Rückerstattung für die Betreuung kranker Kinder

Ihr Kind ist krank und Sie haben niemanden, der es betreuen kann? Die CKK erstattet bis zu 80 € pro Tag, wenn Sie einen Betreuungsdienst für kranke Kinder in Anspruch nehmen.

Die CKK erstattet bis zu 80 € pro Tag (20 Tage pro Kind und pro Jahr), wenn Sie einen Betreuungsdienst für kranke Kinder in Anspruch nehmen für Kinder bis zu ihrem vollendeten 12. Lebensjahr (bis zum Vortag von ihrem 18. Geburtstag für bestimmte chronische Krankheiten), unter der Voraussetzung, dass sie über ein ärztliches Attest verfügen.

Bedingungen, um den Vorteil Betreuung kranker Kinder in Anspruch nehmen zu können

  • Ihr Kind muss am Tag der Betreuung zwischen null und zwölf Jahre alt sein (bis zum Tag vor seinem 13. Geburtstag). 
  • Die Krankheit muss durch ein ärztliches Attest belegt werden. 
  • Die Kostenbeteiligung wird sogar bis zum Tag vor dem 18. Geburtstag gewährt, wenn eine chronische Erkrankung vorliegt. Die Entscheidung über die Übernahme der Betreuung liegt beim Betreuungsdienst. Die CKK greift in diese Entscheidung niemals ein. 

Wie können Sie die Erstattung erhalten? 

Um diese Leistung zu erhalten, müssen Sie die Rechnung des Dienstes, den Sie in Anspruch genommen haben, und das ärztliche Attest des Kindes vorlegen. 

Planen Sie voraus  

Warten Sie nicht, bis Ihr Kind krank wird, sondern melden Sie sich bei einem Betreuungsdienst für kranke Kinder an. Durch einen ersten Kontakt mit dem Dienst können Sie alle relevanten Informationen bereitstellen, prüfen lassen, ob der Dienst Ihr Kind betreuen würde, wenn Sie von zu Hause aus arbeiten, oder ob er für die Betreuung eines Kindes mit einer chronischen Erkrankung qualifiziert ist.