Der Erstattungsbetrag ist auf 70 € pro Kalenderjahr und pro Nutznießer begrenzt. Also 10 € je Sitzung Osteopathie bei einem von der CKK anerkannten Leistungserbringer.
Sie müssen der CKK das vom Leistungserbringer ausgestellte Formular zur Bescheinigung der osteopathischen Behandlung vorlegen. Vergessen Sie nicht, danach zu fragen, wenn Sie zum Osteopathen gehen.