erhalte ich eine Rückerstattung?

Sie sind Mitglied der CKK und zahlen regelmäßig Ihre Beiträge? Dann erhalten Sie automatisch den Anspruch auf die Senta- Solidar.

Ansonsten ist es ganz einfach! Alles, was Sie tun müssen, ist:

Von nun an werden Ihre zahnärztlichen Leistungen in zwei Stufen erstattet. Zunächst erhalten Sie die Erstattung von der Pflichtversicherung. Die Erstattung durch die Dento- Solidar erfolgt automatisch innerhalb von 2 Werktagen. Sie brauchen nichts zu unternehmen.


Wie erhalte ich eine Erstattung für die Kieferorthopädie?

Die Erstattung der gesetzlichen Eigenanteile ( Voruntersuchungen, regelmäßige Kontrolluntersuchungen, Retentionskontrollen und vorzeitige Kieferorthopädie) erfolgt automatisch bei der Abrechnung der Behandlungsbescheinigungen mit der Krankenkasse oder per Drittzahler Systen , wenn eine AMA (allgemeine medizinische Akte) eröffnet ist.

Die Festbeträge (2 X 187,50 Euro klassische Kieferorthopädie und 2 x 50€ für die vorzeitige Kieferorthopädie) für die Zahnspange werden automatisch gewährt, wenn die entsprechenden Behandlungsbescheinigungen mit der Krankenkasse abgerechnet werden.

Wenn Ihr Kind an einer besonderen Krankheit leidet, wird der Festbetrag von 375 € automatisch über die Leistungsbescheinigung nach dem 37. Besuch oder über das Drittzahlersystem gezahlt.


Wie erhalte ich eine Erstattung für Prothesen und Implantate?

Um den Festbetrag zu erhalten, lassen Sie diesen Erstattungsantrag (PDF) von Ihrem Zahnarzt ausfüllen.

Sie haben unsere Zahnzusatzversicherung Denta + abgeschlossen? Dann brauchen Sie diesen Erstattungsantrag nicht auszufüllen. Indem Sie die Forulare der Denta + einreichen (Behandlungsplan erforderlich VOR der Behandlung), erhalten Sie automatisch die Erstattung der Denta- Solidar von 175€ (Prothesen und Implantate).

Möchten Sie Ihre zahnärztlichen Behandlungen, die Kieferorthopädie und den Zahnersatz noch besser absichern? Dann werfen Sie einen Blick auf die Denta + , die Zahnzusatzversicherung der CKK zum geringen Preis.

Mehr Infos zu unserer Zahnzusatzversicherung Denta +.

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