Staffelung oder Reduzierung des Eigenanteils

Sie möchten einen Facharzt aufsuchen? Fragen Sie Ihren Hausarzt nach einer „Überweisung an einen Facharzt“. Mit diesem Dokument können Sie bis zu 5 € Ermäßigung auf Ihren Eigenanteil erhalten.

Reduzierung des Eigenanteils

Die Ermäßigung des Eigenanteils, auch Staffelung genannt, beträgt 2 bis 5 €. Sie gilt, wenn ein Patient von einem Allgemeinmediziner an einen Facharzt überwiesen wird.

Konkret bedeutet dies, dass ein Patient, der einen Facharzt aufsucht, nachdem er von einem Allgemeinmediziner an diesen überwiesen wurde, von dieser Ermäßigung des Eigenanteils (d. h. des Betrags, den der Patient noch selbst zu tragen hat) profitiert. Sie beläuft sich auf 5 € für gewöhnliche Versicherte und 2 € für Versicherte, die Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung (EKE) haben.

Bedingungen für die Ermäßigung

  • Der Patient muss über eine allgemeine medizinische Akte (AMA) verfügen. 
    Der Hausarzt, der den Patienten an einen Facharzt überweist, muss nicht zwingend der Verwalter der Gesundheitsakte sein.
  • Die Ermäßigung gilt bei den folgenden Fachärzten: 
    Kardiologe, Dermatologe, Endokrinologe, Gastroenterologe, Geriater, Gynäkologe, Neurologe, Neuropsychiater, Ophthalmologe, HNO-Arzt, Kinderarzt, Pneumologe, Psychiater, Rheumatologe, Facharzt für Innere Medizin, Stomatologe, Urologe.
  • Die Ermäßigung gilt einmal pro Jahr und Fachrichtung. 
    Wenn der Patient mehrmals einen Arzt derselben Fachrichtung aufsucht, gilt die Ermäßigung für die erste Beratung, die der Krankenkasse zur Erstattung vorgelegt wird. Die Ermäßigung gilt nicht, wenn der Behandlungsnachweis für die Beratung über die Drittzahlerregelung abgerechnet wird.

Wie erhalte ich die Rückerstattung?

  • Der Allgemeinmediziner händigt dem Patienten eine „Überweisung an einen Facharzt“ (in Französisch) aus, auf der die Fachrichtung angegeben ist.   
  • Der Patient muss diese „Überweisung“ dann dem Facharzt vorlegen.   
  • Der Patient muss schließlich die vom Facharzt ausgestellte Behandlungsbescheinigung sowie die „Überweisung“ bei der Krankenkasse einreichen. 
    Wenn der Arzt elektronisch abrechnet (eAttest), wird das Formular für die Überweisung an einen Facharzt in der Patientenakte aufbewahrt. Der Patient bezahlt den gesamten Betrag, der Zuschlag wird ihm später zurückerstattet.

Beispiel

Wie viel wird Ihnen für eine Beratung von 44,56 € bei einem vertraglich gebundenen Kardiologen erstattet? 

 Beitrag der Pflichtversicherung*
 Beratung ohne Überweisung des Allgemeinmediziners  Beratung mit Überweisung des Allgemeinmediziners
Rückerstattung gewöhnliche Versicherte32,5637,56
Erstattung Versicherte mit Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung (EKE)41,5643,56

*Stand 1. Juni 2023.