Die Hospi-Solidar übernimmt die gesamten Krankenhauskosten für die unter 18-Jährigen im Mehrbett- oder Zweibettzimmer. Erwachsene zahlen niemals mehr als 275 Euro je Krankenhausaufenthalt und niemals mehr als 550 Euro jährlich für Mehrfachkrankenhausaufenthalte.
Die Hospi-Solidar übernimmt auch einige Kosten im Einzelzimmer, mit Ausnahme der Zimmerzuschläge und der übertariflichen Honorare.
Sie sind Mitglied der CKK und zahlen regelmäßig Ihre Beiträge? Dann erhalten Sie automatisch den Anspruch auf die Senta- Solidar.
Ansonsten ist es ganz einfach! Alles, was Sie tun müssen, ist:
Die Rückerstattungen werden Ihnen auf Ihr Bankkonto überwiesen. Hinweis: Sie sind nicht verpflichtet, die Rechnung zu bezahlen, bevor Sie die Kosten mit der Krankenhausversicherung abrechnen.
Wenn Sie sich bei der Rechnung für den Krankenhausaufenthalt nicht sicher sind, legen Sie sie dem Kundenberater Ihrer Krankenkasse vor. Er kann Sie beraten.
Sie wünschen eine bessere Krankenhausversicherung, dann entdecken Sie unsere Hopi +, Hospi +100 und die Hospi +200.
Telefonkosten werden nicht erstattet. Es ist auch keine Erstattung der durch die Zimmerwahl bedingten Kosten. Ausgeschlossen sind auch Implantate, Zahnprothesen. Informationen dieser Website ohne rechtliche Gewähr. Es gelten ausschließlich die allgemeinen Bestimmungen
Die CKK zahlt einen Festbetrag von 200 € je Behandlungszyklus im Rahmen der medizinisch unterstützten Fortpflanzung, der die Bedingungen für die Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt und in einem vom LIKIV anerkannten medizinischen Zentrum durchgeführt wird. (Maximal 6 Zyklen).
Bei einer Entbindung zu Hause oder in einem Geburtshaus erhalten Sie einen Kostenzuschuss von 150 Euro.
Die solidarische Krankenhausversicherung kommt für einen Teil der Aufenthaltskosten in einem psychiatrischen Krankenhaus auf. Die Kostenübernahme ist auf 450 Euro jährlich beschränkt und wird erst gewährt, wenn die Schwelle von 275 Euro überschritten ist (das ist der Selbstbehalt, auch Franchise oder Selbstbeteiligung genannt, der für Versicherte ab 18 Jahren gilt).
Begleitpersonen erhalten im Rahmen unserer solidarischen Krankenhausversicherung einen Kostenzuschuss zur Begleichung ihrer Unterbringungskosten.
Die solidarische Krankenhausversicherung der CKK zahlt zur Deckung der Unberbringungskosten einer Begleitperson 6,20 Euro pro Tag, wenn die Begleitperson im Zimmer des Patienten verweilt. 15 Euro pro Tag werden gezahlt, wenn es sich beim Patienten um einen Leistungsberechtigten unter 18 Jahren handelt. Die jährliche Anzahl Verweiltage ist nicht begrenzt.
Für diese Begleitpersonen zahlt die solidarische Krankenhausversicherung 6,20 Euro pro Tag, wenn sie in einer Aufnahme für Begleitpersonen oder einem Krankenhaushotel übernachten. Dieser Kostenzuschuss wird für maximal 60 Tage je Kalenderjahr gezahlt und gilt für maximal zwei Begleitpersonen je Patient im Krankenhaus.
Um diesen Kostenzuschuss zu erhalten, brauchen Sie nur die Bestätigung der Aufnahme oder des Krankenhaushotels vorzulegen. Für Aufenthalte in der Aufnahme für Begleitpersonnen Le Roseau (Uniklinik Brüssel) wird der Rechnungsbetrag automatisch um den obengenannten Satz gekürzt.
Achtung: Die in diesen beiden Einzelfällen genannten Leistungen gelten nur, wenn der stationär behandelte Patient auch bei der CKK versichert ist, seine Beiträge für die Zusatzleistungen regelmäßig bezahlt hat und seine Wartzeit erfüllt hat.
Wenn Sie einen dringenden oder nicht dringenden Krankentransport benötigen erhalten Sie eine Erstattung durch die CKK.
Für den Patienten, der über die Notrufnummer (100 oder 112) ins Krankenhaus gebracht wird, kann der Betrag der Rechnung des Krankentransportes sehr hoch sein.
Seit 2019 ist der vom Patienten zu zahlende Betrag für alle gleich.Sie zahlen für jeden dringenden Einsatz des Rettungsdienstes, unabhängig vom Ort und der Anzahl der zurückgelegten Kilometer, höchstens 61.41 € (Stand 1. Januar 2020) aus Ihrer Tasche. Der Rest der Rechnung wird von der Sozialversicherung (ASSI) übernommen.
Die CKK erstattet Ihnen:
Die CKK garantiert Ihnen, dass Sie niemals mehr als 75 € für einen dringenden Transport mit dem Krankenwagen bezahlen müssen, der aber nicht über den Notruf 112 angefordert wird. Dabei werden nur die zurückgelegten. Kilometer berücksichtigt. Andere Kosten, wie Arzthonorare, Krankenpflegeleistungen und eingesetzte Hilfsmittel werden nicht erstattet. Übermitteln Sie der CKK die Originalrechnung und einen Beleg, aus dem die Art des Transports ersichtlich ist (drei Fälle).
In welchen Fällen?
Bei einem medizinischen Transport (Reanimation) zwischen Krankenhäusern:
Rechnung der Krankenwagen rma, aus der die Anwesenheit eines Arztes und/oder einer Pflegefachkraft ersichtlich ist.
Wenn Sie sich in einer der oben beschriebenen Situationen befinden, müssen Sie die Rechnung und den Nachweis über diesen Transport bei der CKK einreichen, um eine Erstattung zu erhalten.
Die CKK erstattet einen Teil der Kosten für Ihren Transport zu oder ab einem Krankenhaus oder einem Standort, der von einem Krankenhaus abhängig ist (Aufnahme oder Entlassung, Dialyse- oder Krebsbehandlung, Untersuchung oder Beratung).
Wenn Sie nicht in der Lage sind,sich selbst fortzubewegen, können Sie von einem Zuschuss für nicht dringende Transportkosten profitieren.
Die CKK erstattet Ihnen einen Festbetrag von 150€, wenn Sie an einer schweren und kostspieligen Kranheit leiden. Dieser soll eine Teil der nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattbaren Kosten abdecken (ein Festbetrag pro Pathologie)
Mehr Infos zu Festbetrag bei schweren und kostspieligen Krankheit.
Stationären Behandlungen oder chronische Krankheiten erfordern manchmal einen Aufenthalt zur Rehabilitation oder Erholung in einem Genesungszentrum. Die CKK arbeitet mit den Zentren 'Séjours & Santé' zusammen (Ter Duinen in Nieuwpoort, Nivezé bei Spa und Hooidonk in Zandhoven). Bei einem Aufenthalt in diesen Zentren sowie in anderen Einrichtungen sind Leistungen der CKK vorgesehen, auch für den pflegenden Angehörigen, der einen Genesungsbedürftigen begleitet.