Rückerstattung der Anzahlungen bei einem Krankenhausaufenthalt

Sie erhalten eine Erstattung der gesetzlichen Anzahlungen, die bei einem Aufenthalt von mindestens einer Nacht im Krankenhaus gezahlt wurden.

Einige Krankenhäuser verlangen bei der Ankunft im Krankenhaus oder innerhalb weniger Tage eine Anzahlung.

Wie hoch die Anzahlung ist, hängt von der Art des gewählten Zimmers, des Krankenhauses und davon ab, ob Sie Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung haben oder nicht. Im Allgemeinen ist während des gesamten Krankenhausaufenthaltes alle 7 Tage eine Anzahlung zu leisten.

Die Höhe der gesetzlichen Anzahlungen:

Versicherter ZweibettzimmerEinzelzimmer
Gewöhnlicher Versicherter150 €150 € zuzüglich 7 Mal den täglichen Zimmerzuschlag
Kinder, die bei einem gewöhnlichen Versicherten mitversichert sind75 €75 € zuzüglich 7 Mal den täglichen Zimmerzuschlag
Versicherte mit Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung und ihre Mitversicherte50 €50 € zuzüglich 7 Mal den täglichen Zimmerzuschlag

 

Rückerstattung der Anzahlung über die Hospi +

Die Erstattung ist Abhängig von Ihrer Versicherung und Ihrer Zimmerwahl. 

Art des ZimmersHospi+
Krankenhausaufenthalt in einem ZweibettzimmerRückerstattung von 100% der Anzahlung (abzüglich eines jährlichen Selbstbehalts von 100 € für über 18-Jährige)
Krankenhausaufenthalt in einem EinzelzimmerRückerstattung von 100% der Anzahlung, die für ein Mehrbettzimmer verlangt würde (abzüglich eines jährlichen Selbstbehalts von 100 € für über 18-Jährige)

    Dank der Hospi + wird Ihnen die Anzahlung erstattet, abzüglich eines jährlichen Selbstbehalts von 100 €. Mitversicherte unter 18 Jahren zahlen keinen Selbstbehalt.

    Beispiel

    Sie sind ein gewöhnlicher Versicherter (das heißt, dass Sie keinen Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung haben) und werden zwei Wochen lang in einem Zweibettzimmer im Krankenhaus behandelt.
    In der ersten Woche verlangt das Krankenhaus eine Anzahlung von 150 €. Davon erstatten wir Ihnen 50 €, weil wir den Selbstbehalt von 100 € abziehen müssen, wenn Sie über 18 Jahre alt sind).
    Für die zweite Woche verlangt das Krankenhaus erneut 150 €. Diese 150 € erstatten wir in voller Höhe. 

    Dank der Hospi +, wird diese Anzahlung Ihnen zum Teil auf der Grundlage des Betrags erstattet, der Ihnen im Mehrbett- oder Zweibettzimmer zugestanden hätte.

    Beispiel

    Sie sind ein gewöhnlicher Versicherter (das heißt, dass Sie keinen Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung haben) und werden zwei Wochen lang in einem Einzelzimmer im Krankenhaus behandelt.
    In der ersten Woche verlangt das Krankenhaus eine Anzahlung von 540 €. Davon erstatten wir Ihnen 50 € (weil die Anzahlung im Zweibettzimmer 150 € betragen hätte und weil wir den Selbstbehalt abziehen müssen, wenn Sie über 18 Jahre alt sind).
    Für die zweite Woche verlangt das Krankenhaus erneut 540 €. Davon erstatten wir Ihnen 150 € (weil die Anzahlung im Zweibettzimmer 150 € betragen hätte). 

    Rückerstattung der Anzahlung über die Hospi+100 oder Hospi+200

    Die Erstattung ist Abhängig von Ihrer Versicherung und Ihrer Zimmerwahl

    Art des ZimmersHospi+100 / Hospi+200
    Krankenhausaufenthalt in einem ZweibettzimmerRückerstattung von 100% der Anzahlung
    Krankenhausaufenthalt in einem EinelzimmerRückerstattung der Anzahlung bis zu einem Höchstbetrag von 500 € pro Woche (abzüglich eines jährlichen Selbstbehalts von 100 € für über 18-Jährige)

      Dank der Hospi +100 oder Hospi +200, wird die Anzahlung Ihnen in voller Höhe erstattet.

      Beispiel

      Sie sind ein gewöhnlicher Versicherter (das heißt, dass Sie keinen Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung haben) und werden zwei Wochen lang in einem Zweibettzimmer im Krankenhaus behandelt. In der ersten Woche verlangt das Krankenhaus eine Anzahlung von 150 €. Diese 150 € zahlen erstatten wir in voller Höhe. Für die zweite Woche verlangt das Krankenhaus erneut 150 €. 

      Dank der Hospi +100 oder Hospi +200, wird die Anzahlung Ihnen bis zu 500 € je Woche nach Abzug eines jährlichen Selbstbehalts von 100 € erstattet. Mitversicherte unter 18 Jahren zahlen keinen Selbstbehalt.

      Beispiel

      Sie sind ein gewöhnlicher Versicherter (das heißt, dass Sie keinen Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung haben) und werden zwei Wochen lang in einem Einzelzimmer im Krankenhaus behandelt.
      In der ersten Woche verlangt das Krankenhaus eine Anzahlung von 540 €. Davon erstatten wir Ihnen 440 € (weil wir den Selbstbehalt von 100 € abziehen müssen, wenn Sie über 18 Jahre alt sind).
      Für die zweite Woche verlangt das Krankenhaus erneut 540 €. Davon erstatten wir Ihnen 500 € (das ist der wöchentliche Höchstbetrag).

      Wie erfolgt die Rückerstattung der Anzahlung?

      Abzug der Vorauszahlungen bei der endgültigen Abrechnung der Krankenhauskosten

      Bei der Erstattung Ihrer Krankenhausrechnung werden die Vorauszahlungen, die Sie für die Anzahlungen erhalten haben, von der Endsumme abgezogen. 

      Beispiel: Für Ihren zweiwöchigen Krankenhausaufenthalt erhalten Sie eine Krankenhausrechnung über 3500 €.
      Davon übernimmt die Krankenhausversicherung 3200 €.
      Als Vorauszahlung haben Sie bereits 940 € erhalten. Dann zahlt die Versicherung noch 2560 € (3200 € - 940 €).

      Wenn sich nachträglich herausstellt, dass der Krankenhausaufenthalt nicht abgedeckt war oder die Vorauszahlungen höher waren als die Gesamterstattung der Versicherung, werden die zu Unrecht gezahlten Beträge zurückgefordert.

      Beispiel: Für Ihren zweiwöchigen Krankenhausaufenthalt erhalten Sie eine Krankenhausrechnung über 900 €.
      Davon übernimmt die Krankenhausversicherung 800 €. Als Vorauszahlung haben Sie bereits 940 € erhalten. Dann müssen Sie der Versicherung 140 € zurückzahlen.

      FAQ

      Fragen zu unseren Versicherungen?

      Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu unseren Krankenhaus- und Zahnzusatzversicherungen.