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Hospi- Solidar: die Krankenhausabsicherung, die automatisch in Ihrem Beitrag enthalten ist!

Wir bieten allen unseren Mitgliedern eine Abeckung für Krankenhausaufenthalte... Das nennen wir Solidarität! Aus diesem Grund profitieren alle Mitglieder der CKK automatisch von Hospi- Solidar.

Die Hospi-Solidar übernimmt die gesamten Krankenhauskosten für die unter 18-Jährigen im Mehrbett- oder Zweibettzimmer. Erwachsene zahlen niemals mehr als 275 Euro je Krankenhausaufenthalt und niemals mehr als 550 Euro jährlich für Mehrfachkrankenhausaufenthalte.

Die Hospi-Solidar übernimmt auch einige Kosten im Einzelzimmer, mit Ausnahme der Zimmerzuschläge und der übertariflichen Honorare. 

 

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Das Plus der Hospi- Solidar

  • Kein medizinischer Fragebogen, keine ärztliche Untersuchung und demnach auch weder Ausschluss noch Einschränkung der Kostenerstattung für vorher bestehende Krankheiten,
  • keine Altersbegrenzung,
  • kein Ausschluss bei langfristigen oder kostspieligen Krankenhausbehandlungen, 
  • keine Wartezeit, vorausgesetzt Sie sind mit den Zahlungen Ihrer Krankenkassenbeiträge nicht im Rückstand, 
  • gilt in allen Krankenhäusern Belgiens
  • für gleich welche Behandlung im Mehrbett- oder Zweibettzimmer (mit Ausnahme der ästhetischen Chirurgie und bei bestimmten Unfallfolgeleistungen). Das Gleiche gilt für das Einzelzimmer, mit Ausnahme der Zimmerzuschläge und der übertariflichen Honorare, 
  • ganz gleich auf welcher Station Sie aufgenommen werden. 

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Wie kann ich von der Hospi-Solidar profitieren?

Sie sind Mitglied der CKK und zahlen regelmäßig Ihre Beiträge? Dann erhalten Sie automatisch den Anspruch auf die Senta- Solidar.

Ansonsten ist es ganz einfach! Alles, was Sie tun müssen, ist:

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Wie erhalte ich eine Rückerstattung?

Um die Erstattung Ihrer Krankenhauskosten zu erhalten:

Die Rückerstattungen werden Ihnen auf Ihr Bankkonto überwiesen. Hinweis: Sie sind nicht verpflichtet, die Rechnung zu bezahlen, bevor Sie die Kosten mit der Krankenhausversicherung abrechnen.

Wenn Sie sich bei der Rechnung für den Krankenhausaufenthalt nicht sicher sind, legen Sie sie dem Kundenberater Ihrer Krankenkasse vor. Er kann Sie beraten.

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Die Leistungen der Hospi- Solidar

Für Leistungsberechtigte unter 18 Jahren

  • Übernahme der Krankenhauskosten für Leistungsberechtigte unter 18 Jahren im Mehrbett- oder Zweibettzimmer (1). Im Einzelzimmer werden die Zimmerzuschläge und die übertariflichen Honorare nicht übernommen.
  • Die Absicherung gilt für Kinder ab ihrer Geburt.
  • Für die Begleitung eines stationär behandelten Kindes durch einen Erwachsenen zahlen wir 15 Euro je Tag.


Für Leistungsberechtigte über 18 Jahren

  • Übernahme der Krankenhauskosten im Mehrbett- oder Zweibettzimmer, die über die Selbstbeteiligung von 275 Euro für einen gewöhnlichen Krankenhausaufenthalt und von 150 Euro für eine Behandlung in der Tagesklinik hinausgehen (1).
  • Für eine Behandlung, die mehrere Krankenhausaufnahmen erfordert (z.B. eine Chemotherapie) wird nur ein einziger Selbstbehalt (= Franchise oder Selbstbeteiligung) in Höhe von 275 Euro für den gesamten Behandlungszeitraum angewandt (Achtung: mit Ausnahme der ambulanten Versorgung). 
  • Für alle Versicherten gilt, dass die Selbstbeteiligung je Kalenderjahr im Mehrbett- oder Zweibettzimmer niemals über 550 Euro hinausgeht, ganz gleich wie oft der Versicherte ins Krankenhaus muss. 

Sie wünschen eine bessere Krankenhausversicherung, dann entdecken Sie unsere Hopi +, Hospi +100 und die Hospi +200.

Telefonkosten werden nicht erstattet. Es ist auch keine Erstattung der durch die Zimmerwahl bedingten Kosten. Ausgeschlossen sind auch Implantate, Zahnprothesen. Informationen dieser Website ohne rechtliche Gewähr. Es gelten ausschließlich die allgemeinen Bestimmungen

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Die Vorteile der Hospi- Solidar

Medizinisch unterstützte Fortpflanzung (MuF)

Die CKK zahlt einen Festbetrag von 200 € je Behandlungszyklus im Rahmen der medizinisch unterstützten Fortpflanzung, der die Bedingungen für die Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt und in einem vom LIKIV anerkannten medizinischen Zentrum durchgeführt wird. (Maximal 6 Zyklen).


Entbindung zu Hause oder in einem Geburtshaus

Bei einer Entbindung zu Hause oder in einem Geburtshaus erhalten Sie einen Kostenzuschuss von 150 Euro.


Aufenthalt in einem psychiatrischen Krankenhaus

Die solidarische Krankenhausversicherung kommt für einen Teil der Aufenthaltskosten in einem psychiatrischen Krankenhaus auf. Die Kostenübernahme ist auf 450 Euro jährlich beschränkt und wird erst gewährt, wenn die Schwelle von 275 Euro überschritten ist (das ist der Selbstbehalt, auch Franchise oder Selbstbeteiligung genannt, der für Versicherte ab 18 Jahren gilt).


Und darüber hinaus...

  • Erstattung eines Teils der Kosten für TV, Kühlschrank, Wasser, um Ihren Krankenhausaufenthalt angenehmer zu gestalten.
  • Die Gewissheit einer schnellen Bearbeitung Ihrer Krankenhausrechnung. (Lesen Sie dazu „Wie erhalten Sie die Rückerstattungen? “)
  • Kundenberater, die Ihre Fragen telefonisch beantworten: Informationen zu den Tarifen, zur Krankenhausrechnung, Beratungen und Hilfen bei stationärer Behandlung von Kindern: 087 32 43 33.
  • Die Gewissheit, die gleiche Leistung für das Einzelzimmer zu erhalten. Nur die Zimmerzuschläge und die übertariflichen Honorare müssen Sie selbst tragen. Wenn Sie zimmer- oder honorarbedingte Kosten absichern möchten, werfen Sie einen Blick auf unsere wahlfreien Krankenhausversicherungen Hospi +100 und Hospi +200

Erstattungen für Begleitpersonen

Begleitpersonen erhalten im Rahmen unserer solidarischen Krankenhausversicherung einen Kostenzuschuss zur Begleichung ihrer Unterbringungskosten.


Wenn Sie einen Krankenhauspatienten begleiten

Die solidarische Krankenhausversicherung der CKK zahlt zur Deckung der Unberbringungskosten einer Begleitperson 6,20 Euro pro Tag, wenn die Begleitperson im Zimmer des Patienten verweilt. 15 Euro pro Tag werden gezahlt, wenn es sich beim Patienten um einen Leistungsberechtigten unter 18 Jahren handelt. Die jährliche Anzahl Verweiltage ist nicht begrenzt.


Wenn Sie in einer Aufnahme für Begleitpersonen oder einem Krankenhaushotel übernachten

Für diese Begleitpersonen zahlt die solidarische Krankenhausversicherung 6,20 Euro pro Tag, wenn sie in einer Aufnahme für Begleitpersonen oder einem Krankenhaushotel übernachten. Dieser Kostenzuschuss wird für maximal 60 Tage je Kalenderjahr gezahlt und gilt für maximal zwei Begleitpersonen je Patient im Krankenhaus.

Um diesen Kostenzuschuss zu erhalten, brauchen Sie nur die Bestätigung der Aufnahme oder des Krankenhaushotels vorzulegen. Für Aufenthalte in der Aufnahme für Begleitpersonnen Le Roseau (Uniklinik Brüssel) wird der Rechnungsbetrag automatisch um den obengenannten Satz gekürzt.

Achtung: Die in diesen beiden Einzelfällen genannten Leistungen gelten nur, wenn der stationär behandelte Patient auch bei der CKK versichert ist, seine Beiträge für die Zusatzleistungen regelmäßig bezahlt hat und seine Wartzeit erfüllt hat. 

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Erstattungen bei dringenden und nicht dringenden Transporten

Wenn Sie einen dringenden oder nicht dringenden Krankentransport benötigen erhalten Sie eine Erstattung durch die CKK.


Dringender Krankentransport (112 oder 100)

Für den Patienten, der über die Notrufnummer (100 oder 112) ins Krankenhaus gebracht wird, kann der Betrag der Rechnung des Krankentransportes sehr hoch sein.

Seit 2019 ist der vom Patienten zu zahlende Betrag für alle gleich.Sie zahlen für jeden dringenden Einsatz des Rettungsdienstes, unabhängig vom Ort und der Anzahl der zurückgelegten Kilometer, höchstens 61.41 € (Stand 1. Januar 2020) aus Ihrer Tasche. Der Rest der Rechnung wird von der Sozialversicherung (ASSI) übernommen.

Die CKK erstattet Ihnen:

  • Hubschrauber: 1100€/ dringenden Transport im Hubschrauber, mit einer Eigenbeteiligung von 450€.
  • Krankenwagen/Ambulanz (Anruf bei der 112): Eigenbeteiligung von maximal 60.48€/ dringenden Transport mit dem Krankenwagen, unabhängig vom Ort und der Länge der zurückgelegten Strecke
 

Dringender Krankenrtransport (OHNE  Anruf bei 100 oder 112)

Die CKK garantiert Ihnen, dass Sie niemals mehr als 75 € für einen dringenden Transport mit dem Krankenwagen bezahlen müssen, der aber nicht über den Notruf 112 angefordert wird. Dabei werden nur die zurückgelegten. Kilometer berücksichtigt. Andere Kosten, wie Arzthonorare, Krankenpflegeleistungen und eingesetzte Hilfsmittel werden nicht erstattet. Übermitteln Sie der CKK die Originalrechnung und einen Beleg, aus dem die Art des Transports ersichtlich ist (drei Fälle).

In welchen Fällen?

  • Bei Einweisung in die Notaufnahme nach einem vom Hausarzt angeforderten Transport: 
    eine von der Notaufnahme ausgestellte Bescheinigung oder eine ärztliche Verordnung aus der die Inanspruchnahme eines Krankentranspor ts zur Notaufnahme ersichtlich ist; 

  • Im Falle eines Wechsels (innerhalb von 48 Stunden) in eine andere Einrichtung, wenn die Aufnahme in die erste Einrichtung über den Notdienst erfolgt ist: 
    vom Krankenhaus ausgestellte medizinische Begründung;
  • Bei einem medizinischen Transport (Reanimation) zwischen Krankenhäusern: 
    Rechnung der Krankenwagen rma, aus der die Anwesenheit eines Arztes und/oder einer Pflegefachkraft ersichtlich ist. 

Wenn Sie sich in einer der oben beschriebenen Situationen befinden, müssen Sie die Rechnung und den Nachweis über diesen Transport bei der CKK einreichen, um eine Erstattung zu erhalten.


Nicht dringende Transporte

Die CKK erstattet einen Teil der Kosten für Ihren Transport zu oder ab einem Krankenhaus oder einem Standort, der von einem Krankenhaus abhängig ist (Aufnahme oder Entlassung, Dialyse- oder Krebsbehandlung, Untersuchung oder Beratung).

Ihr Vorteil

Wenn Sie nicht in der Lage sind,sich selbst fortzubewegen, können Sie von einem Zuschuss für nicht dringende Transportkosten profitieren.

  • 1,50 €/km mit dem Krankenwagen;
  • 0,50 €/km mit einem leichten Sanitätsfahrzeug (LSF) oder einem Fahrzeug, das für den Transport von Personen mit eingeschränkter Mobilität (PEM) geeignet ist;
  • 0,15 €/km mit einem Privatwagen, Taxi, öffentlichen Verkehrsmittel, gemeinnützigen Verkehrsmittel wie Sozialtaxi, von Freiwilligen gewährleistete Fahrdienste
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Schwere und kostspielige Krankheiten

Die CKK erstattet Ihnen einen Festbetrag von 150€, wenn Sie an einer schweren und kostspieligen Kranheit leiden. Dieser soll eine Teil der nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattbaren Kosten abdecken (ein Festbetrag pro Pathologie)

Mehr Infos zu Festbetrag bei schweren und kostspieligen Krankheit.

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Genesungsaufenthalte

Stationären Behandlungen oder chronische Krankheiten erfordern manchmal einen Aufenthalt zur Rehabilitation oder Erholung in einem Genesungszentrum. Die CKK arbeitet mit den Zentren 'Séjours & Santé' zusammen (Ter Duinen in Nieuwpoort, Nivezé bei Spa und Hooidonk in Zandhoven). Bei einem Aufenthalt in diesen Zentren sowie in anderen Einrichtungen sind Leistungen der CKK vorgesehen, auch für den pflegenden Angehörigen, der einen Genesungsbedürftigen begleitet.

Weitere Informationen zu diesen Leistungen

Informationen dieser Website ohne rechtliche Gewähr. Es gelten ausschließlich die allgemeinen Bestimmungen.