Welche Unterlagen müssen Sie dabei haben ?

  • World Assistance Card (WAC/Mutas-Karte) Auf der Rückseite dieser Karte finden Sie die Telefonnummer der Mutas-Rufzentrale für den Notfall. Mutas erteilt Ihnen zweckdienliche Auskünfte. Die Karte zum Herunterladen (PDF).

Sie mussten für Behandlungen bezahlen: was nun ?

  • Ambulante medizinische Behandlung
    Grundsätzlich müssen Sie zunächst die ambulante Behandlung selbst bezahlen (Beratung, Arzneimittel).
    Bringen Sie dann alle Zahlungsbelege mit nach Belgien (nur die Originale), füllen Sie den Antrag auf Kostenübernahme (PDF) aus und reichen Sie alle Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse ein oder gehen Sie in Ihren persönlichen Online-Bereich «Meine Akte».
  • Krankenhausaufenthalt
    Wenn Sie ins Krankenhaus müssen, rufen Sie Mutas innerhalb von 48 Stunden an. Mutas erteilt Ihnen zweckdienliche Auskünfte, übermittelt die erforderlichen Unterlagen an das Krankenhaus und kümmert sich direkt um die Begleichung der Rechnung.

Abrechnung

  • Die Gesamtkosten liegen unter 200 Euro
    Zwischen Belgien und Ägypten besteht im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung für die Abrechnung von ambulanten Gesundheitsleistungen keinerlei Abkommen. Aus diesem Grunde haben Sie keinen Anspruch auf eine Kostenerstattung für Rechnungen unter 200 Euro.
  • Die Gesamtkosten liegen über 200 Euro
    Mutas übernimmt die Gesamtkosten abzüglich eines Selbstbehalts in Höhe von 60 Euro (bzw. maximal 25 Euro für Versicherte, die Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung (EKE)) haben.

Gut zu wissen

Mutas gilt weltweit, außer in Risikoländern.

Für alle CKK-Mitglieder unter 25 Jahren, die Kindergeld erhalten, gilt der Versicherungsschutz weltweit! Für unsere anderen Mitglieder gilt die CKK-Reisehilfe für alle Aufenthalte in Mittel- und Westeuropa sowie in den Mittelmeer-Anrainerstaaten; ausgenommen sind Länder oder Regionen, für die der Föderale Öffentliche Dienst für Auswärtige Angelegenheiten zum Zeitpunkt Ihrer Abreise eine negative Reisewarnung ausgesprochen hat. Die Regionen, von denen abgeraten wird, können auf der Website des FÖD Auswärtige Angelegenheiten eingesehen werden. Klicken Sie hier.

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Siehe auch hier