Kostenerstattung Orthopädie

Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung beteiligt sich die CKK an den Kosten für die Versorgung mit orthopädischen Hilfsmittel (Orthesen, Prothesen und orthopädische Geräte) gemäß den amtlichen Tarifen.

Versorgung mit einem orthopädischen Hilfsmittel

Infolge eines Unfalls oder einer Störung des Bewegungsapparates kann ein orthopädisches Behandlungsverfahren vonnöten sein. Nach der Untersuchung können einige Fachärzte eine orthopädische Behandlung verordnen.

Legen Sie die ärztliche Verschreibung bei einem Bandagisten oder Orthopädietechniker vor, der Ihnen dann sagen kann, ob eine Genehmigung des Vertrauensarztes erforderlich ist. Bei einigen Hilfsmitteln muss die Genehmigung vor der Abgabe erfolgen.

Das Hilfsmittel muss unbedingt von einem vom LIKIV zugelassenen Orthopädietechniker abgegeben werden.

Ersatz für ein orthopädisches Hilfsmittel

In manchen Fällen müssen Fristen eingehalten werden, um erneut eine Erstattung von der Krankenkasse zu erhalten. Diese variieren je nach Alter des Patienten und bestimmten Kriterien.

 Bei Ersatz einer orthopädischen Einlage gilt:

  • Wenn die letzte Versorgung ab 18 Jahren und danach erfolgte, kann der Ersatz nach einer Frist von zwei Jahren nach dem Datum der letzten Versorgung erfolgen.
  • Wenn die letzte Versorgung vor dem 18. Lebensjahr stattgefunden hat, kann der Ersatz nach einem Jahr ab dem Datum der letzten Versorgung erfolgen.

Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt einen Teil der Kosten für die Versorgung mit orthopädischen Hilfsmitteln auf der Grundlage der Tarife, die durch das Abkommen zwischen den Bandagisten-Orthopädietechnikern und den Krankenkassen festgelegt werden.

Wenn Sie einen nicht vertragsgebundenen Anbieter in Anspruch nehmen und keinen Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung (EKE) haben, ist die Kostenbeteiligung der gesetzlichen Krankenversicherung geringer als bei einem vertragsgebundenen Anbieter. Ein nicht zugelassener Anbieter kann zudem Zuschläge berechnen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden. 

Wie erhalten Sie die Kostenerstattung?

Wenn Sie den gesamten Rechnungsbetrag bezahlt haben, reichen Sie die Abgabebescheinigung (Anhang 13) zusammen mit der ärztlichen Verschreibung bei der Krankenkasse ein, um eine Kostenerstattung zu beantragen.