Kostenerstattung Diabetes

Leiden Sie an Diabetes? Die Pflichtversicherung sieht Erstattungen für bestimmte krankheitsbedingte Kosten sowie für Produkte zur Selbstüberwachung zu Hause vor.

Kostenerstattung und -beteiligung

  • Spritzen: Kostenerstattung von bis zu 50 %, sofern sie ärztlich verordnet werden (maximal 30 Spritzen je Verordnung)
  • Insulin und orale Antidiabetika: vollständige Kostenerstattung
  • Termine bei einem Ernährungsberater: Kostenbeteiligung für zwei Termine pro Jahr bei einem zugelassenen Ernährungsberater
  • Termine bei einem Podologen: Kostenbeteiligung für zwei Termine pro Jahr bei einem zugelassenen Podologen
  • Sprechstunde bei einem Diabetesberater: Kostenerstattung für 4 Beratungen pro Jahr bei einem anerkannten Diabetesberater 
  • Selbstkontrolle zu Hause: zusätzliche Beteiligungen und eine zielorientierte Weiterbildung für Diabetespatienten, die eine Genehmigung für die Selbstüberwachung zu Hause erhalten haben
  • Glukosesensoren: vollständige Rückerstattung für Patienten mit Typ-1-Diabetes und Kostenbeteiligung für manche Patienten mit Typ-2-Diabetes
  • Abschaffung der Eigenanteile: Übernahme der Eigenanteile für die jährliche Munduntersuchung beim Zahnarzt (301593-301604) sowie für Beratungen beim Allgemeinmediziner und Facharzt, die den Patienten betreuen (im Rahmen des Behandlungsverlaufs) 

Wie können Sie das in Anspruch nehmen? 

  • Entweder über einen Behandlungsstart: Dieser ermöglicht eine bessere Organisation Ihrer Pflege und eine erweiterte Erstattung, wobei die integrierte multidisziplinäre Behandlung bevorzugt wird: Allgemeinmedizin, Zahnpflege, Ernährungsberatung, Podologie, Diabetesaufklärung... 
  • Oder über einen Versorgungsverlauf: Ein Versorgungsverlauf ist ein Vertrag zwischen einem Patienten, der an einer chronischen Krankheit leidet, seinem Hausarzt und dem Facharzt, der seine Behandlung überwacht. Mehr erfahren
  • Oder über einen Vertrag: Erwachsene Diabetespatienten können an einem Programm teilnehmen, das von spezialisierten Zentren entwickelt wurde. Mehr erfahren

Beratungen bei einem Ernährungsberater und/oder beim Podologen

  • Zwei Termine von 30 Minuten pro Jahr bei einem zugelassenen Ernährungsberater. Diese beiden Termine können am selben Tag stattfinden und haben dann eine Dauer von mindestens einer Stunde (außer bei Patienten, die von einer Vereinbarung für das Diabetes-Selbstmanagement profitieren).
  • Zwei Termine von 45 Minuten pro Jahr bei einem zugelassenen Podologen, sofern ein hohes Risiko für Fußwunden besteht (der Arzt kann feststellen, ob bei einem Patienten ein solches Risiko vorliegt). Diese beiden Termine können nicht am selben Tag stattfinden.

Um eine Kostenerstattung zu erhalten, lassen Sie der CKK die ärztliche Verordnung und die Behandlungsbescheinigung des Ernährungsberaters oder des Podologen zukommen. 

Der Betrag, der vom Patienten nach der Kostenerstattung zu tragen ist (gesetzlicher Eigenanteil), wird in der maximalen Gesundheitsrechnung (MAGER) erfasst.

    • Einen vom LIKIV anerkannten Leistungserbringer konsultieren
    • Über eine ärztliche Verordnung verfügen
    • Keine Kostenübernahme für Leistungen während eines Krankenhausaufenthalts

    Blutzucker-Selbstkontrolle zu Hause

    Müssen Sie mindestens zweimal am Tag Insulin spritzen? Dann können Sie von einer Vereinbarung zur Selbstüberwachung zu Hause profitieren. Diese Maßnahme ermöglicht es Diabetespatienten, kostenlos Material zu benutzen und eine besondere Betreuung durch ein vom LIKIV zugelassenes Diabeteszentrum zu erhalten. 

      • Kostenloses Blutzuckermessgerät und Zubehör;
      • Kostenloser Sensor für Typ-1-Diabetiker und ermäßigter Preis für Typ-2-Diabetiker;
      • 15% Ermäßigung auf die von unserem Partner Qualias verkauften Geräte zur medizinischen Überwachung;
      • Schulung zur Durchführung der Behandlung: Informationen zur Dosierung und Handhabung des Geräts, Hygienetipps, Hilfe bei der Einhaltung einer angepassten Ernährung, Erlernen des Umgangs mit den Blutzuckerwerten;
      • Soziale und emotionale Begleitung. Spezielle Informationen für die Schule, wenn der Patient ein Kind ist.
      1. Der Hausarzt stellt seine Diagnose und überweist Sie zu einem Facharzt in einem vom LIKIV zugelassenen Zentrum, um die Vereinbarung über die Blutzuckerselbstkontrolle zu Hause in Anspruch zu nehmen. Die zugelassenen Zentren sind häufig Teil der Abteilung für Diabetologie, Endokrinologie oder Innere Medizin eines Krankenhauses.
      2. Der Facharzt schickt einen Antrag an den Vertrauensarzt der Krankenkasse. 
      3. Auf der Grundlage dieses Antrags entscheidet der Vertrauensarzt, ob er die finanzielle Unterstützung der Pflichtversicherung für die Blutzuckerselbstmessung zu Hause gewährt oder nicht. Anschließend informiert er den Arzt des Zentrums und Sie in einem Schreiben über seine Entscheidung.

      Glukosesensoren für Diabetespatienten

      Dank der Glukosesensoren müssen Sie keine Bluttropfen mehr entnehmen, um Ihren Blutzucker zu messen. Der Sensor ähnelt einem Pflaster, das oben auf den Arm geklebt wird. Dank einer winzigen Nadel misst er kontinuierlich den Blutzucker; er hat einen Speicher von vier Stunden. 

      Mithilfe eines Lesegeräts (Scanner), der ein paar Sekunden lang über den Sensor gehalten wird, kann die Entwicklung des Blutzuckers mitverfolgt werden. Es ist also nicht mehr nötig, sich mehrmals am Tag zu piksen. Zur Kontrolle ist es jedoch noch möglich. 

      Interessiert? Sprechen Sie mit Ihrem Facharzt für Endokrinologie/Diabetologie über diese Möglichkeit. Die zugelassenen Diabeteszentren können bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag stellen und Ihnen das nötige Material besorgen. 

        Ein Sensor kostet 60 € für 14 Tage. Ein Lesegerät kostet ungefähr 60 €. 

        Die Glukosesensoren werden für Patienten mit Typ-1-Diabetes und für bestimmte Patienten mit Typ-2-Diabetes übernommen:

        • Patienten mit Typ-1-Diabetes erhalten eine vollständige Kostenerstattung 
        • Patienten mit Typ-2-Diabetes, die an einer schwerwiegenden Erkrankung leiden (siehe Bedingungen unten), bezahlen täglich 3,49 € für maximal sechs Monate
        • Andere Diabetespatienten (siehe Bedingungen unten) bezahlen täglich 2,52 €

        Die Zahlung erfolgt nach Erhalt der Rechnung. Über die oben genannten Beträge hinaus dürfen keine weiteren Gebühren erhoben werden.

        • Betreuung durch ein zugelassenes Diabeteszentrum für Erwachsene
        • Erkrankung an einer der zwei folgenden Formen von Diabetes:
          • Typ-1-Diabetes
          • Typ-2-Diabetes oder eine andere Form von Diabetes, wenn
            • alle 24 Stunden drei oder mehr Insulinspritzen oder andere injizierbare Antidiabetika nötig sind
            • alle 24 Stunden zwei Insulinspritzen nötig sind, ergänzt durch andere injizierbare Antidiabetika
          • Typ-2-Diabetes und eine schwerwiegende Erkrankung (z. B. Krebs), wenn
            • alle 24 Stunden zwei Insulinspritzen nötig sind, ergänzt durch andere injizierbare Antidiabetika
            • alle 24 Stunden eine Insulinspritzen nötig ist, ergänzt durch andere injizierbare Antidiabetika
          • Schwangerschaftsdiabetes, der durch eine oder mehrere Insulinspritzen behandelt wird
          • Diabetes nach einer Organtransplantation, der durch eine oder mehrere Insulinspritzen behandelt wird
          • Diabetespatient mit Nierendialyse, der mit einer oder mehreren Insulinspritzen behandelt wird

        Anmerkungen:

        • Personen mit Versorgungsverlauf oder Vorversorgungsverlauf sind nicht betroffen.
        • Diese Methode ist nicht für alle Patienten geeignet. Der Sensor kann bei manchen Personen eine allergische Reaktion verursachen.