Einige Krankenhäuser verlangen bei der Ankunft im Krankenhaus oder innerhalb weniger Tage eine Anzahlung.
Wie hoch die Anzahlung ist, hängt von der Art des gewählten Zimmers, des Krankenhauses und davon ab, ob Sie Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung haben oder nicht. Im Allgemeinen ist während des gesamten Krankenhausaufenthaltes alle 7 Tage eine Anzahlung zu leisten.
Hier sind die gesetzlichen Anzahlungen:
Versicherter | Mehrbett- und Zweibettzimmer | Einbettzimmer |
---|---|---|
Gewöhnlicher Versicherter | 150 € | 150 € zuzüglich 7 Mal den täglichen Zimmerzuschlag |
Kinder, die bei einem gewöhnlichen Versicherten mitversichert sind | 75 € | 75 € zuzüglich 7 Mal den täglichen Zimmerzuschlag |
Versicherte mit Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung und ihre Mitversicherte | 50 € | 50 € zuzüglich 7 Mal den täglichen Zimmerzuschlag |
Die Erstattung ist Abhängig von Ihrer Versicherung und Ihrer Zimmerwahl.
Art des Zimmers | Hospi+ |
---|---|
Krankenhausaufenthalt in einem Mehrbettzimmer | Rückerstattung von 100% der Anzahlung (abzüglich eines jährlichen Selbstbehalts von 100 € für über 18-Jährige) |
Krankenhausaufenthalt in einem Einbettzimmer | Rückerstattung von 100% der Anzahlung, die für ein Mehrbettzimmer verlangt würde (abzüglich eines jährlichen Selbstbehalts von 100 € für über 18-Jährige) |
Wenn Sie die Hospi + abgeschlossen haben, wird Ihnen die Anzahlung in voller Höhe erstattet, abzüglich eines jährlichen Selbstbehalts von 100 Euro. Mitversicherte unter 18 Jahren zahlen keinen Selbstbehalt.
Beispiel:
Sie sind ein gewöhnlicher Versicherter (das heißt, dass Sie keinen Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung haben) und werden zwei Wochen lang in einem Zweibettzimmer im Krankenhaus behandelt.
In der ersten Woche verlangt das Krankenhaus eine Anzahlung von 150 Euro. Davon erstatten wir Ihnen 50 Euro, weil wir den Selbstbehalt von 100 Euro abziehen müssen, wenn Sie über 18 Jahre alt sind).
Für die zweite Woche verlangt das Krankenhaus erneut 150 Euro. Diese 150 Euro erstatten wir in voller Höhe.
Wenn Sie die Hospi + haben, wird diese Anzahlung Ihnen zum Teil auf der Grundlage des Betrags erstattet, der Ihnen im Mehrbett- oder Zweibettzimmer zugestanden hätte.
Beispiel:
Sie sind ein gewöhnlicher Versicherter (das heißt, dass Sie keinen Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung haben) und werden zwei Wochen lang in einem Einzelzimmer im Krankenhaus behandelt.
In der ersten Woche verlangt das Krankenhaus eine Anzahlung von 540 Euro. Davon erstatten wir Ihnen 50 Euro (weil die Anzahlung im Zweibettzimmer 150 Euro betragen hätte und weil wir den Selbstbehalt abziehen müssen, wenn Sie über 18 Jahre alt sind).
Für die zweite Woche verlangt das Krankenhaus erneut 540 Euro. Davon erstatten wir Ihnen 150 Euro (weil die Anzahlung im Zweibettzimmer 150 Euro betragen hätte).
Die Erstattung ist Abhängig von Ihrer Versicherung und Ihrer Zimmerwahl
Art des Zimmers | Hospi+100 / Hospi+200 |
---|---|
Krankenhausaufenthalt in einem Mehrbettzimmer | Rückerstattung von 100% der Anzahlung |
Krankenhausaufenthalt in einem Einbettzimmer | Rückerstattung der Anzahlung bis zu einem Höchstbetrag von 500 € pro Woche (abzüglich eines jährlichen Selbstbehalts von 100 € für über 18-Jährige) |
Zur Erstattung Ihrer Krankenhauskosten:
Bei der Erstattung Ihrer Krankenhausrechnung werden die Vorauszahlungen, die Sie für die Anzahlungen erhalten haben, von der Endsumme abgezogen.
Beispiel:
Für Ihren zweiwöchigen Krankenhausaufenthalt erhalten Sie eine Krankenhausrechnung über 3500 Euro.
Davon übernimmt die Krankenhausversicherung 3200 Euro.
Als Vorauszahlung haben Sie bereits 940 Euro erhalten. Dann zahlt die Versicherung noch 2560 Euro (3200 € - 940 Euro).
Wenn sich nachträglich herausstellt, dass der Krankenhausaufenthalt nicht abgedeckt war oder die Vorauszahlungen höher waren als die Gesamterstattung der Versicherung, werden die zu Unrecht gezahlten Beträge zurückgefordert.
Beispiel:
Für Ihren zweiwöchigen Krankenhausaufenthalt erhalten Sie eine Krankenhausrechnung über 900 Euro.
Davon übernimmt die Krankenhausversicherung 800 Euro. Als Vorauszahlung haben Sie bereits 940 Euro erhalten.
Dann müssen Sie der Versicherung 140 Euro zurückzahlen).