Welche Unterlagen müssen Sie dabei haben ?

  • World Assistance Card (WAC/Mutas-Karte)
    Auf der Rückseite dieser Karte finden Sie die Telefonnummer der Mutas-Rufzentrale für den Notfall. Mutas erteilt Ihnen zweckdienliche Auskünfte. Die Karte zum Herunterladen (PDF).
  • Anspruchsschein B.Tun.11
    Dieser Vordruck ist streng persönlich und gilt als Nachweis Ihres Anspruchs auf die gesetzliche Krankenversicherung. Bestellen Sie ihn bei Ihrem Kundenberater oder direkt online. Dieser Anspruchsschein gilt nicht für Selbständige.

Sie mussten für Behandlungen bezahlen: was nun ?

  • Ambulante medizinische Behandlung
    Grundsätzlich müssen Sie zunächst die ambulante Behandlung selbst bezahlen (Beratung, Arzneimittel).
    • Bei Behandlungskosten unter 200 Euro müssen Sie sich direkt an die zuständigen Stellen vor Ort wenden. Nach Ihrer Rückkehr haben Sie in Belgien keinen Erstattungsanspruch mehr..
    • Bei Behandlungskosten über 200 Euro reichen Sie Ihrer Krankenkasse alle Orginalunterlagen gemeinsam mit dem Vordruck Antrag auf Kostenübernahme (PDF) ein oder gehen Sie in Ihren persönlichen Online-Bereich «Meine Akte».
  • Krankenhausaufenthalt 
    Rufen Sie Mutas innerhalb von 48 Stunden an.

Abrechnung

  • Die Gesamtkosten liegen unter 200 Euro
    Bei Behandlungskosten unter 200 Euro müssen Sie sich direkt an die zuständigen Stellen vor Ort wenden. Nach Ihrer Rückkehr haben Sie in Belgien keinen Erstattungsanspruch mehr. Für Selbständige besteht im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung für ambulante Gesundheitsleistungen kein Abkommen zwischen Belgien und Tunesien Daher besteht für Selbständige kein Erstattungsanpsruch für Gesundheitlesitungen im Wert unter 200 Euro.
  • Die Gesamtkosten liegen über 200 Euro
    Mutas übernimmt fast alle Unkosten abzüglich eines Selbstbehalts in Höhe von 60 Euro (bzw. maximal 25 Euro für Versicherte, die Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung (EKE) haben.

Beachten Sie bitte!

Mutas gilt weltweit, außer in Risikoländern.

Für alle CKK-Mitglieder unter 25 Jahren, die Kindergeld erhalten, gilt der Versicherungsschutz weltweit! Für unsere anderen Mitglieder gilt die CKK-Reisehilfe für alle Aufenthalte in Mittel- und Westeuropa sowie in den Mittelmeer-Anrainerstaaten; ausgenommen sind Länder oder Regionen, für die der Föderale Öffentliche Dienst für Auswärtige Angelegenheiten zum Zeitpunkt Ihrer Abreise eine negative Reisewarnung ausgesprochen hat. Die Regionen, von denen abgeraten wird, können auf der Website des FÖD Auswärtige Angelegenheiten eingesehen werden. Klicken Sie hier.

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Siehe auch hier