Hospi Solidar bietet aber auch noch eine ganze Reihe anderer Sondererstattungen, wie für die In-Vitro-Fertilisation, die Kosten der Begleitpersonen, die Aufenthalte in einem psychiatrischen Krankenhaus, ein Kostenzuschuss für schwere und kostspielige Krankheiten, Genesungsaufenthalte für Akutpatienten usw.
(*) Übertarifliche Arzthonorare, die von Nichtvertragsärzten im Mehrbett- oder Zweibettzimmer in Rechnung gestellt werden dürfen, erstattet Hospi Solidar bis zum Einfachen des amtlichen Tarifs (der Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung – GEPV). Telefonkosten werden nicht übernommen. Es sei ebenfalls daran erinnert, dass weder Zimmerzuschläge noch Implantate und Zahnprothesen unter diese Absicherung fallen.