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Rückerstattung der Anzahlungen

Sie erhalten eine Erstattung der gesetzlichen Anzahlungen, die bei einem Aufenthalt von mindestens einer Nacht im Krankenhaus gezahlt wurden.

Einige Krankenhäuser verlangen bei der Ankunft im Krankenhaus oder innerhalb weniger Tage eine Anzahlung.

Wie hoch die Anzahlung ist, hängt von der Art des gewählten Zimmers, des Krankenhauses und davon ab, ob Sie Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung haben oder nicht. Im Allgemeinen ist während des gesamten Krankenhausaufenthaltes alle 7 Tage eine Anzahlung zu leisten.

Hier sind die gesetzlichen Anzahlungen:

VersicherterMehrbett- und ZweibettzimmerEinbettzimmer
Gewöhnlicher Versicherter150 €150 € zuzüglich 7 Mal den täglichen Zimmerzuschlag
Kinder, die bei einem gewöhnlichen Versicherten mitversichert sind75 €75 € zuzüglich 7 Mal den täglichen Zimmerzuschlag
Versicherte mit Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung und ihre Mitversicherte50 €50 € zuzüglich 7 Mal den täglichen Zimmerzuschlag

Rückerstattung der Anzahlung über die Hospi +

Die Erstattung ist Abhängig von Ihrer Versicherung und Ihrer Zimmerwahl. 


Art des ZimmersHospi+
Krankenhausaufenthalt in einem MehrbettzimmerRückerstattung von 100% der Anzahlung (abzüglich eines jährlichen Selbstbehalts von 100 € für über 18-Jährige)
Krankenhausaufenthalt in einem EinbettzimmerRückerstattung von 100% der Anzahlung, die für ein Mehrbettzimmer verlangt würde (abzüglich eines jährlichen Selbstbehalts von 100 € für über 18-Jährige)
  • Werden Sie in einem Mehrbett- oder Zweibettzimmer behandelt? 

    Wenn Sie die Hospi + abgeschlossen haben, wird Ihnen die Anzahlung in voller Höhe erstattet, abzüglich eines jährlichen Selbstbehalts von 100 Euro. Mitversicherte unter 18 Jahren zahlen keinen Selbstbehalt.

    Beispiel:
    Sie sind ein gewöhnlicher Versicherter (das heißt, dass Sie keinen Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung haben) und werden zwei Wochen lang in einem Zweibettzimmer im Krankenhaus behandelt.
    In der ersten Woche verlangt das Krankenhaus eine Anzahlung von 150 Euro. Davon erstatten wir Ihnen 50 Euro, weil wir den Selbstbehalt von 100 Euro abziehen müssen, wenn Sie über 18 Jahre alt sind).
    Für die zweite Woche verlangt das Krankenhaus erneut 150 Euro. Diese 150 Euro erstatten wir in voller Höhe. 


  • Werden Sie in einem Einzelzimmer behandelt?

    Wenn Sie die Hospi + haben, wird diese Anzahlung Ihnen zum Teil auf der Grundlage des Betrags erstattet, der Ihnen im Mehrbett- oder Zweibettzimmer zugestanden hätte.

    Beispiel:
    Sie sind ein gewöhnlicher Versicherter (das heißt, dass Sie keinen Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung haben) und werden zwei Wochen lang in einem Einzelzimmer im Krankenhaus behandelt.
    In der ersten Woche verlangt das Krankenhaus eine Anzahlung von 540 Euro. Davon erstatten wir Ihnen 50 Euro (weil die Anzahlung im Zweibettzimmer 150 Euro betragen hätte und weil wir den Selbstbehalt abziehen müssen, wenn Sie über 18 Jahre alt sind).
    Für die zweite Woche verlangt das Krankenhaus erneut 540 Euro. Davon erstatten wir Ihnen 150 Euro (weil die Anzahlung im Zweibettzimmer 150 Euro betragen hätte). 

Rückerstattung der Anzahlung über die Hospi+100 oder Hospi+200

Die Erstattung ist Abhängig von Ihrer Versicherung und Ihrer Zimmerwahl

Art des ZimmersHospi+100 / Hospi+200
Krankenhausaufenthalt in einem MehrbettzimmerRückerstattung von 100% der Anzahlung
Krankenhausaufenthalt in einem EinbettzimmerRückerstattung der Anzahlung bis zu einem Höchstbetrag von 500 € pro Woche (abzüglich eines jährlichen Selbstbehalts von 100 € für über 18-Jährige)
  • Werden Sie in einem Mehrbett- oder Zweibettzimmer behandelt?

    Wenn Sie die Hospi +100 oder die Hospi +200 haben, wird die Anzahlung Ihnen in voller Höhe erstattet.

    Beispiel:
    Sie sind ein gewöhnlicher Versicherter (das heißt, dass Sie keinen Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung haben) und werden zwei Wochen lang in einem Zweibettzimmer im Krankenhaus behandelt. In der ersten Woche verlangt das Krankenhaus eine Anzahlung von 150 Euro. Diese 150 Euro zahlen erstatten wir in voller Höhe. Für die zweite Woche verlangt das Krankenhaus erneut 150 Euro. 
    Diese 150 Euro erstatten wir in voller Höhe. 


  • Werden Sie in einem Einbettzimmer behandelt?

    Wenn Sie die Hospi +100 oder die Hospi +200 haben, wird die Anzahlung Ihnen bis zu 500 Euro je Woche nach Abzug eines jährlichen Selbstbehalts von 100 Euro erstattet. Mitversicherte unter 18 Jahren zahlen keinen Selbstbehalt.

    Beispiel:
    Sie sind ein gewöhnlicher Versicherter (das heißt, dass Sie keinen Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung haben) und werden zwei Wochen lang in einem Einzelzimmer im Krankenhaus behandelt.
    In der ersten Woche verlangt das Krankenhaus eine Anzahlung von 540 Euro. Davon erstatten wir Ihnen 440 Euro (weil wir den Selbstbehalt von 100 Euro abziehen müssen, wenn Sie über 18 Jahre alt sind).
    Für die zweite Woche verlangt das Krankenhaus erneut 540 Euro. Davon erstatten wir Ihnen 500 Euro (das ist der wöchentliche Höchstbetrag).

Wie erfolgt die Rückerstattung?

Zur Erstattung Ihrer Krankenhauskosten:

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Abzug der Vorauszahlungen bei der endgültigen Abrechnung der Krankenhauskosten

Bei der Erstattung Ihrer Krankenhausrechnung werden die Vorauszahlungen, die Sie für die Anzahlungen erhalten haben, von der Endsumme abgezogen. 

Beispiel:
Für Ihren zweiwöchigen Krankenhausaufenthalt erhalten Sie eine Krankenhausrechnung über 3500 Euro.
Davon übernimmt die Krankenhausversicherung 3200 Euro.
Als Vorauszahlung haben Sie bereits 940 Euro erhalten. Dann zahlt die Versicherung noch 2560 Euro (3200 € - 940 Euro).

Wenn sich nachträglich herausstellt, dass der Krankenhausaufenthalt nicht abgedeckt war oder die Vorauszahlungen höher waren als die Gesamterstattung der Versicherung, werden die zu Unrecht gezahlten Beträge zurückgefordert.

Beispiel:
Für Ihren zweiwöchigen Krankenhausaufenthalt erhalten Sie eine Krankenhausrechnung über 900 Euro.
Davon übernimmt die Krankenhausversicherung 800 Euro. Als Vorauszahlung haben Sie bereits 940 Euro erhalten.
Dann müssen Sie der Versicherung 140 Euro zurückzahlen).