Die CKK erstattet bis zu 40 € pro Jahr und pro Leistungsberechtigtem für ein Sportabonnement oder eine Ernährungsberatung.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein
- Sie sind Mitglied der Christlichen Krankenkasse und bezahlen regelmäßig Ihren Beitrag zur Zusatzversicherung;
- Die sportliche Aktivität, für die Sie eine Erstattung beantragen, muss in der Liste der anerkannten Sportarten der CKK aufgeführt sein.
- Sie müssen in einem Verein, Verband oder einer Sportstätte registriert sein und eine regelmäßige Sportausübung für eine Saison nachweisen, die das ganze oder einen Teil des laufenden Kalenderjahres umfasst;
- Das Abonnement muss eine Mindestdauer von 1 Monat oder 10 Sitzungen haben.
Wie erhalten Sie die Erstattung?
Legen Sie der CKK das Antragsformular vor. Dieser Vordruck ist von einem Verantwortlichen des Clubs, der Vereins oder der Sportinfrastruktur auszufüllen. Ersatzweise kann auch eine amtliche Bescheinigung der jeweiligen Sporteinrichtung vorlegelegt werden.
Gut zu wissen
- Der Antrag auf Erstattung kann jedes Jahr eingereicht werden;
- Die Erstattung deckt die vom Mitglied tatsächlich getragenen Kosten und ist auf maximal 40€ pro Person und Jahr beschränkt.
Seniorensport für Menschen über 50
"Die Eiche VoG" bietet eine bunte Palette an Bewegungskursen an: Aerobic, funktionelle Gymnastik, KickPower-Training, Selbstverteidigung, Wassergymnastik, Wirbelsäulengymnastik, Yoga und Zumba.
Sport für Menschen mit Einschränkungen
"Alteo VoG" bietet EDB – „Energie durch Bewegung“ – Wissen um Körper und Geist. Alle Bewegungen können im Sitzen oder Stehen ausgeführt werden und sind vor allem für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen geeignet.
Kostenzuschuss
Im Rahmen seiner Zusatzlesitungen bietet die CKK einen Kostenzuschuss, wenn Sie regelmäßig Sport treiben. Das Antragsformular finden Sie unter diesem Link.