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Im Rahmen der CKK-Zusatzleistungen haben Sie bei einem Ferienaufenthalt im Ausland Anspruch auf aktiven Beistand, sowie auf Kostenerstattung Ihrer dringenden Gesundheitsleistungen. Auf Merkblättern haben wir Wissenswertes vor und während Ihres Auslandsaufenthalts für Sie festgehalten.
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