Wiederaufnahme der Arbeit nach einer Arbeitsunfähigkeit
Der Vertrauensarzt hat entschieden, dass Sie die Voraussetzungen für den Bezug von Krankengeld nicht mehr erfüllen. Wie geht es jetzt weiter? Die Videos auf dieser Seite begleiten Sie Schritt für Schritt.
Ihre Arbeitsunfähigkeit wird nicht mehr anerkannt
Der Vertrauensarzt trifft seine Entscheidung auf der Grundlage aller Ihm vorliegenden Informationen:
- Ihre Gesundheitsdaten
- Die Gutachten der Ärzte
- Die medizinische Untersuchung
Diese Entscheidung entspricht den gesetzlichen Vorschriften vom LIKIV.
Bei Ihrem Termin mit dem Vertrauensarzt konnten vielleicht einige Dinge nicht ausreichend erklärt werden und Sie haben noch Fragen. Vielleicht sind Sie verärgert oder besorgt. Das ist normal: Diese Entscheidung kann erhebliche Auswirkungen haben, beispielsweise das Wegfallen Ihrer Arbeitsunfähigkeitsleistungen.
Wenn Sie noch einen Arbeitsvertrag haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber, um die Wiederaufnahme der Arbeit zu besprechen. Wenn Sie keinen Arbeitsvertrag haben, können Sie sich als Arbeitssuchender anmelden.
Sie sind mit der Entscheidung des Vertrauensarztes nicht einverstanden?
Besprechen Sie dies zunächst mit Ihrem Hausarzt. Er kennt Ihren Gesundheitszustand und kann Sie bei Ihren Schritten begleiten.
Ein Einspruch kann innerhalb von 3 Monaten eingereicht werden.
Sie haben zwei Möglichkeiten:
- Neue Gesundheitsinformationen übermitteln:
Liegen Ihnen oder Ihrem Arzt Dokumente vor, die noch nicht eingereicht wurden und die die Entscheidung des Vertrauensarztes beeinflussen könnten? Übermitteln Sie diese so bald wie möglich. - Widerspruch beim Arbeitsgericht einlegen:
Fals Sie keine neuen Unterlagen haben, aber die Entscheidung des Vertrauensarztes nicht akzeptieren, können Sie ein Gerichtsverfahren einleiten.
Was müssen Sie wissen, wenn Sie Einspruch einlegen?
Wenn Sie ein Gerichtsverfahren einleiten, kann der Richter einen unabhängigen gerichtsmedizinischen Sachverständigen benennen, der Sie untersucht. Dieser berät den Richter auf der Grundlage der Kriterien des LIKIV.
Gut zu wissen:
- Die Anwaltskosten gehen zu Ihren Lasten.
- Ein Einspruchsverfahren dauert in der Regel 1 bis 2 Jahre.
- Sie können während dieser Zeit weiterarbeiten.
- Im Falle einer Arbeitslosigkeit erhalten Sie während des laufenden Verfahrens eine Entschädigung. Diese Entschädigung ist in der Regel niedriger als Ihre Geldleistung wegen Arbeitsunfähigkeit.
- Eine Zeit der Inaktivität (Arbeitslosigkeit) kann die Rückkehr auf den Arbeitsmarkt erschweren.
Unsere Tipps
- Ein Rechtsmittelverfahren ist zeitaufwendig und ohne Erfolgsgarantie: Überlegen Sie es sich gut, bevor Sie diesen Schritt gehen.
- Besprechen Sie Ihre Situation immer mit Ihrem Hausarzt: Er kennt Ihren Gesundheitszustand.
- Seien Sie vorsichtig bei Ratschlägen von Personen, die Ihre medizinische Situation nicht kennen oder sich mit den Bestimmungen des LIKIV nicht auskennen.
Sie wünschen weitere Auskünfte?
Gerne nehmen wir uns die Zeit, um Sie zu begleiten.