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Festbetrag für schwere und kostspielige Krankheit

Die CKK ist besonders aufmerksam hinsichtlich der schweren und kostspieligen Erkrankungen. Aus diesem Grunde sieht sie für ihre Versicherten besondere Beihilfen vor.

Festbetrag in Höhe von 150 Euro

Alle CKK-Versicherten, die regelmäßig die Zusatzversicherung bezahlen, genießen automatisch die Leistungen der solidarischen Krankenhausversicherung.

Im Rahmen dieser solidarischen Krankenhausversicherung gewährt die CKK im Fall einer schweren und kostspieligen Erkrankung und in Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt einen pauschalen Kostenzuschuss von 150 Euro. Dieser pauschale Zuschuss wird gewährt, da diese Erkrankungen hohe Unkosten erzeugen können – ohne ärztlichen Fragebogen. Dieser Anspruch kann nach Vorlage des Erneuerungsantrags um ein Jahr verlängert werden.

Wir bieten Ihnen hier den Vordruck "Eröffnung einer Akte Schwere und kostspielige Erkrankungen" zum Ausdrucken an; füllen Sie ihn gemeinsam mit Ihrem Arzt aus und entdecken Sie gleichzeitig die Auflistung der anerkannten Krankheitsbilder.

Wenn Sie von einer nicht in dieser Auflistung aufgeführten Erkrankungen betroffen sind, lassen Sie die Punkte 27 und 28 auf Seite 3 auf dem gleichen Vordruck ausfüllen.

Zusätzliche Leistungen der wahlfreien Krankenhausversicherung

Zusätzlich zum hier oben erwähnten pauschalen Zuschuss von 150 Euro erhalten die CKK-Versicherten, die eine wahlfreie Krankenhausversicherung abgeschlossen haben, eine weitere Beihilfe.

Im Rahmen der Hospi+ :
haben Sie Anspruch auf einen zusätzlichen Festbetrag in Höhe von 100 Euro.

Im Rahmen der Hospi +100 oder +200 :
haben Sie Anspruch auf einen zusätzlichen Festbetrag in Höhe von 200 Euro.

Hier finden Sie den Vordruck zur vierteljährlichen Auflistung

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