Die Geburt im Krankenhaus vorbereiten

Die Vorbereitung Ihres Krankenhausaufenthalts beginnt schon lange vor der Geburt. Die CKK unterstützt und informiert Sie und bietet Ihnen an Ihre Bedürfnisse angepasste Versicherungen.

prise en charge frais hospitalisation lors d'un accouchement

Bin ich im Falle eines Krankenhausaufenthalts abgesichert?

Sobald Sie einen Kinderwunsch haben oder schwanger sind, sollten Sie sicherstellen, dass Sie bezüglich Ihres Krankenhausaufenthalts rund um die Geburt gut abgesichert sind

Sie haben noch keine Krankenhausversicherung?

Dann ist es an der Zeit, die Angebote zu vergleichen, um sich für einen Versicherer zu entscheiden. Je nach Versicherer werden Sie eventuell darum gebeten, einige Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand in Form eines medizinischen Fragebogens zu beantworten. In bestimmten Fällen kann der Versicherer eine ärztliche Untersuchung anordnen. 

Nach Versicherungsabschluss ist im Allgemeinen eine Wartezeit vorgesehen. Diese variiert je nach Typ des Vertrags und/oder nach Versicherungsträger. Für welche Versicherung auch immer Sie sich entscheiden: Prüfen Sie die Bedingungen für die Kostenbeteiligung sorgfältig.

Ihre Krankenhausabsicherung bei der CKK

Wenn Sie Mitglied der CKK sind und regelmäßig Ihre Beiträge zahlen, profitieren Sie bereits von einer Krankenhausabsicherung bei einem Aufenthalt im Zweibettzimmer – und zwar ohne medizinischen Fragebogen oder ärztliche Untersuchung und ohne Wartezeit – selbst dann, wenn Sie bereits schwanger sind. Hierbei handelt es sich um die Hospi-Solidar.

Sie können Ihre Hospi-Solidar durch eine wahlfreie Versicherung der CKK ergänzen: Hospi +, Hospi +100 oder Hospi +200. Die Wartezeit beträgt sechs Monate – auch bei Schwangerschaft. Es gibt weder Fragebogen noch ärztliche Untersuchung. 

In welchem Krankenhaus entbinden?

Wenn Sie sich für eine Entbindung im Krankenhaus entscheiden: Welche Klinik sollten Sie wählen? Sie sollten bei dieser Entscheidung mehrere Faktoren abwägen: die Wahl des Dienstleisters, die medizinische Begleitung vor, während und nach der Entbindung, die geografische Nähe und vieles mehr. Ebenso wichtig ist es, die Krankenhaustarife zu kennen.

Vergleichen Sie die Preise der Krankenhäuser

Um eine böse finanzielle Überraschung zu vermeiden, ist es wichtig, die Tarife zu kennen, die das von Ihnen gewählte Krankenhaus anwendet. Führen Sie eine Simulation der Kosten für Ihren Krankenhausaufenthalt durch – mit unserem Online-Modul (Achtung: Es handelt sich um eine Preisauskunft, aber nicht um einen Kostenvoranschlag. Für weitere Informationen kontaktieren Sie das Krankenhaus). 

Zögern Sie auch nicht, Ihren Arzt zu fragen, ob er Vertragsarzt ist oder nicht (manche sind teilweise als Vertragsärzte tätig). Unabhängig vom gewählten Krankenhaus sind Honorarzuschläge sowie Zimmerzuschläge für Zweibettzimmer verboten. Dies gilt auch, wenn Ihr Leistungserbringer nicht vertraglich gebunden ist. Wenn Sie sich für ein Einzelzimmer entscheiden, erkundigen Sie sich beim Krankenhaus nach allen finanziellen Bedingungen! Falls erforderlich, wählen Sie eine wahlfreie Krankenhausversicherung

Geburt außerhalb des Krankenhauses

Sie möchten zu Hause oder in einem Geburtshaus entbinden? Die CKK unterstützt Sie bei Ihrer Wahl: Als Mitglied erhalten Sie eine Kostenbeteiligung von 150 €

Bei Ihrer Entbindung zu Hause oder in einem Geburtshaus werden Sie von einem oder mehreren Leistungserbringern begleitet, etwa von einer Hebamme, einem Gynäkologen… Informieren Sie sich darüber, ob diese vertraglich gebunden sind und wie hoch ihre Tarife sind.

Im Ausland entbinden

Die Bedingungen und die Vorgehensweise zum Erhalt einer Erstattung sind unterschiedlich und abhängig davon, ob sich das Entbindungsland inner- oder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) bzw. der Schweiz befindet.

    In diesem Fall können Sie die Erstattung in dem Land erhalten, in dem die Gesundheitsleistungen erbracht wurden. Gehen Sie bitte wie folgt vor:

    • Eine Genehmigung des Vertrauensarztes ist nicht notwendig. Außer wenn Sie aus medizinischen Gründen (geplante Entbindung) innerhalb des EWR oder in der Schweiz entbinden, in dem Fall müssen benötigen Sie die Genehmigung des Vertrauensarztes, um eine Erstattung zu erhalten.
    • Übermitteln Sie der Krankenkasse einen unterzeichneten Antrag, in dem der geplante Ort und das voraussichtliche Datum der Entbindung angeführt sind.
    • Von der Krankenkasse erhalten Sie das Dokument S2, das Sie vor Ort für eine Übernahme der Erstattung (vor, während und nach der Entbindung) je nach Tarif des Landes, in dem die Versorgung stattfindet, verwenden können. Achtung: Das Dokument S2 gilt ausschließlich für das öffentliche Gesundheitssystem (nicht privat). 
    • Achten Sie darauf, dieses Dokument – ebenso wie die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) – mitzunehmen.
    • Wenn Sie die Erstattung in Belgien erhalten möchten, sendet die Krankenkasse einen Antrag auf Gebührenermittlung an die Krankenversicherungskasse des jeweiligen Landes.

    Diese Vorgehensweise gilt für folgende Staaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern.

    Eine Genehmigung des Vertrauensarztes ist notwendig. Sie können nicht beliebig einen Krankenhausaufenthalt im Ausland planen und sich diesen erstatten lassen. Bei besonderen Fragen oder für weitere Informationen nehmen Sie Kontakt mit einem CKK-Kundenberater auf.

    Wenn Sie in Belgien entbinden, erkundigen Sie sich in Ihrem Herkunftsland zu den Bedingungen und zur Vorgehensweise für eine Erstattung.

    Der Aufenthalt auf der Geburtsstation und die Rückkehr nach Hause

    Die Dauer Ihres Aufenthalts auf der Geburtsstation hängt von Ihrem Gesundheitszustand und von jenem Ihres Babys ab. Wenn auf die Entbindung keine Komplikationen folgen und wenn das Baby bei guter Gesundheit ist, dauert Ihr Aufenthalt zwischen zwei und vier Tagen. Bei einem Kaiserschnitt bleiben Sie einige Tage länger im Krankenhaus (im Allgemeinen höchstens sieben Tage).

    In jedem Fall ist eine postnatale Begleitung durch eine Hebamme erforderlich. Im Krankenhaus, im Geburtshaus oder auch zu Hause begleitet Sie die Hebamme vor, während und nach der Schwangerschaft sowie auch bei der Geburt. Sie kann außerdem im ersten Lebensjahr des Babys Pflegedienste anbieten. Erkundigen Sie sich danach, ob es sich um eine Vertragshebamme handelt.

    Die Aufnahme ins Krankenhaus

    Die Aufnahmeerklärung

    Bei Ihrer Ankunft in der Geburtsstation erhalten Sie eine Aufnahmeerklärung, auf der die Preise für Dienstleistungen und Produkte im Krankenhaus aufgeführt werden.  Dieses Dokument müssen Sie selbst ausfüllen, oder es muss – falls es Ihr Zustand nicht erlaubt – von einer Begleitperson ausgefüllt werden. Es handelt sich hierbei nicht um einen Kostenvoranschlag, da bestimmte Kosten nicht vorhersehbar sind. Es ist nicht möglich, bereits den genauen Betrag zu kennen, der Ihnen in Rechnung gestellt wird. 

    Sobald Sie sich für ein Krankenhaus entschieden haben, in dem Sie entbinden möchten, sollten Sie sich an den Aufnahmedienst dieses Hauses wenden, um bereits vor dem Aufenthalt auf der Geburtsstation eine Aufnahmeerklärung zu erhalten. In der Regel ist diese auch auf der Website des Krankenhauses abrufbar. Diese Vorgehensweise ermöglicht es Ihnen, bereits im Vorfeld zu erfahren, welche Zimmer- und Honorarzuschläge angewandt werden. Diese variieren zwischen den Krankenhäusern je nach Zimmerwahl (Einzel- oder Zweibettzimmer). 

    Sie können die finanziellen Aspekte auch mit Ihrem Gynäkologen oder dem medizinischen Team, das Sie in Ihrer Schwangerschaft betreut, besprechen. Sagen Sie ihnen gegebenenfalls Bescheid, dass Ihre Versicherung nur einen begrenzten Teil der Kosten abdeckt. Der Leistungserbringer kann dies dann in Ihrer Akte vermerken.

    Anzahlung

    Manche Krankenhäuser verlangen eine Anzahlung. Der Betrag wird vom Krankenhaus festgelegt und variiert je nach Zimmertyp. Er ist in der Regel in der Aufnahmeerklärung angeführt. Während Ihres Aufenthalts darf Ihnen kein anderer Betrag in Rechnung gestellt werden.

    • Wenn Sie ein Einzelzimmer wählen, kann die Anzahlung sehr hoch ausfallen: bis zu 150 € plus der siebenfache Zimmerzuschlag!
    • Wenn Sie ein Zweibettzimmer wählen, darf die Anzahlung 150 € nicht überschreiten. Auch wenn Sie die Anzahlung nicht leisten können, darf Ihnen das Krankenhaus die Aufnahme nicht verweigern.
    • Wenn Sie Anrecht auf die erhöhte Kostenerstattung haben und ein Zweibettzimmer wählen, ist die Anzahlung auf 50 € begrenzt. Wenn Sie sich jedoch für ein Einzelzimmer entscheiden, kann sie sehr hoch ausfallen (50 € plus der siebenfache Zimmerzuschlag!). 

    Wenn Sie eine Anzahlung leisten, verlangen Sie stets eine Quittung und prüfen Sie dann, ob sie korrekt von Ihrer Rechnung für den Krankenhausaufenthalt abgezogen wurde.

    Wenn Sie keine Krankenhausversicherung haben, profitieren Sie von der Hospi-Solidar. Es gibt keine Erstattung für die Anzahlung, aber Sie können bei Vorlage der endgültigen Rechnung (auf der die geleisteten Anzahlungen vermerkt sind) eine Kostenbeteiligung erhalten. Beispiel: Sie haben 150 € Anzahlung geleistet und müssen noch 350 € bezahlen. Die Kostenbeteiligung von Hospi-Solidar wird auf Basis der tatsächlich bezahlten 500 € berechnet. 

    Wenn Sie eine wahlfreie Krankenhausversicherung der CKK abgeschlossen haben, erhalten Sie eine Erstattung der bei einem Krankenhausaufenthalt geleisteten gesetzlich vorgesehenen Anzahlungen.

    Die Krankenhausrechnung

    Etwa acht Wochen nach Ihrem Aufenthalt auf der Geburtsstation erhalten Sie eine ausführliche Rechnung über die Kosten im Zusammenhang mit Ihrem Krankenhausaufenthalt. 

    Ein Teil der Kosten wird von der Krankenkasse im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Der restliche Teil – wie etwa Zimmer- und Honorarzuschläge für Einzelzimmer oder auch verschiedene Kosten (z. B. Pflegematerial für das Baby, die vor Ort verbraucht oder mitgenommen wurden) – wird Ihnen direkt in Rechnung gestellt. Die direkt von der Krankenkasse erstatteten Beträge und jene, die von Ihnen selbst zu tragen sind, sind hier deutlich angegeben. Eine gegebenenfalls bereits geleistete Anzahlung wird vom Gesamtbetrag auf Ihrer Rechnung abgezogen. 

    Diese Kosten sind je nach Typ der von Ihnen abgeschlossenen Versicherung erstattungsfähig.

    Durch Ihre Hospi-Solidar können Sie einen Antrag auf Kostenbeteiligung für Ihre Krankenhausrechnung online oder im Papierformat ausfüllen, um eine Erstattung zu erhalten.
    Wenn Sie über eine Versicherung Hospi +100 oder Hospi +200 verfügen, können Honorarzuschläge, die in den 30 Tagen vor bzw. in den 90 Tagen nach dem Krankenhausaufenthalt anfallen, für Sie und Ihr Baby erstattet werden. Dies erfolgt über einen Antrag auf Kostenbeteiligung für die Kosten vor und nach dem Krankenhausaufenthalt.

      • Wenn Sie sich für ein Einzelzimmer entscheiden, riskieren Sie, sehr hohe Zimmer- und Honorarzuschläge bezahlen zu müssen. Schließen Sie in diesem Fall rechtzeitig eine auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Versicherung ab. Wenn Sie ein Zweibettzimmer wählen, sind Zimmer- und Honorarzuschläge verboten.
      • Wenn Sie Anrecht auf die erhöhte Kostenerstattung haben, sind die medizinischen Kosten (Arzt, Krankenhausaufenthalt…) niedriger.
      • Kosten für Pflegematerialien (Windelcreme, Thermometer, Windeln…) sind auf Ihrer Rechnung für den Krankenhausaufenthalt angeführt, je nachdem, ob diese Materialien verbraucht oder mitgenommen wurden. Wenn Sie Ihre eigenen Pflegematerialien auf die Geburtsstation mitbringen möchten, informieren Sie gerne den Aufnahmedienst vor Ihrem Krankenhausaufenthalt darüber. Teilen Sie dies auch dem medizinischen Team mit, wenn Sie auf der Geburtsstation ankommen.
      • Sollten Sie Fragen zu den auf Ihrer Rechnung angeführten Kosten haben, nehmen Sie vor der Bezahlung Kontakt mit einem Kundenberater auf. Er kann überprüfen, ob Fehler oder Unregelmäßigkeiten vorliegen. Im Falle einer Anfechtung nimmt die Mitgliederinteressenvertretung Kontakt mit dem Krankenhaus auf, um die Rechnung berichtigen zu lassen.